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Hajoona Teampartner Login (worauf du als Vertriebspartner achten solltest)

Der Hajoona Teampartner Login öffnet dir den Zugang zum Backoffice – aber was du dort findest und wie du damit umgehst, entscheidet über deinen Erfolg als Vertriebspartner. Wer sich einfach nur einloggt und die Plattform unüberlegt nutzt, riskiert, gegen Richtlinien zu verstoßen, die in den AGB klar geregelt sind. Deshalb lohnt es sich, diesen Bereich von Anfang an richtig zu verstehen.

Ich begleite seit Jahren Vertriebspartner verschiedener Network-Marketing-Unternehmen – und Hajoona gehört definitiv zu den Firmen, die ein professionell aufgebautes Backoffice-System haben. Dabei fällt mir immer wieder auf, dass der erste Login oft unterschätzt wird. Viele Partner loggen sich ein, schauen sich kurz um und denken, sie wissen Bescheid. Dabei stecken im Backoffice Informationen, Regeln und Funktionen, die man kennen sollte, bevor man auch nur einen einzigen Schritt nach draußen macht. Ich selbst habe in meinen frühen Jahren in der Branche diesen Fehler gemacht – und er hat mich unnötig Zeit und Energie gekostet.

Wo du dich einloggst

Den Hajoona Teampartner Login erreichst du über shop.hajoona.com. Dort gibt es zwei Bereiche: einen für Kunden und einen für Teampartner. Als Vertriebspartner nutzt du den Teampartner-Bereich, der dir nach deiner Registrierung durch deinen Sponsor zugänglich ist.

Das Backoffice selbst trägt offiziell die Bezeichnung Online-Back-Office und stellt dir, laut Teampartner-AGB von Hajoona, einen Überblick über deine Umsätze, Provisionen und die Downline-Entwicklung zur Verfügung. Hajoona räumt dir dafür ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein – was bedeutet, dass du das Backoffice ausschließlich selbst nutzen darfst und keine Unterlizenzen erteilen kannst.

Was das Backoffice enthält

Nach dem Login findest du mehrere wichtige Bereiche, die für deine tägliche Arbeit als Teampartner relevant sind:

  • Umsatzübersicht: Aktueller Überblick über persönliche und Gruppenvolumina
  • Provisionsabrechnung: Monatliche Abrechnungen und Vergütungsübersichten
  • Downline-Entwicklung: Struktur deines Teams mit Aktivitätsstatus
  • Vergütungsplan: Der jeweils gültige Vergütungsplan, der laut AGB ausschließlich im Backoffice einsehbar ist
  • Richtlinien: Aktuelle Webseiten-Richtlinien und weitere Unterlagen für Vertriebspartner
  • Marketingmaterialien: Offizielle Werbebanner, die du auf eigenen Websites einbinden kannst

Besonders der Vergütungsplan im Backoffice ist der verbindliche Maßstab – und zwar nicht eine ältere Version, die du irgendwo anders gefunden hast, sondern ausschließlich die dort hinterlegte aktuelle Fassung.

Die jährliche Softwarenutzungsgebühr

Ein Punkt, den viele beim ersten Login nicht bewusst wahrnehmen: Das Backoffice ist nicht kostenlos. Hajoona erhebt laut AGB eine jährliche Softwarenutzungsgebühr von 39 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Diese Gebühr ist im Voraus fällig und wird per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte eingezogen.

Der Vertrag selbst hat eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängert sich automatisch durch Zahlung dieser Gebühr um weitere 12 Monate. Wer die Gebühr trotz Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen begleicht, rutscht in die passive Vertragsphase – was bedeutet, dass kein Provisionsanspruch mehr besteht. Danach bleibt noch ein Zeitfenster von bis zu 12 Monaten, um den Vertrag zu verlängern und den Provisionsanspruch wieder zu aktivieren.

