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Das Bemer Gerichtsurteil

Das Bemer Gerichtsurteil ist ein Thema, das viele Vertriebspartner verunsichert und von Kritikern gerne als Argument gegen das Unternehmen verwendet wird. Als Network Marketing Experte mit über 16 Jahren Erfahrung in verschiedenen Systemen kann ich dir eine klare Einordnung geben: Das Urteil des Landgerichts Berlin betraf ausschließlich werberechtliche Verstöße – nicht die Produktqualität, nicht die Zertifizierung als Medizinprodukt und auch nicht die Seriosität des Unternehmens. In diesem umfassenden Artikel erfährst du alle Details zu den Gerichtsverfahren, was genau verboten wurde, warum das geschah und vor allem: wie du als Vertriebspartner souverän damit umgehst und rechtssicher kommunizierst. Du wirst verstehen, dass solche Urteile in der Gesundheitsbranche normal sind und nichts über den Wert von Bemer aussagen.

Was genau ist passiert: Die Chronologie der Gerichtsverfahren

Um das Bemer Gerichtsurteil richtig einzuordnen, müssen wir zunächst verstehen, was genau passiert ist.

Die einstweilige Verfügung von Februar 2016

Im Februar 2016 erließ das Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 97 O 89/15 eine einstweilige Verfügung gegen die Bemer International AG. Diese Verfügung wurde auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs erwirkt.

Eine einstweilige Verfügung ist ein Eilverfahren, das schnell eine vorläufige Regelung schafft, wenn dringender Handlungsbedarf besteht. Es ist kein Hauptsacheverfahren mit umfassender Beweisaufnahme.

Der Ordnungsmittelbeschluss vom November 2022

Im November 2022 – mehr als sechs Jahre später – erging ein Ordnungsmittelbeschluss in Höhe von 7.500 Euro gegen Bemer. Grund: Das Unternehmen hatte gegen die einstweilige Verfügung von 2016 verstoßen, indem verbotene Aussagen weiterhin auf der Website verwendet wurden.

Dieser Beschluss ist die typische Konsequenz, wenn gegen eine bestehende Unterlassungsverfügung verstoßen wird. Er bedeutet nicht, dass ein neues Vergehen vorliegt.

Die Wettbewerbszentrale als Kläger

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist ein gemeinnütziger Verein, der Wettbewerbsverstöße verfolgt. Sie agiert im öffentlichen Interesse und mahnt Unternehmen ab, die gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen.

Wichtig zu verstehen: Die Wettbewerbszentrale prüft primär die Einhaltung von Werbevorschriften – nicht die Produktqualität oder wissenschaftliche Evidenz im Detail.

Kein Verfahren zur Produktsicherheit

Entscheidend ist: Es gab kein Verfahren bezüglich der Produktsicherheit, der Medizinprodukte-Zertifizierung oder der grundsätzlichen Wirksamkeit. Das Verfahren betraf ausschließlich die Art und Weise, wie Bemer seine Produkte beworben hat.

Welche Aussagen wurden verboten und warum

Schauen wir uns genau an, was konkret untersagt wurde.

Verbotene krankheitsbezogene Werbeaussagen

Das Landgericht Berlin untersagte Bemer folgende Aussagen:

  • „ergänzende Therapie von Krankheiten und Beschwerden“
  • „zur Prävention“
  • „Indikationsbereiche“ mit anschließender Aufzählung krankhafter Zustände
  • „akute und chronische Schmerzen“
  • „chronische Wundheilstörungen“
  • Ähnliche Formulierungen, die einen therapeutischen Nutzen bei Krankheiten suggerieren

Der rechtliche Hintergrund: Heilmittelwerbegesetz

Der Grund für das Verbot liegt im Heilmittelwerbegesetz (HWG). Dieses Gesetz regelt streng, wie für Medizinprodukte und Gesundheitsprodukte geworben werden darf.

§ 3 HWG verbietet irreführende Werbung. § 11 HWG verbietet bestimmte krankheitsbezogene Werbeaussagen, wenn diese nicht wissenschaftlich hinreichend gesichert sind.

