Sponsor wechseln, Upline ändern, Team wechseln – rund um das Thema Kontowechsel bei dōTERRA kursieren viele Fragen. Dieser Beitrag erklärt dir sachlich und vollständig, was möglich ist, was nicht geht, wie die einzelnen Prozesse ablaufen und was du dabei beachten musst.
Das Wichtigste vorab
Bei dōTERRA gibt es zwei unterschiedliche Rollen in der Struktur: den Enroller (die Person, die dich angemeldet hat) und den Sponsor (die Person, direkt über dir in der Platzierungsstruktur). Diese beiden Rollen können identisch sein – müssen es aber nicht. Wenn du „wechseln“ möchtest, ist es entscheidend zu verstehen, welche dieser beiden Rollen du ändern willst. Denn die Regeln dafür sind völlig unterschiedlich.
Enroller vs. Sponsor: Der Unterschied
Bevor du einen Wechsel beantragst, musst du die Unterscheidung zwischen diesen beiden Positionen kennen:
| Begriff | Bedeutung | Auswirkung auf Boni |
|---|---|---|
| Enroller | Person, die dich bei dōTERRA registriert hat | Erhält den Enroller-Bonus bei deinen Bestellungen |
| Sponsor | Person, direkt über dir in der Downline-Struktur | Beeinflusst deine Platzierung im Stufenplan |
Der Enroller und der Sponsor können voneinander abweichen. Das ist ein zentrales Merkmal des dōTERRA-Systems. Ein Sponsorwechsel verändert deine Position im Baum. Ein Enrollerwechsel verändert, wer den Einschreibungsbonus für dich erhält.
Wer kann einen Sponsorwechsel beantragen?
Nicht jeder Wellness-Botschafter kann jederzeit einen Sponsorwechsel beantragen. dōTERRA definiert klare Berechtigungsgruppen:
- Neu eingeschriebene Mitglieder: Jeder neue Vorteilskunde oder Wellness-Botschafter hat einmalig Anspruch auf einen Sponsorwechsel. Dieser muss bis spätestens zum 10. des Folgemonats nach der Einschreibung beantragt werden.
- Reaktivierte Mitglieder: Wer sein Konto nach mindestens einem Jahr Inaktivität reaktiviert, kann ebenfalls einen Sponsorwechsel beantragen. Die Frist ist dieselbe: bis zum 10. des Folgemonats nach der Reaktivierung.
- Upgegradete Vorteilskunden: Ein Vorteilskunde, der sein Konto auf Wellness-Botschafter upgradet, qualifiziert sich für einen Sponsorwechsel – sofern er gleichzeitig ein neues Mitglied mit einer Einzelbestellung von mindestens 100 PV einschreibt.
Außerhalb dieser Kategorien und Fristen durchläuft jeder Antrag einen Ausnahmeprozess (Exceptions Process), der gesondert geprüft wird.
So läuft ein Sponsorwechsel ab
Der Prozess ist klar geregelt. Nur der aktuelle Enroller kann einen Sponsorwechsel anstoßen – nicht der Wellness-Botschafter selbst. Es gibt zwei Wege:
Weg 1: Über das Back Office
Der Enroller meldet sich in seinem mydōTERRA-Konto an und führt die Umplatzierung direkt über die Funktion „Veränderungen“ durch. Im Back Office erscheint ein Symbol für ausstehende Platzierungsänderungen, mit Anzeige der verbleibenden Tage bis zur Frist.
Weg 2: Per E-Mail an das Placements-Team
Der Enroller sendet eine Anfrage an europeplacements@doterra.com von seiner hinterlegten E-Mail-Adresse aus. Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten:
- Name und ID-Nummer des Wellness-Botschafters, der den Wechsel beantragt
- Name und ID-Nummer der Person, die verschoben werden soll
- Neuer Enroller (oder „none“, wenn unverändert)
- Neuer Sponsor (mit Beraternummer) (oder „none“, wenn unverändert)
Wichtig: E-Mail-Anfragen, die nicht von der hinterlegten E-Mail-Adresse des Enrollers kommen, werden nicht bearbeitet.