Ein Muster, das ich so oder ähnlich schon viele Male begleitet habe: Partner staunen, dass ihr Provisionsanspruch plötzlich nicht mehr aktiv ist – und der Grund liegt schlicht darin, dass die Gebühr nicht automatisch verarbeitet wurde oder die Bankverbindung nicht mehr stimmte. Deshalb lohnt es sich, die Zahlungseinstellungen im Backoffice regelmäßig zu überprüfen.

Sicherheit beim Login

Der häufigste Irrtum, den ich zu dieser Frage korrigiere: Viele Partner denken, dass ihre Login-Daten nur für sie selbst wichtig sind – und teilen sie gelegentlich mit Teampartnern oder Familienmitgliedern, die „kurz reinschauen“ sollen. Das ist ein Verstoß gegen die AGB, der ernst genommen werden sollte.

Hajoona regelt in den Vertriebspartner-AGB klar, dass der Teampartner seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter schützen muss. Das ist keine Kleinigkeit. Wer Login-Daten weitergibt – auch wenn es gut gemeint ist – trägt die volle Verantwortung für alles, was unter seinem Account passiert.

Ich sehe das in meiner täglichen Arbeit mit Partnern immer wieder: Jemand lässt seinen Sponsor oder einen erfahrenen Upline-Partner kurz in sein Konto, damit der etwas „einrichten“ soll. Was dabei oft übersehen wird, ist dass Änderungen im eigenen Account rechtlich dem Kontoinhaber zugerechnet werden – nicht der Person, die gerade am Keyboard sitzt.

Die Konsequenzen eines Missbrauchs reichen laut AGB bis zur vorübergehenden Sperrung des Accounts oder sogar zur außerordentlichen Kündigung des Teampartnervertrages. Hajoona behält sich dabei das Recht vor, den Zugang ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Mein klarer Rat deshalb: Ändere dein Passwort regelmäßig, nutze ein sicheres Passwort das du exklusiv für diesen Account verwendest, und logge dich nach jeder Sitzung korrekt aus. Damit schützt du nicht nur deinen Account, sondern auch deine gesamte Struktur – denn im Backoffice liegen Daten zu deiner gesamten Downline.

Was du im Backoffice NICHT machen darfst

Urheberrechtlich geschützte Inhalte

Ein zentraler Punkt, den Hajoona in seinen AGB sehr klar formuliert: Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien im Backoffice sind urheberrechtlich geschützt. Du darfst diese ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Hajoona weder vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen noch verändern.

Das bedeutet konkret: Du nimmst dir kein Logo, keine Produktbeschreibung und keinen Text aus dem Mitgliederbereich und postest ihn einfach öffentlich. Auch wenn du ein Bild aus dem Backoffice herunter lädst und auf einer eigenen Website oder einem Social-Media-Profil verwendest, verstößt du damit gegen die AGB – und das unabhängig davon, wie gut gemeint die Absicht war.

Eigene Verkaufsunterlagen und Produktbroschüren

Ebenso klar geregelt: Du darfst keine eigenen Verkaufsunterlagen, Produktbroschüren oder Produktlabel erstellen und verteilen. Erlaubt sind ausschließlich die offiziellen Hajoona-Werbebanner, die im Backoffice zur Verfügung stehen – und die darfst du auf eigenen Websites einbinden, um einen Link zu den offiziellen Seiten zu generieren.

Aussagen zu Produkten

Produktaussagen dürfen ausschließlich dem entsprechen, was in den offiziellen Hajoona-Publikationen enthalten ist. Das gilt insbesondere für gesundheitsbezogene Aussagen – Heilaussagen zu Produkten oder nicht belegte medizinische Wirkungsbehauptungen stellen laut AGB ausdrücklich einen Verstoß dar.

Was bei Verstößen passiert

In meiner täglichen Arbeit mit Partnern sehe ich immer wieder, dass die wenigsten die AGB wirklich gelesen haben – und das betrifft nicht nur Hajoona, sondern die gesamte Branche. Dabei regelt genau dieser Bereich, was bei Verstößen konkret passiert, und die Konsequenzen sind klarer als viele denken.