Wissenschaftliche Sicherung als Maßstab

Die zentrale Frage war: Sind die Wirkungsaussagen wissenschaftlich hinreichend gesichert? Das Gericht verneinte dies.

Das bedeutet nicht, dass Bemer nicht wirkt. Es bedeutet, dass die wissenschaftliche Studienlage nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichte, um die konkreten Aussagen zu rechtfertigen.

Der Unterschied zwischen Wirkung und bewiesener Wirkung

Hier liegt oft ein Missverständnis: Dass eine Aussage nicht wissenschaftlich hinreichend gesichert ist, bedeutet nicht, dass das Produkt nicht wirkt. Es bedeutet lediglich, dass die Beweislage nach juristischen Maßstäben nicht ausreicht.

Viele Medizinprodukte und Therapien wirken in der Praxis, haben aber keine großangelegten Doppelblindstudien. Das ist besonders bei physikalischen Therapien häufig der Fall.

Typisches Muster in der Gesundheitsbranche

Solche werberechtlichen Verfahren sind in der Gesundheitsbranche extrem häufig. Nahezu jedes Unternehmen, das Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte oder Wellnessprodukte vertreibt, hat bereits Abmahnungen oder Verfügungen erhalten.

Die Wettbewerbszentrale mahnt jährlich hunderte Unternehmen ab – von großen Pharmafirmen bis zu kleinen Herstellern.

Was das Urteil NICHT bedeutet

Ebenso wichtig wie das, was das Urteil bedeutet, ist das, was es nicht bedeutet.

Keine Aussage über Produktqualität

Das Urteil trifft keine Aussage über die Qualität der Bemer-Produkte. Es geht ausschließlich um die Art der Bewerbung.

Die Geräte sind nach wie vor als Medizinprodukt der Klasse IIa zertifiziert. Diese Zertifizierung wurde weder angezweifelt noch aufgehoben.

Keine Aussage über Medizinprodukte-Status

Bemer-Geräte sind und bleiben zertifizierte Medizinprodukte der Klasse IIa mit CE-Kennzeichnung. Diese Zertifizierung unterliegt strengen Prüfungen durch benannte Stellen.

Das Gerichtsurteil hat daran nichts geändert. Bemer darf seine Produkte weiterhin als Medizinprodukte vertreiben.

Keine Aussage über die Seriosität des Unternehmens

Das Urteil macht keine Aussage darüber, ob Bemer ein seriöses Unternehmen ist. Werberechtsverstöße sagen nichts über die Geschäftspraktiken, die Unternehmensführung oder die Integrität aus.

Selbst große, etablierte Unternehmen haben regelmäßig werberechtliche Auseinandersetzungen.

Kein Verbot der Produkte

Die Bemer-Produkte wurden nicht verboten. Sie dürfen weiterhin hergestellt, vertrieben und verkauft werden. Nur bestimmte Werbeaussagen dürfen nicht mehr verwendet werden.

Kein Betrugsvorwurf

Das Urteil beinhaltet keinen Betrugsvorwurf und keine strafrechtliche Komponente. Es ist ein wettbewerbsrechtliches Verfahren im Zivilrecht.

Betrug würde bedeuten, dass Bemer wissentlich falsche Tatsachen vortäuscht, um Kunden zu schädigen. Davon ist keine Rede.

Die Medizinprodukte-Zertifizierung im Detail

Um das Urteil richtig einzuordnen, ist es wichtig zu verstehen, was die Medizinprodukte-Zertifizierung bedeutet.

Was ist ein Medizinprodukt der Klasse IIa

Medizinprodukte werden in verschiedene Klassen eingeteilt – von Klasse I (geringes Risiko) bis Klasse III (hohes Risiko). Bemer gehört zur Klasse IIa, was ein mittleres Risikoniveau bedeutet.

Beispiele für Klasse IIa: Hörgeräte, Kontaktlinsen, Ultraschallgeräte zur Physiotherapie, Infusionspumpen.

