Kurze Antwort vorab: Forever Living Products ist in Deutschland nicht als Unternehmen verboten. Was es jedoch gibt, sind spezifische Vertriebsverbote für bestimmte Verkaufskanäle – und klare gesetzliche Regelungen, die Vertriebspartner beim Bewerben der Produkte einhalten müssen. Genau das sorgt immer wieder für Verwirrung.
Was hinter dem Gerücht steckt
Die Frage taucht regelmäßig auf – in Facebook-Gruppen, in Foren, unter angehenden Vertriebspartnern. „Ich habe gehört, Forever Living ist in Deutschland verboten.“ Aus meiner Erfahrung als Network Marketing Experte kann ich sagen: Dieses Gerücht hat eine konkrete Ursache. Es geht auf ein gerichtliches Urteil zurück, das aber etwas ganz anderes betrifft als das Unternehmen selbst.
Forever Living Products Germany GmbH ist ein aktiv tätiges, eingetragenes Unternehmen in Deutschland. Es ist seit 1995 in Deutschland tätig und vertreibt Aloe-Vera-Produkte, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetikprodukte über ein Multi-Level-Marketing-System.
Das Urteil, das alles ausgelöst hat
Das Landgericht Hamburg entschied am 04.11.2016 (Az. 315 O 396/15), dass das von Forever Living Products ausgesprochene Verbot des Verkaufs auf eBay rechtmäßig ist. Ein Vertriebspartner hatte trotz vertraglichem Verbot Produkte auf eBay angeboten und wurde abgemahnt. Er klagte dagegen – und verlor.
Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte dieses Urteil am 22.03.2018 (Az. 3 U 250/16). Die Berufung des Vertriebspartners wurde zurückgewiesen.
„Das Plattformverbot erfolgt im Rahmen eines zulässigen und selektiven Vertriebssystems und stellt keinen Verstoß gegen Artikel 101 AEUV dar.“ – OLG Hamburg, 2018
Was das konkret bedeutet: Nicht Forever Living Products ist verboten. Sondern der Verkauf der Produkte über eBay, Amazon und vergleichbare Internetplattformen ist für Vertriebspartner vertraglich untersagt – und dieses Verbot ist gerichtlich bestätigt.
Warum das Plattformverbot zulässig ist
Selektives Vertriebssystem als Grundlage
Das Gericht stellte fest, dass Forever Living Products ein selektives Vertriebssystem betreibt. Das bedeutet: Das Unternehmen wählt seine Vertriebspartner anhand objektiver, qualitativer Kriterien aus und legt einheitliche Standards für alle fest.
Innerhalb eines solchen Systems darf ein Unternehmen bestimmte Vertriebswege einschränken – zum Beispiel den Verkauf über Plattformen, die keine ausreichende Produktberatung ermöglichen. Das Gericht bewertete eBay als eine Plattform, die es nicht hinreichend ermöglicht, die gesamte Produktpalette in der entsprechenden Qualität darzustellen.
Kein Verstoß gegen Kartellrecht
Ein zentrales Argument des beklagten Vertriebspartners war, das Verbot verstoße gegen das Kartellrechtsverbot (Art. 101 AEUV). Dieses Argument wies das Gericht zurück. Forever Living Products konnte nachweisen, dass die qualitativen Anforderungen einheitlich und diskriminierungsfrei für alle Vertriebspartner gelten.
Was Vertriebspartner beim Onlineverkauf beachten müssen
| Verkaufskanal | Status für Vertriebspartner |
|---|---|
| eBay | Vertraglich verboten (gerichtlich bestätigt) |
| Amazon Marketplace | Vertraglich verboten |
| Eigener Onlineshop | Gemäß Unternehmensrichtlinien prüfen |
| Direktverkauf (persönlich) | Erlaubt |
| Empfehlung über eigene Website | Gemäß Unternehmensrichtlinien prüfen |
Die aktuell geltenden Vertriebsrichtlinien sind unter flp.de abrufbar. Da sich interne Richtlinien ändern können, ist eine direkte Überprüfung der aktuellen Version empfehlenswert.