Bei einem ersten Verstoß gegen die Pflichten als Teampartner erfolgt laut AGB eine schriftliche Abmahnung mit einer Frist von 10 Tagen zur Behebung. Dazu kommen die Abmahnkosten inklusive der Anwaltskosten, die der Teampartner selbst trägt. Das ist nicht symbolisch gemeint – das sind echte Kosten.

Wenn nach der Abmahnung derselbe oder ein vergleichbarer Verstoß erneut auftritt oder der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt wird, folgt unmittelbar eine Vertragsstrafe nach Ermessen von Hajoona. Zusätzlich entstehen weitere Anwaltskosten, die ebenfalls vom Teampartner zu ersetzen sind.

Bei besonders schweren Verstößen – namentlich gegen das Wettbewerbsverbot, das Geheimhaltungsgebot oder die Regeln zum Crosslinesponsoring – ist Hajoona berechtigt, ohne vorherige Abmahnung außerordentlich zu kündigen. Das ist die härteste Konsequenz und beendet den Vertrag sofort.

Was ich dabei immer wieder beobachte: Partner nehmen Abmahnungen nicht ernst, weil sie das Unternehmen als „freundliche Community“ kennen. Aber rechtlich ist der Teampartnervertrag ein echter Vertrag mit echten Konsequenzen – und das Backoffice ist die Plattform, über die Hajoona die Aktivitäten der Teampartner auch nachverfolgen kann.

Das Wettbewerbsverbot – ein oft übersehener Punkt

Was bedeutet das Wettbewerbsverbot konkret?

Das Wettbewerbsverbot laut Hajoona-AGB bedeutet: Als aktiver Teampartner darfst du keine Produkte von Unternehmen verkaufen oder bewerben, die mit Hajoona in einem Wettbewerbsverhältnis stehen oder ihre Waren über Network Marketing vertreiben.

Wer also gleichzeitig bei Hajoona und einem anderen Network-Marketing-Unternehmen tätig ist, bewegt sich rechtlich in einem sehr engen Rahmen. Hajoona erlaubt zwar grundsätzlich die gleichzeitige Tätigkeit für mehrere Unternehmen – aber unter der Bedingung, dass keine Verbindung oder Vermischung entsteht. Das bedeutet: keine gemischten Social-Media-Auftritte, keine gemeinsamen Webseiten, keine gleichzeitige Präsentation beider Unternehmen am selben Ort und zu derselben Zeit.

Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot gehören laut AGB zu den Fällen, bei denen Hajoona zur sofortigen außerordentlichen Kündigung ohne Abmahnung berechtigt ist. Das sollte man kennen, bevor man sich nebenbei ein zweites Network-Business aufbaut.

Crosslinesponsoring verstehen

Was ist Crosslinesponsoring – und warum ist es verboten?

Crosslinesponsoring bedeutet, dass du eine Person für Hajoona wirbst, die bereits Teampartner bei Hajoona in einer anderen Vertriebslinie ist – oder innerhalb der letzten 6 Monate einen Teampartnervertrag bei Hajoona hatte.

Das ist ausdrücklich untersagt. Und das Verbot gilt auch dann, wenn du versuchst, diese Regelung durch den Namen des Ehepartners, von Verwandten, Kapitalgesellschaften oder Treuhandgesellschaften zu umgehen. Hajoona schließt diese Umgehungsversuche explizit in den AGB ein.

Der Grund dafür ist strukturell: Jede Vertriebslinie bei Hajoona ist eine eigenständige, geschützte Struktur. Das System funktioniert nur dann fair, wenn niemand aktiv Teampartner aus anderen Linien abzieht. Daher gilt der Teampartnerschutz als einer der Grundsätze im Vergütungsplan.