Die Anforderungen für die CE-Zertifizierung

Um die CE-Kennzeichnung zu erhalten, muss Bemer nachweisen:

  • Die Produkte erfüllen die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen
  • Es gibt ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 13485
  • Es wurden klinische Bewertungen durchgeführt
  • Risiken wurden analysiert und minimiert
  • Die Gebrauchsanweisung ist korrekt und vollständig

Diese Prüfung wird von einer benannten Stelle durchgeführt – einer unabhängigen Zertifizierungsorganisation.

Regelmäßige Überwachung durch Behörden

Medizinprodukte-Hersteller unterliegen der ständigen Überwachung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Deutschland bzw. entsprechende Behörden in anderen Ländern.

Würde es Sicherheitsbedenken geben, müsste Bemer Sicherheitsmitteilungen veröffentlichen oder die Produkte vom Markt nehmen. Solche Maßnahmen gab es nur in Einzelfällen für technische Anpassungen – nicht wegen grundsätzlicher Sicherheitsprobleme.

Der Unterschied zwischen Zertifizierung und Wirknachweis

Die Medizinprodukte-Zertifizierung bedeutet Sicherheit und Qualität – nicht automatisch einen wissenschaftlich bewiesenen medizinischen Nutzen bei bestimmten Krankheiten.

Für Medizinprodukte gelten andere Anforderungen als für Arzneimittel. Es braucht keine klinischen Studien mit tausenden Patienten wie bei einem Medikament.

Vergleichbare Fälle in der Branche

Um das Bemer-Urteil einzuordnen, hilft ein Blick auf ähnliche Fälle.

Nahezu alle Hersteller sind betroffen

Praktisch jedes Unternehmen im Bereich Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte oder Wellness hat bereits Abmahnungen oder Verfügungen erhalten:

  • Große Pharmaunternehmen wegen überzogener Werbeaussagen
  • Nahrungsergänzungsmittel-Hersteller wegen Health Claims
  • Kosmetikhersteller wegen Anti-Aging-Versprechen
  • Fitnessstudios wegen Erfolgsversprechen

Health Claims Verordnung als Parallele

Die Health Claims Verordnung der EU regelt, welche gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel erlaubt sind. Tausende beantragte Claims wurden abgelehnt – nicht weil die Produkte schlecht wären, sondern weil die wissenschaftliche Beweislage nicht ausreichte.

Der Unterschied zwischen Praxis und Studien

In der medizinischen Praxis gibt es viele Therapien, die wirken, aber keine umfassende Studienlage haben. Das betrifft besonders physikalische Therapien, manuelle Therapien und komplementäre Verfahren.

Die Hürden für „wissenschaftlich hinreichend gesichert“ sind sehr hoch – oft zu hoch für mittelständische Unternehmen.

Die Kosten für klinische Studien

Eine hochwertige klinische Studie kostet schnell mehrere hunderttausend bis Millionen Euro. Das können sich viele Medizinprodukte-Hersteller nicht leisten.

Große Pharmaunternehmen investieren Milliarden in Studien – aber nur für Blockbuster-Medikamente. Für Medizinprodukte lohnt sich dieser Aufwand oft nicht.

Wie Vertriebspartner rechtssicher kommunizieren

Das Wichtigste für dich als Vertriebspartner: Wie kommunizierst du über Bemer, ohne gegen Werbevorschriften zu verstoßen?

Erlaubte Aussagen zur Mikrozirkulation

Bemer darf und soll als physikalische Gefäßtherapie zur Stimulation der Mikrozirkulation beschrieben werden. Diese Aussage ist durch die Medizinprodukte-Zertifizierung gedeckt.