Was beim Sponsorwechsel gleich bleibt
Ein häufig missverstandener Punkt: Auch nach einem Sponsorwechsel bleibt der Enroller weiterhin der Enroller. Das bedeutet: Der Enroller-Bonus wird unabhängig von der neuen Platzierung weiterhin an denselben Wellness-Botschafter ausgezahlt – egal, wo das Mitglied in der Downline nun eingegliedert ist.
Der neue Sponsor erhält nach der Umplatzierung die Qualifikationen aus dieser Downline-Position. Die Einschreibungshistorie ändert sich hingegen nicht.
Enrollerwechsel: Das gilt
Beim Enrollerwechsel gelten andere Regeln. Wenn du jemanden einschreibst, wirst du automatisch dessen Enroller. Diese Position kann jedoch übertragen werden – mit klaren Einschränkungen:
- Der aktuelle Enroller kann die Enrollerschaft auf jede Person in der Upline des eingeschriebenen Mitglieds übertragen.
- Die Enrollerschaft eines Mitglieds kann maximal zweimal geändert werden.
- Ein zweiter Enrollerwechsel ist nur möglich, wenn die Enrollerschaft zurück an den ursprünglichen Enroller übertragen wird – und nur mit Genehmigung von dōTERRA.
Auch Enrollerwechsel werden per E-Mail an europeplacements@doterra.com beantragt – ebenfalls von der hinterlegten E-Mail des aktuellen Enrollers.
Vorteilskunden: Sonderregelungen
Für Vorteilskunden (Wholesale Customers) gelten ergänzende Bestimmungen:
- Ein Vorteilskunde kann unter jedem Wellness-Botschafter in der Organisation des Enrollers eingeschrieben werden – einschließlich des Enrollers selbst.
- Wenn ein Vorteilskunde sein Konto in ein Wellness-Botschafter-Konto umwandelt und diese Umwandlung mehr als 90 Tage nach der ursprünglichen Einschreibung erfolgt, erhält er 14 zusätzliche Tage für einen Sponsorwechsel.
- Wird ein Konto zuerst zurück auf Vorteilskunde gesetzt und danach erneut auf Wellness-Botschafter upgegraded, wird kein weiterer Sponsorwechsel gewährt.
Wechsel der Firma: Konto kündigen und neu starten
Was ist, wenn du die gesamte dōTERRA-Struktur verlassen und dich bei einem anderen Team oder einer anderen Upline neu einschreiben willst? Das ist eine andere Situation als ein interner Sponsor- oder Enrollerwechsel.
Laut der dōTERRA Wellness-Botschafter-Vereinbarung gilt folgendes:
- Der Vertrag läuft jeweils 12 Monate. Er verlängert sich automatisch mit der jährlichen Servicegebühr (15 € exkl. MwSt.).
- Du kannst den Vertrag jederzeit schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende kündigen – oder auch während der Laufzeit ordentlich kündigen.
- Nach der Kündigung verlierst du alle Rechte als Wellness-Botschafter, einschließlich der Rechte an deiner Downline-Organisation und allen Provisionen daraus.
- dōTERRA kauft ungeöffnete Produkte auf Basis der Rückkaufgarantie zurück.
Eine Neuanmeldung bei dōTERRA nach einer Kündigung ist möglich – sofern die im Vertrag festgelegte Wartezeit eingehalten wurde. Bei der Neuanmeldung wählst du einen neuen Sponsor und einen neuen Enroller. So kannst du dich offiziell einem anderen Team anschließen.