Nach 16 Jahren in dieser Branche ist mir klar, dass Crosslinesponsoring eines der Themen ist, bei dem es am häufigsten zu unabsichtlichen Verstößen kommt – weil das Verbot vielen gar nicht bewusst ist.

Was ich in dieser Zeit immer wieder gesehen habe: Jemand baut eine neue Verbindung zu einer interessanten Person auf, ohne zu wissen, dass diese Person vor fünf Monaten bei Hajoona in einer anderen Linie war. Dann entsteht ein Verstoß, der rechtlich dennoch zählt – unabhängig von der Absicht.

Konkret bedeutet das für die Praxis: Bevor du jemanden für Hajoona einschreibst, lohnt es sich zu fragen, ob diese Person in den letzten sechs Monaten bereits einen Teampartnervertrag bei Hajoona hatte. Das ist keine bürokratische Überprüfung, sondern ein echter Schutz für dich selbst.

Was viele dabei unterschätzen: Wenn ein Crosslinesponsoring-Verstoß auffällt, kann Hajoona laut AGB außerordentlich und ohne Abmahnung kündigen. Das ist keine Drohkulisse – das ist die klar formulierte Rechtslage. Wer die sechs Monate konsequent im Blick behält, schützt seine gesamte Struktur vor einem unerwarteten Vertragsende.

Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung

Muss ich als Hajoona Teampartner ein Gewerbe anmelden?

Ja. Als Hajoona Teampartner agierst du als selbständiger Unternehmer. Du bist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter von Hajoona. Deshalb trägst du die volle unternehmerische Verantwortung – inklusive der Pflicht, alle steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

Das bedeutet: Du bist für eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung, die korrekte Versteuerung aller Provisionseinnahmen und gegebenenfalls die Beantragung einer Umsatzsteuer-ID eigenverantwortlich. Hajoona rechnet laut AGB Provisionen zunächst netto und ohne Umsatzsteuer ab – wer als Unternehmer zum Vorsteuerausweis berechtigt ist, teilt das Hajoona schriftlich unter Angabe seiner Umsatzsteuer-ID mit.

Ein konkreter Punkt: Ab einem durchschnittlichen monatlichen Provisionsanspruch von 1.500 Euro im Sechsmonatsmittel fordert Hajoona den Nachweis einer Gewerbeberechtigung – innerhalb von zwei Wochen nach der Aufforderung. Liegt dieser Nachweis nicht vor, behält sich Hajoona ein Zurückbehaltungsrecht bei der Provisionsauszahlung vor.

In meiner Begleitung von Partnern beobachte ich häufig, dass dieser Zusammenhang zwischen Provisionsgrenze und Gewerbenachweis-Pflicht unbekannt ist – bis die erste Aufforderung von Hajoona eintrifft.

Provisionen richtig einordnen

Wann und wie zahlt Hajoona Provisionen aus?

Hajoona rechnet monatlich ab. Provisionsansprüche entstehen nach Maßgabe des jeweils gültigen Vergütungsplans, der im Backoffice abrufbar ist.

RegelungDetail
AbrechnungszeitraumMonatlich
Mindestauszahlungsbetrag6,00 Euro
ProvisionsartZunächst als Provisionsvorschuss
KontoNur auf Konten des Teampartners selbst
Fehlerhafte ZahlungenInnerhalb von 60 Tagen schriftlich melden
Storno-RückforderungRückbuchung bei Warenrücksendung aus der Downline

Ein Punkt, den viele beim ersten Blick auf diese Tabelle falsch einschätzen: „Provisionsvorschuss“ klingt zunächst unverbindlich – ist es aber nicht. Der Betrag landet auf deinem Konto, und das System funktioniert sauber, solange in der Downline keine Stornos entstehen. Erst dann greift die Rückforderungsregelung, und das passiert schneller als gedacht, wenn Kunden in der Struktur kurzfristig widerrufen.

Provisionen fließen ausschließlich auf Konten, die auf den Namen des Teampartners selbst lauten. Auszahlungen auf fremde Konten oder Konten außerhalb des Landes, in dem der Partner registriert ist, sind laut AGB nicht möglich.