Du kannst sagen:

  • „Bemer stimuliert die Mikrozirkulation“
  • „Bemer ist ein zertifiziertes Medizinprodukt für physikalische Gefäßtherapie“
  • „Bemer fördert die Durchblutung im Bereich der kleinsten Blutgefäße“

Was du NICHT sagen darfst

Vermeide krankheitsbezogene Aussagen ohne wissenschaftliche Absicherung:

Nicht erlaubt:

  • „Bemer heilt Schmerzen“
  • „Bemer hilft bei Diabetes“
  • „Bemer therapiert Wundheilungsstörungen“
  • „Bemer verhindert Krankheiten“

Erfahrungsberichte richtig einsetzen

Erfahrungsberichte von Anwendern sind wertvoll, aber du musst sie richtig einrahmen:

Richtig: „Viele Anwender berichten von subjektiven Verbesserungen ihres Wohlbefindens. Diese Erfahrungen sind individuell und stellen keine wissenschaftlichen Beweise dar.“

Falsch: „Unsere Kunden wurden durch Bemer von ihrer Krankheit geheilt.“

Die Rolle von Ärzten und Therapeuten

Wenn Ärzte oder Therapeuten Bemer empfehlen, darfst du das erwähnen – aber ohne überzogene Ableitungen:

Richtig: „Viele Ärzte und Therapeuten setzen Bemer in ihrer Praxis ein und empfehlen es ihren Patienten zur Unterstützung.“

Falsch: „Ärzte bestätigen die Heilwirkung von Bemer bei Krankheit XY.“

Studien korrekt zitieren

Wenn du auf Studien verweist, bleibe präzise und bescheiden:

Richtig: „Es gibt Studien, die positive Effekte auf die Mikrozirkulation zeigen. Die wissenschaftliche Forschung in diesem Bereich wird fortgesetzt.“

Falsch: „Studien beweisen eindeutig, dass Bemer alle Krankheiten verbessert.“

Die wissenschaftliche Datenlage zu Bemer

Um souverän argumentieren zu können, solltest du die wissenschaftliche Situation verstehen.

Vorhandene Studien zur Mikrozirkulation

Es gibt mehrere Studien, die die Wirkung von Bemer auf die Mikrozirkulation untersucht haben. Diese Studien zeigen überwiegend positive Effekte auf die Durchblutung der kleinsten Gefäße.

Die Studien sind teilweise vom Hersteller finanziert, teilweise an Universitäten durchgeführt. Das ist in der Industrie normal und schmälert nicht automatisch den Wert.

Die Herausforderung der Studienlage

Die Herausforderung: Für ein Gericht reichen diese Studien nicht aus, um konkrete krankheitsbezogene Aussagen zu rechtfertigen. Die Anforderungen sind sehr hoch:

  • Große Teilnehmerzahl
  • Doppelblind-Design
  • Peer-Review in hochrangigen Journals
  • Unabhängige Replikation

Diese Hürden schaffen nur wenige Medizinprodukte-Hersteller.

Die Lücke zwischen Praxis und Evidenz

In der medizinischen Praxis berichten tausende Anwender von positiven Effekten. Therapeuten setzen Bemer erfolgreich ein. Trotzdem fehlt die „harte“ wissenschaftliche Evidenz nach höchsten Standards.

Diese Lücke zwischen Praxiserfahrung und Studienlage ist in der Komplementärmedizin weit verbreitet.

Laufende Forschung

Bemer investiert weiterhin in Forschung und arbeitet mit Universitäten zusammen. Es ist zu erwarten, dass die Studienlage sich verbessert.

Aber auch mit besseren Studien bleiben werberechtliche Grenzen bestehen – das Heilmittelwerbegesetz ist streng.

Urteile zu Kostenerstattung durch Krankenkassen

Neben dem werberechtlichen Urteil gab es auch Verfahren zur Kostenerstattung.

Kein Anspruch auf Kassenleistung

In mehreren Verfahren haben Gerichte entschieden, dass keine Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen besteht, Bemer-Geräte zu erstatten.

Begründung: Bemer steht nicht im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt keinen Anspruch nach § 33 SGB V.