Die Übertragung des Kontos auf Dritte
Die Übertragung eines bestehenden Wellness-Botschafter-Kontos auf eine andere Person – etwa auf eine GmbH oder einen Geschäftspartner – ist grundsätzlich möglich, erfordert aber die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von dōTERRA. Ein Versuch, das Konto ohne diese Zustimmung zu übertragen, berechtigt dōTERRA zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
Für den Betrieb über eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft muss ein erweiterter Wellness-Botschafter-Antrag eingereicht werden. Alle Gesellschafter müssen dabei berücksichtigt werden.
Ausnahmeprozess bei abgelaufener Frist
Wenn die reguläre Frist (bis 10. des Folgemonats) abgelaufen ist, gibt es noch die Möglichkeit des Ausnahmeprozesses (Placements Exceptions To Policy). Dieser Weg ist für Situationen gedacht, in denen besondere Umstände vorliegen. Der Antrag wird von dōTERRA individuell geprüft. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht dabei nicht – es liegt im Ermessen des Unternehmens.
Für Fragen und Ausnahmeanträge steht das Placements-Team unter europeplacements@doterra.com zur Verfügung. Wellness-Botschafter ab dem Silver-Rang können zusätzlich direkt auf Account Manager zugreifen.
Änderungen der Vertragskonditionen
dōTERRA ist berechtigt, die Wellness-Botschafter-Vereinbarung und die Unternehmensrichtlinien aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen anzupassen. Diese Änderungen werden im Back Office bekannt gegeben – mindestens einen Monat vor Inkrafttreten, mit konkreter Benennung der Änderung.
Als Wellness-Botschafter hast du in diesem Fall folgende Optionen:
- Stillschweigen: Die Änderungen treten automatisch zum angekündigten Datum in Kraft.
- Widerspruch: dōTERRA ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
- Kündigung: Du kannst den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
dōTERRA ist verpflichtet, im Back Office ausdrücklich auf die rechtliche Bedeutung des Schweigens hinzuweisen.
Fazit
Ob Sponsorwechsel, Enrollerwechsel, Kontokündigung oder Übertragung auf eine Gesellschaft – jeder dieser Wege folgt bei dōTERRA einem klar definierten Ablauf. Die Frist bis zum 10. des Folgemonats ist dabei der zentrale Faktor, den du im Blick haben musst. Wer diese Frist verpasst, ist nicht automatisch ohne Optionen – aber der Weg wird aufwändiger.
FAQ
Kann ich als Wellness-Botschafter selbst meinen Sponsor wechseln?
Nein. Nur dein aktueller Enroller kann einen Sponsorwechsel beantragen – entweder über sein Back Office oder per E-Mail an das Placements-Team. Du selbst hast keinen direkten Zugriff auf diesen Prozess.
Der Enroller initiiert die Änderung entweder im mydōTERRA-Konto oder per E-Mail an europeplacements@doterra.com. Die Anfrage muss zwingend von der beim Unternehmen hinterlegten E-Mail-Adresse des Enrollers kommen.
Bis wann muss ein Sponsorwechsel beantragt werden?
Der Sponsorwechsel muss bis spätestens zum 10. des Monats nach der Einschreibung beantragt werden. Bei einer Einschreibung im März ist also der 10. April die letzte Frist.
Nach Ablauf dieser Frist werden Anträge nur noch über den Ausnahmeprozess geprüft. Ein automatischer Anspruch auf Genehmigung besteht dabei nicht. Das Placements-Team entscheidet individuell.
Was passiert, wenn ich mein Konto bei dōTERRA kündige?
Mit der Kündigung verlierst du alle Rechte als Wellness-Botschafter. Das umfasst die Rechte an deiner Downline-Organisation sowie alle zukünftigen Provisionen und Boni daraus.
dōTERRA kauft ungeöffnete Produkte auf Basis der Rückkaufgarantie zurück. Eine Neuanmeldung ist nach Ablauf der vertraglich festgelegten Wartezeit möglich. Bei der Neuanmeldung kannst du einen neuen Sponsor und Enroller auswählen.
Wie viele Mal kann der Enroller gewechselt werden?