Vertrag kündigen und neu einsteigen

Wie sich der Blick auf Vertragskündigungen im Network Marketing nach Jahren verändert hat – das ist ein Thema, das mich selbst beschäftigt. Früher dachte ich, eine Kündigung sei das Ende. Heute sehe ich das völlig anders.

Hajoona erlaubt eine ordentliche Kündigung jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen – sogar während der 12-monatigen Vertragslaufzeit. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, die ordentliche Kündigung auch per E-Mail an cc@hajoona.com.

Was viele nicht wissen: Nach einer Kündigung besteht die Möglichkeit, sich erneut bei Hajoona zu registrieren – allerdings erst, wenn die Kündigung und deren Bestätigung durch Hajoona mindestens 6 Monate zurückliegen und in dieser Zeit keine Aktivitäten für Hajoona stattgefunden haben. Außerdem ist ein Wiedereinstieg nur über einen anderen Sponsor möglich.

Das ist kein bürokratisches Detail, sondern eine Regelung mit echter Relevanz: Wer kündigt, um sich in einer anderen Linie neu zu positionieren, muss diese Sechsmonatsfrist kennen – sonst handelt er sich unwissentlich einen Crosslinesponsoring-Verstoß ein.

Früher hätte ich gesagt, dass Vertragskündigungen und Neueinstellungen selten vorkommen. Heute weiß ich: Es ist ein sehr normaler Teil des Lifecycle eines Network-Marketing-Partners. Und wer die Regeln dabei kennt, navigiert diesen Übergang strukturiert und ohne rechtliche Risiken.

Deine Website und Social Media als Teampartner

Was darf ich als Teampartner online veröffentlichen?

Als Hajoona Teampartner darfst du online aktiv sein – aber innerhalb klar definierter Grenzen. Hajoona stellt professionelle Partnerwebseiten über einen Drittanbieter zur Verfügung. Wenn du eine eigene Website betreibst, darfst du die offiziellen Hajoona-Werbebanner aus dem Backoffice einbinden, um einen Link zu den offiziellen Seiten zu erzeugen.

Was auf eigenen Seiten und Social-Media-Profilen gilt:

  • Du darfst nur offizielle Hajoona-Werbeaussagen verwenden
  • Du musst ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine offizielle Werbung oder Präsenz von Hajoona handelt
  • Du darfst keine Top-Level-Domainnamen verwenden, die den Markennamen Hajoona enthalten
  • Du darfst keine eigenen Produktbroschüren oder Marketingmaterialien erstellen
  • Du darfst keine anderen Hajoona-Produkte gleichzeitig auf derselben Seite oder demselben Profil bewerben, auf dem du für ein anderes Unternehmen wirbst

Werbung über TV, Radio, Zeitung oder andere Massenmedien ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Hajoona nicht erlaubt.

Ein Muster, das ich so oder ähnlich schon viele Male begleitet habe: Ein frisch eingestiegener Teampartner ist begeistert von den Produkten, loggt sich zum ersten Mal ins Backoffice ein, lädt das Hajoona-Logo herunter und postet es noch am selben Tag auf seiner Facebook-Seite – mit eigenem Werbetext darunter. Der Text basiert auf dem, was er im Backoffice gelesen hat.

Was danach passiert, ist vorhersehbar: Hajoona-Mitarbeiter oder andere Teampartner weisen auf den Verstoß hin, weil die Aussagen nicht aus den offiziellen Materialien stammen oder der Hinweis auf die Selbständigkeit fehlt. Im besten Fall kommt eine freundliche Korrektur, im schlechtesten eine formelle Abmahnung.

Dieses Muster wiederholt sich deshalb so oft, weil zwischen dem Login und dem ersten Post zu wenig Zeit für die Lektüre der AGB-Abschnitte zu Werbepflichten liegt. Die Energie ist groß, das Wissen über die Grenzen noch klein.