Die Logik der Krankenkassen

Krankenkassen erstatten nur Hilfsmittel, die:

  • Im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind
  • Der Sicherung des Erfolgs einer Krankenbehandlung dienen
  • Einer Behinderung vorbeugen oder sie ausgleichen

Bemer erfüllt diese Kriterien nach Ansicht der Kassen und Gerichte nicht.

Private Nutzung ist davon unberührt

Diese Urteile bedeuten nicht, dass Bemer nicht wirksam ist. Sie bedeuten nur, dass die Kassen nicht zahlen müssen.

Millionen Menschen nutzen Gesundheitsprodukte selbst, die nicht von Kassen erstattet werden: Nahrungsergänzungsmittel, Massagen, Akupunktur, Osteopathie.

Steuerliche Absetzbarkeit in Einzelfällen

Interessant: In Österreich haben Finanzgerichte in Einzelfällen entschieden, dass Bemer-Geräte als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sind – wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist.

Das zeigt: In manchen Konstellationen wird die medizinische Wirksamkeit durchaus anerkannt.

Wie Bemer auf die Urteile reagiert hat

Schauen wir uns an, wie das Unternehmen mit der Situation umgegangen ist.

Anpassung der Kommunikation

Bemer hat nach den Urteilen seine Kommunikation angepasst. Krankheitsbezogene Aussagen wurden entfernt, die Fokussierung auf „Mikrozirkulation“ und „Wohlbefinden“ verstärkt.

Diese Anpassung ist professionell und zeigt, dass das Unternehmen die rechtlichen Vorgaben ernst nimmt.

Schulung der Vertriebspartner

Bemer hat seine Vertriebspartner geschult, wie sie rechtssicher kommunizieren. Es gibt klare Vorgaben, welche Aussagen erlaubt sind und welche nicht.

Als Vertriebspartner bist du verpflichtet, dich an diese Vorgaben zu halten. Verstöße können zu Abmahnungen gegen dich persönlich führen.

Fortgesetzte Forschung

Bemer investiert weiterhin in wissenschaftliche Forschung, um die Datenlage zu verbessern. Das Unternehmen arbeitet mit Universitäten und Forschungseinrichtungen zusammen.

Ziel ist es, langfristig auch höhere wissenschaftliche Standards zu erfüllen.

Fokus auf Medizinprodukte-Qualität

Bemer betont stärker die Qualität als Medizinprodukt: Zertifizierung, Sicherheit, kontinuierliche Überwachung. Das ist ein solides Fundament, unabhängig von Werbeaussagen.

Argumentationshilfen für schwierige Gespräche

Als Vertriebspartner wirst du mit kritischen Fragen konfrontiert. Hier deine Argumentationshilfen.

„Bemer wurde doch vom Gericht verboten!“

Antwort: „Das stimmt nicht. Es gab eine wettbewerbsrechtliche Verfügung, die bestimmte Werbeaussagen untersagt hat. Das Produkt selbst wurde nicht verboten und darf weiterhin verkauft werden. Bemer ist nach wie vor ein zertifiziertes Medizinprodukt der Klasse IIa.“

„Das Gericht hat gesagt, Bemer wirkt nicht!“

Antwort: „Das hat das Gericht nicht gesagt. Es hat entschieden, dass bestimmte Werbeaussagen wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Das ist ein juristischer Standard, der sehr hoch liegt. Viele Therapien, die in der Praxis wirken, erfüllen diesen Standard nicht. Die Medizinprodukte-Zertifizierung bestätigt Sicherheit und Qualität.“

„Warum soll ich für etwas bezahlen, das nicht bewiesen ist?“

Antwort: „Bemer ist als Medizinprodukt für physikalische Gefäßtherapie zertifiziert – das ist sehr wohl bewiesen. Die Stimulation der Mikrozirkulation ist der Zweck des Geräts. Dass einzelne krankheitsbezogene Aussagen werberechtlich nicht erlaubt sind, bedeutet nicht, dass das Gerät keinen Nutzen hat. Tausende Anwender weltweit berichten von positiven Effekten.“