Die Enrollerschaft kann maximal zweimal geändert werden. Ein zweiter Wechsel ist nur möglich, wenn die Enrollerschaft zurück an den ursprünglichen Enroller übertragen wird – und das nur mit Genehmigung von dōTERRA.
Der erste Enrollerwechsel kann auf jede Person in der Upline des Mitglieds übertragen werden. Für beide Wechsel gilt: Der Antrag muss vom aktuellen Enroller per E-Mail von seiner hinterlegten Adresse eingereicht werden.
Was ist der Unterschied zwischen Sponsor und Enroller bei dōTERRA?
Der Enroller ist die Person, die dich bei dōTERRA angemeldet hat. Der Sponsor ist die Person, die direkt über dir in der Platzierungsstruktur steht. Beide Positionen können identisch sein, müssen es aber nicht.
Der Enroller erhält den Enroller-Bonus für deine Einschreibung. Der Sponsor beeinflusst deine Position im Stufenplan und damit die Provisionszahlungen innerhalb der Downline-Struktur. Beim Sponsorwechsel bleibt der Enroller unverändert – und erhält seinen Bonus weiterhin.
Kann ich mein dōTERRA-Konto auf eine GmbH übertragen?
Ja, aber nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von dōTERRA. Für den Betrieb über eine Gesellschaft muss ein erweiterter Wellness-Botschafter-Antrag eingereicht und von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden.
Eine Übertragung ohne vorherige Genehmigung stellt einen schwerwiegenden Vertragsverstoß dar und berechtigt dōTERRA zur sofortigen außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
Was passiert beim Sponsorwechsel mit dem Enroller-Bonus?
Der Enroller-Bonus bleibt beim Enroller – unabhängig vom Sponsorwechsel. Auch wenn ein Mitglied in einen anderen Bereich der Downline verschoben wird, erhält der ursprüngliche Enroller weiterhin seinen Bonus für die Einschreibung dieses Mitglieds.
Das ist ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Enroller- und dem Sponsor-System. Der Sponsorwechsel verändert die Platzierung im Baum, nicht aber die Einschreibungshistorie.
Kann ein Vorteilskunde zu einem anderen Sponsor wechseln?
Ja. Vorteilskunden können unter jedem Wellness-Botschafter innerhalb der Organisation des Enrollers platziert werden – einschließlich des Enrollers selbst. Die Regeln für den Sponsorwechsel gelten dabei analog zu denen für Wellness-Botschafter.
Wird ein Vorteilskunde mehr als 90 Tage nach der Einschreibung auf Wellness-Botschafter upgegraded, erhält er 14 zusätzliche Tage für einen Sponsorwechsel. Wird das Konto danach erneut zurück auf Vorteilskunde und nochmals auf Wellness-Botschafter geändert, entfällt diese Option.
Was ist der Ausnahmeprozess bei dōTERRA?
Der Ausnahmeprozess (Placements Exceptions To Policy) greift, wenn ein Sponsorwechsel außerhalb der regulären Frist beantragt wird. dōTERRA prüft solche Anträge individuell und entscheidet nach eigenem Ermessen.
Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht. Der Antrag wird über das Placements-Team unter europeplacements@doterra.com eingereicht. Wellness-Botschafter mit Silver-Rang oder höher können zusätzlich über Account Manager Kontakt aufnehmen.
Wie kündige ich meinen Wellness-Botschafter-Vertrag bei dōTERRA?
Der Vertrag kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Vertragsende. Eine Kündigung innerhalb der laufenden Vertragslaufzeit ist ebenfalls möglich.
Nach der Kündigung werden ungeöffnete Produkte auf Basis der Rückkaufgarantie gemäß Abschnitt 6 des Richtlinien-Handbuchs von dōTERRA zurückgekauft. Alle Rechte an der Downline und zukünftigen Provisionen entfallen mit Wirksamkeit der Kündigung.