Was ich in solchen Fällen empfehle: Vor dem ersten öffentlichen Post liest du mindestens § 5 der Teampartner-AGB vollständig durch – insbesondere die Absätze zu Online-Werbung, Social Media und dem Umgang mit Markenmaterialien. Das kostet 20 Minuten und erspart dir potenziell wochenlangen Ärger.

Der entscheidende Unterschied zwischen Partnern, die langfristig erfolgreich arbeiten, und denen, die früh in Reibung mit dem Unternehmen geraten: Die erfolgreichen Partner verstehen das Backoffice als Regelwerk – nicht als Werkzeugkasten, den man beliebig benutzen kann.

Warenrückgabe bei Kündigung

Wenn du deinen Teampartnervertrag beendest, greift ein klar definiertes Rückgaberecht für Waren. Du kannst Produkte zurückgeben, die du in den letzten vier Wochen vor dem Ausscheidedatum bestellt und erhalten hast – vorausgesetzt, sie sind unverkauft, ungeöffnet und unbeschädigt.

Der Ablauf sieht so aus:

  1. Liste alle zurückzugebenden Waren einzeln auf
  2. Füge einen Kaufnachweis bei
  3. Reiche Auflistung und Nachweis an Hajoona ein
  4. Nach Genehmigung erhältst du den ursprünglichen Einkaufspreis zurück

Dabei gilt: Hajoona zieht die auf die Waren gezahlten Boni ab – also auch jene, die an Teampartner in vorrangigen Ebenen flossen – sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 15 % des Einkaufspreises. Andere Leistungen wie Schulungskosten oder Eintrittskarten sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

Vertriebsstruktur übertragen

Kann ich meine Downline verkaufen oder übertragen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich – aber unter sehr engen Voraussetzungen. Eine Übertragung der Vertriebsstruktur an Dritte ist frühestens 6 Monate nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Hajoona erlaubt.

Zusätzlich gilt: Hajoona hat ein Vorkaufsrecht. Nach Eingang der schriftlichen Anzeige hat Hajoona 15 Tage Zeit, davon Gebrauch zu machen. Erst wenn das nicht geschieht, ist die Übertragung zu denselben Konditionen zulässig – sofern keine anderen wichtigen Gründe dagegen sprechen. Für die Bearbeitung dieses Antrags erhebt Hajoona eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro.

Eine Übertragung an bestehende Hajoona-Teampartner ist grundsätzlich nicht erlaubt.

FAQ

Wo finde ich den Hajoona Teampartner Login?

Den Login erreichst du direkt über shop.hajoona.com. Dort wählst du den Bereich für Teampartner aus und meldest dich mit deinen Zugangsdaten an, die du nach der Registrierung per E-Mail erhalten hast.

Falls du innerhalb von fünf Minuten keine E-Mail mit deinem Passwort bekommen hast, gibt es auf der Login-Seite eine Option zum erneuten Anfordern der Zugangsdaten. Die Login-Seite zeigt dir nach erfolgreicher Anmeldung direkt das Backoffice-Dashboard mit deinen aktuellen Umsatz- und Provisionsdaten.

Was passiert, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Auf der Login-Seite von shop.hajoona.com gibt es eine Funktion zum Zurücksetzen des Passworts. Ein neues Passwort wird an deine bei Hajoona hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.

In der Momentum-Macher-Gruppe taucht genau diese Frage regelmäßig auf, und dabei zeigt sich, dass viele Partner gar nicht wissen, welche E-Mail-Adresse sie bei der Registrierung angegeben haben – weil das oft der Sponsor übernommen hat. Deshalb lohnt es sich von Anfang an, die Zugangsdaten selbst zu verwahren und sicherzustellen, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell und erreichbar ist. Wer die Kontrolle über seinen Login-Account verliert, verliert auch den direkten Zugang zu seinen Provisionsdaten – und das kann in der Praxis mehr bedeuten als nur ein technisches Ärgernis.