„Die Krankenkasse zahlt nicht – also taugt es nichts!“

Antwort: „Krankenkassen zahlen für viele wirksame Gesundheitsleistungen nicht: hochwertige Zahnfüllungen, Osteopathie, viele Nahrungsergänzungsmittel, bestimmte Therapien. Das Fehlen der Kassenerstattung ist kein Beweis für mangelnde Wirksamkeit. Es zeigt nur, dass die Kassen es nicht im Leistungskatalog haben – aus Kostengründen.“

„Bemer musste 7.500 Euro Strafe zahlen!“

Antwort: „Das war kein Strafverfahren, sondern ein Ordnungsgeld für den Verstoß gegen eine bestehende Unterlassungsverfügung. 7.500 Euro ist für ein internationales Unternehmen eine sehr geringe Summe. Es gab keine strafrechtliche Verurteilung, keinen Betrugsvorwurf, nichts Dergleichen.“

Die Stärken von Bemer trotz Urteil

Lass uns auf die positiven Aspekte fokussieren, die durch das Urteil nicht berührt werden.

Zertifiziertes Medizinprodukt seit Jahrzehnten

Bemer ist seit über 20 Jahren als Medizinprodukt auf dem Markt. Die Zertifizierung wurde nie entzogen. Das spricht für Qualität und Sicherheit.

Internationale Verbreitung

Bemer wird in über 40 Ländern vertrieben. Millionen Menschen weltweit nutzen die Geräte. Diese Verbreitung wäre nicht möglich, wenn das Produkt keinen Nutzen hätte.

Einsatz durch Therapeuten und Ärzte

Zahlreiche Ärzte, Therapeuten und Heilpraktiker setzen Bemer in ihrer Praxis ein. Sie würden das nicht tun, wenn sie keine positiven Effekte bei ihren Patienten sehen würden.

Positive Anwendererfahrungen

Die überwältigende Mehrheit der Anwender berichtet von positiven Erfahrungen: mehr Energie, besserer Schlaf, schnellere Regeneration, allgemeines Wohlbefinden.

Diese subjektiven Erfahrungen sind zwar keine wissenschaftlichen Beweise, aber für die Betroffenen real und wertvoll.

Kontinuierliche Weiterentwicklung

Bemer investiert in Forschung und Entwicklung. Die Geräte werden kontinuierlich verbessert, neue Technologien integriert.

Das zeigt ein innovatives, zukunftsorientiertes Unternehmen.

Modern Methoden für den Vertrieb von Bemer

Abschließend möchte ich dir als Network Marketing Experte moderne Strategien zeigen.

Warum Facebook ideal für Gesundheitsprodukte ist

Facebook bietet eine riesige Zielgruppe von Menschen, die sich für Gesundheit, Wellness und Wohlbefinden interessieren. Mit organischer Reichweite kannst du diese Menschen erreichen.

Content-Marketing statt Werbung

Poste keine Produktwerbung, sondern wertvollen Content:

  • Tipps für bessere Durchblutung
  • Informationen zur Mikrozirkulation
  • Lifestyle-Themen rund um Gesundheit
  • Persönliche Geschichten und Erfahrungen

Die Menschen kommen dann von selbst auf dich zu.

Anziehung statt Ansprache

Das alte Modell (Homepartys, Freunde ansprechen) ist veraltet. Das neue Modell: Inbound-Marketing. Du positionierst dich als Experte, teilst Mehrwert, und Interessenten kontaktieren dich.

Rechtssichere Kommunikation durch Schulung

Investiere in deine eigene Weiterbildung zu werberechtlichen Themen. Je besser du informiert bist, desto sicherer kannst du kommunizieren – und desto professioneller wirkst du.

Fokus auf Wohlbefinden, nicht Krankheit

Statt über Krankheiten zu sprechen, fokussiere auf Wohlbefinden, Vitalität, Lebensqualität. Diese Themen sind positiv, rechtssicher und ansprechend.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Bemer Gerichtsurteil

Was genau wurde bei Bemer vom Gericht verboten?