Wie viel kostet der Zugang zum Backoffice jährlich?

Hajoona erhebt eine jährliche Softwarenutzungsgebühr von 39 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Diese Gebühr wird im Voraus fällig und per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte eingezogen.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sobald die Gebühr gezahlt wird. Wenn die Zahlung trotz Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen eingeht, wechselt der Account in die passive Vertragsphase ohne Provisionsanspruch. Für bis zu 12 weitere Monate nach Ende der Vertragslaufzeit bleibt eine Reaktivierung noch möglich – danach erfolgt die automatische Kündigung.

Darf ich Hajoona-Logos und Produktbilder aus dem Backoffice verwenden?

Sämtliche Materialien im Backoffice sind urheberrechtlich geschützt. Ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Hajoona darfst du diese nicht vervielfältigen, öffentlich zugänglich machen oder verändern.

Ein Trainer-Beobachtung, die ich zu dieser Frage regelmäßig korrigiere: Erlaubt sind ausschließlich die offiziellen Werbebanner, die Hajoona im Backoffice speziell für die Einbindung auf eigenen Websites zur Verfügung stellt. Ein Produktbild, das du aus dem Backoffice speicherst und auf Social Media postest, ist damit noch kein erlaubtes Werbematerial – selbst wenn es aus dem offiziellen System stammt. Der Unterschied liegt darin, ob du das Material im vorgesehenen Kontext verwendest oder neu veröffentlichst. Bei Unsicherheit empfehle ich immer den direkten Weg: beim Hajoona-Support nachfragen, bevor du postest.

Wie kündige ich den Teampartnervertrag bei Hajoona?

Die ordentliche Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen möglich – auch innerhalb der 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, die ordentliche Kündigung auch per E-Mail an cc@hajoona.com.

Nach der Kündigung und deren Bestätigung durch Hajoona beginnt eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten, innerhalb derer keine Aktivitäten für Hajoona stattfinden dürfen. Erst danach ist eine Neuregistrierung möglich – und das ausschließlich über einen anderen Sponsor. Diese Regelung gilt symmetrisch: Wer sich innerhalb der sechs Monate neu bei Hajoona einschreiben lässt, riskiert einen Vertragsstoß mit den alten AGB-Bedingungen.

Was bedeutet „Provisionsvorschuss“ bei der Auszahlung?

In meiner täglichen Arbeit mit Partnern sehe ich immer wieder, dass dieser Begriff zu Unsicherheit führt – dabei erklärt er sich recht klar. Provisionen zahlt Hajoona zunächst als Provisionsvorschuss aus. Das bedeutet: Du erhältst das Geld, aber Hajoona behält sich das Recht vor, es zurückzufordern, falls ein Storno aus deiner Downline eintrifft.

Wenn also ein Teampartner unter dir eine Warenlieferung zurücksendet oder ein Rückgaberecht beansprucht, wird Hajoona die auf diesen Umsatz gezahlte Provision auf deinem Konto wieder rückgebucht. Das System funktioniert damit wie eine Art Rückstellung, die erst nach Ablauf der Rückgabefristen endgültig abgerechnet ist. In der Praxis passiert das selten und kaum spürbar – aber bei größeren Stornos oder Rückgabewellen innerhalb einer Struktur kann es sich auf der Provisionsabrechnung bemerkbar machen.

Kann ich den Hajoona Teampartner Login mit jemand anderem teilen?

Nein. Die Hajoona-AGB verpflichten dich ausdrücklich dazu, deine Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Das Teilen von Login-Daten – auch intern mit deinem Sponsor oder Teampartnern – stellt einen Verstoß gegen den Teampartnervertrag dar.

Alles, was unter deinem Account passiert, liegt in deiner Verantwortung. Das Backoffice enthält sensible Daten zu deiner gesamten Downline-Struktur, Provisionsabrechnungen und persönlichen Einstellungen. Wer dennoch jemand anderem Einblick ermöglichen möchte, tut das auf eigenes rechtliches Risiko.