Das Landgericht Berlin untersagte bestimmte Werbeaussagen, die einen therapeutischen Nutzen bei Krankheiten suggerierten, ohne wissenschaftlich hinreichend gesichert zu sein. Dazu gehören Aussagen wie „ergänzende Therapie von Krankheiten“, „zur Prävention“ oder „hilft bei chronischen Schmerzen“. Die Produkte selbst wurden nicht verboten.

Ist Bemer noch ein zugelassenes Medizinprodukt?

Ja, absolut. Bemer-Geräte sind nach wie vor als Medizinprodukt der Klasse IIa mit CE-Kennzeichnung zugelassen. Diese Zertifizierung wurde durch das Gerichtsurteil nicht berührt. Das Urteil betraf ausschließlich werberechtliche Fragen.

Muss ich als Vertriebspartner Konsequenzen befürchten?

Nur wenn du gegen die werberechtlichen Vorgaben verstößt. Halte dich an die Schulungen und Kommunikationsrichtlinien von Bemer. Vermeide krankheitsbezogene Aussagen ohne wissenschaftliche Absicherung. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Warum zahlt die Krankenkasse nicht für Bemer?

Gesetzliche Krankenkassen zahlen nur für Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Bemer steht nicht in diesem Verzeichnis. Das bedeutet nicht, dass Bemer nicht wirksam ist – viele wirksame Gesundheitsleistungen werden nicht erstattet.

Was bedeutet „wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert“?

Das bedeutet, dass die vorhandenen Studien nach den sehr hohen juristischen Standards nicht ausreichen, um krankheitsbezogene Werbeaussagen zu rechtfertigen. Das Gericht verlangt große, doppelblinde, peer-reviewte Studien. Viele Therapien, die in der Praxis wirken, erfüllen diese Standards nicht.

Darf ich als Vertriebspartner noch Erfolgsgeschichten erzählen?

Ja, aber mit der richtigen Einordnung. Stelle klar, dass es sich um subjektive Erfahrungen handelt, nicht um wissenschaftliche Beweise. Vermeide Formulierungen wie „Bemer heilt…“ und nutze stattdessen „Anwender berichten von Verbesserungen bei…“

Ist das Urteil ein Beweis dafür, dass Bemer nicht wirkt?

Nein, absolut nicht. Das Urteil sagt nichts über die Wirksamkeit aus, sondern nur über die Zulässigkeit bestimmter Werbeaussagen. Die Medizinprodukte-Zertifizierung, die Verbreitung weltweit und die positiven Anwendererfahrungen sprechen für sich.

Wie gehe ich mit kritischen Kunden um, die das Urteil kennen?

Sei ehrlich und transparent. Erkläre, dass es um Werberecht ging, nicht um Produktqualität. Betone die Medizinprodukte-Zertifizierung und die langjährige Marktpräsenz. Fokussiere auf das, was erlaubt und bewiesen ist: Stimulation der Mikrozirkulation.

Gibt es ähnliche Urteile gegen andere Gesundheitsunternehmen?

Ja, hunderte. Werberechtliche Abmahnungen und Verfügungen sind in der Gesundheitsbranche extrem häufig. Praktisch jedes Unternehmen hat damit zu tun – von großen Pharmafirmen bis zu kleinen Supplement-Herstellern.

Was hat Bemer nach dem Urteil geändert?

Bemer hat seine Kommunikation angepasst, krankheitsbezogene Aussagen entfernt und die Vertriebspartner intensiv geschult. Das Unternehmen hält sich nun strikt an die werberechtlichen Vorgaben.

Kann ich Bemer noch guten Gewissens empfehlen?

Ja, wenn du rechtssicher kommunizierst. Fokussiere auf die Mikrozirkulation, das Wohlbefinden und die Qualität als Medizinprodukt. Vermeide Heilversprechen. Dann kannst du Bemer mit gutem Gewissen empfehlen.

Wird es weitere Urteile gegen Bemer geben?