Darf ich gleichzeitig bei einem anderen Network-Marketing-Unternehmen tätig sein?

Grundsätzlich ja – aber mit klar definierten Einschränkungen. Das Wettbewerbsverbot laut Hajoona-AGB untersagt es dir, Produkte von Unternehmen zu verkaufen oder zu bewerben, die mit Hajoona in einem Wettbewerbsverhältnis stehen oder im Network Marketing tätig sind.

Sofern du für mehrere Unternehmen tätig bist, musst du sicherstellen, dass keine Verbindung oder Vermischung der Tätigkeiten entsteht – also keine gemeinsamen Social-Media-Auftritte, keine gemeinsamen Webseiten und keine gleichzeitige Präsentation beider Unternehmen am selben Ort. Außerdem bist du verpflichtet, Hajoona die anderen Unternehmen namentlich zu melden. Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot gehören zu den Gründen, bei denen Hajoona ohne vorherige Abmahnung außerordentlich kündigen kann.

Was passiert mit meinen bestellten Waren, wenn ich kündige?

Nach 16 Jahren in dieser Branche ist mir klar, dass die Warenrückgabe bei Kündigung einer der am meisten unterschätzten Punkte im Teampartnervertrag ist. Du darfst Waren zurückgeben, die du in den letzten vier Wochen vor dem Ausscheidedatum bestellt und erhalten hast – aber nur, wenn diese unverkauft, ungeöffnet und unbeschädigt sind.

Der Rückerstattungsbetrag entspricht dem ursprünglichen Einkaufspreis, abzüglich der darauf gezahlten Boni und einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 15 % des Einkaufspreises. Schulungskosten, Eintrittskarten oder andere hajoona-Leistungen fallen nicht unter dieses Rückgaberecht. Wer also kurz vor einer geplanten Kündigung noch größere Mengen an Produkten bestellt, sollte diese Regelung vorher genau kennen.

Wie lang ist der Hajoona Teampartnervertrag und verlängert er sich automatisch?

Der Teampartnervertrag läuft für 12 Monate und verlängert sich automatisch durch Zahlung der Softwarenutzungsgebühr von 39 Euro. Eine automatische Beendigung ohne weiteres Zutun gibt es nicht – der Vertrag bleibt aktiv, solange die Gebühr entrichtet wird.

Wer den Vertrag nicht verlängern möchte, muss aktiv kündigen – entweder ordentlich mit 30 Tagen Frist oder aus einem wichtigen Grund außerordentlich. Bei ordentlicher Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren, außer der Teampartner kündigt aus einem wichtigen Grund außerordentlich.

Der Login als Startpunkt – nicht als Endpunkt

Das Backoffice ist mehr als eine Datenplattform. Es ist das Fundament deiner vertraglichen Basis bei Hajoona – mit allem, was dazu gehört: Vergütungsplan, Richtlinien, Abrechnungen und Verhaltenskodex. Wer diesen Bereich kennt, handelt sicher. Wer ihn ignoriert, baut auf einer Grundlage, die er nicht vollständig versteht.

Ich sage es jedem Partner, den ich begleite: Das Backoffice ist nicht nur das Werkzeug für deine tägliche Arbeit – es ist der Vertrag, der deine Zusammenarbeit mit Hajoona definiert. Und diesen Vertrag kennst du am besten, wenn du ihn gelesen hast.

Wer seinen Hajoona-Login als Einladung versteht, sich wirklich damit auseinanderzusetzen, legt einen Grundstein, auf dem sich dauerhaft aufbauen lässt. Nicht weil Regelkenntnisse allein zum Erfolg führen – sondern weil du mit diesem Wissen frei und sicher handeln kannst, ohne ständig in Grauzonen zu tappen.

Rock it!
Dein Willi

PS: So gewann ich +800 Erstlinien bei Fitline.