Das ist schwer vorherzusagen. Solange Bemer sich an die werberechtlichen Vorgaben hält, sollte es keine neuen Verfahren geben. Wie jedes Unternehmen muss Bemer kontinuierlich darauf achten, die Vorschriften einzuhalten.

Zusammenfassung: Das Bemer Gerichtsurteil richtig einordnen

Das Bemer Gerichtsurteil ist ein Thema, das oft missverstanden und von Kritikern überinterpretiert wird. Die Fakten sind klar: Das Landgericht Berlin hat im Februar 2016 eine einstweilige Verfügung erlassen und im November 2022 ein Ordnungsgeld von 7.500 Euro verhängt. Der Grund: Bestimmte krankheitsbezogene Werbeaussagen waren wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert und verstießen damit gegen das Heilmittelwerbegesetz.

Was das Urteil bedeutet:

  • Bemer darf bestimmte krankheitsbezogene Aussagen nicht mehr in der Werbung verwenden
  • Die Werbeaussagen waren nach juristischen Maßstäben nicht ausreichend wissenschaftlich belegt
  • Es handelt sich um ein wettbewerbsrechtliches Verfahren, keine strafrechtliche Angelegenheit

Was das Urteil NICHT bedeutet:

  • Keine Aussage über die Produktqualität oder Wirksamkeit
  • Keine Infragestellung der Medizinprodukte-Zertifizierung (Klasse IIa, CE-Kennzeichnung)
  • Kein Verbot der Produkte
  • Keine Aussage über die Seriosität des Unternehmens
  • Kein Betrugsvorwurf

Die wichtigsten Erkenntnisse für Vertriebspartner:

  1. Kommuniziere rechtssicher: Fokussiere auf Mikrozirkulation, Wohlbefinden und Lebensqualität – nicht auf Krankheitsheilung
  2. Nutze die Stärken: Medizinprodukte-Zertifizierung, internationale Verbreitung, positive Anwendererfahrungen
  3. Sei transparent: Erkläre ehrlich, worum es bei dem Urteil ging – das schafft Vertrauen
  4. Halte dich an die Schulungen: Bemer gibt klare Vorgaben zur Kommunikation – halte dich daran
  5. Fokussiere auf moderne Methoden: Nutze Facebook und Content-Marketing statt veraltete Akquise

Die größere Perspektive:

Werberechtliche Verfahren sind in der Gesundheitsbranche absolut normal. Nahezu jedes Unternehmen – von großen Pharmafirmen bis zu kleinen Herstellern – hat damit zu tun. Die Anforderungen des Heilmittelwerbegesetzes sind sehr hoch und oft schwer zu erfüllen, besonders für Medizinprodukte und physikalische Therapien.

Das Urteil ändert nichts daran, dass Bemer ein etabliertes Medizinprodukt ist, das seit über 20 Jahren auf dem Markt besteht, in über 40 Ländern vertrieben wird und von tausenden Therapeuten und Ärzten eingesetzt wird. Die Medizinprodukte-Zertifizierung bestätigt Sicherheit und Qualität – das ist das solide Fundament, auf dem dein Geschäft steht.

Mein Rat als Network Marketing Experte:

Lass dich vom Urteil nicht verunsichern. Es ist ein technisches, werberechtliches Verfahren, das nichts über den Wert von Bemer aussagt. Fokussiere dich auf das, was zählt: hochwertige Produkte, zufriedene Anwender und professionelle, rechtssichere Kommunikation.

Mit modernen Vertriebsmethoden – insbesondere Social Media Marketing über Facebook mit organischer Reichweite – kannst du erfolgreich sein, ohne jemals in werberechtliche Schwierigkeiten zu geraten. Der Schlüssel ist Content-Marketing statt Werbeversprechen, Anziehung statt Ansprache, Mehrwert statt Verkaufsdruck.

Wenn du tiefer in erfolgreiche, moderne Network Marketing Strategien einsteigen möchtest, empfehle ich dir, in meinen Podcast reinzuhören, wo ich zeige, wie zeitgemäßer Direktvertrieb wirklich funktioniert.