Ist Forever Living ein Schneeballsystem?
Nein. Das Vertriebssystem von Forever Living Products wurde sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz rechtlich geprüft. Die Thurgauer Staatsanwaltschaft stellte ausdrücklich fest, dass das Vertriebssystem kein unlauteres Schneeballsystem darstellt und nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstößt.
Sven Horlbeck, Leiter der Rechtsabteilung bei Forever Living Products für die DACH-Region, erklärt dazu klar: „Wir sind definitiv kein Schneeballsystem. Bei uns steht der Verkauf hochwertiger Produkte an Endverbraucher im Mittelpunkt.“
Unterschied: MLM vs. Schneeballsystem
| Merkmal | Legales MLM | Illegales Schneeballsystem |
|---|---|---|
| Fokus | Produktverkauf an Endkunden | Rekrutierung neuer Mitglieder |
| Einnahmen | Aus echtem Produktumsatz | Hauptsächlich aus Einstiegsgebühren |
| Produkt | Reales, verkäufliches Produkt vorhanden | Oft kein oder nur vorgeschobenes Produkt |
| Rechtsstatus | Legal, wenn Regeln eingehalten | In Deutschland nach § 16 UWG verboten |
Die Health-Claims-Regelung: Was gilt für Produktaussagen?
Das ist der zweite Bereich, der regelmäßig für Verwirrung sorgt. Die EU Health-Claims-Verordnung (EG Nr. 1924/2006) gilt für alle Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, die in der EU vermarktet werden – und damit auch für Forever Living Produkte.
Was ist konkret erlaubt und was nicht?
Die Verordnung trat 2007 in Kraft und regelt seither verbindlich, welche Aussagen zu Gesundheit und Ernährung auf Produkten und in der Werbung erlaubt sind.
Erlaubt:
- Gesundheitsbezogene Angaben, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft und in die Positivliste aufgenommen wurden
- Nährwertbezogene Angaben (z.B. „reich an Vitamin C“), wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- Aussagen über einzelne Inhaltsstoffe, Vitamine und Mineralstoffe – sofern EFSA-geprüft
Nicht erlaubt:
- Krankheitsbezogene Aussagen (z.B. „heilt Diabetes“, „schützt vor Krebs“)
- Verallgemeinernde Aussagen über gesundheitsfördernde Wirkungen ohne wissenschaftlichen Nachweis
- Heilversprechen jeder Art
Was das für Vertriebspartner bedeutet: Wer beim Bewerben der Produkte Heilaussagen oder nicht zugelassene Gesundheitsversprechen macht, verstößt gegen geltendes EU-Recht – unabhängig davon, ob das in einem Facebook-Post, auf einer Website oder mündlich geschieht.
Welche Inhaltsstoffe stehen unter Beobachtung?
Die Verbraucherzentrale Deutschland weist darauf hin, dass einige Nahrungsergänzungsmittel von Forever Living Inhaltsstoffe enthalten, die regulatorisch relevant sind. E171 (Titandioxid) ist seit 2022 als Lebensmittelzusatzstoff in der EU verboten. Produkte, die diesen Stoff enthalten, dürfen in der EU nicht mehr verkauft werden.
Vertriebspartner, die ältere Lagerbestände haben oder Produkte anbieten, sollten die aktuellen Produktzusammensetzungen und die Zulassungslage eigenverantwortlich prüfen.
Die Abmahnung von 2013: Was war das?
Bereits im Oktober 2013 mahnte Forever Living Products Germany GmbH über die Kanzlei Schulenberg & Schenk Vertriebspartner ab, die Produkte auf eBay anboten. Grundlage war Punkt 6.1 g) der Unternehmensrichtlinien, der den Verkauf über Internetplattformen explizit untersagte.
Diese Abmahnung war der Ausgangspunkt des späteren Gerichtsverfahrens, das 2016 und 2018 durch LG und OLG Hamburg entschieden wurde.
Zusammenfassung: Was gilt und was nicht
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Ist Forever Living Products in Deutschland verboten? | Nein |
| Ist der Verkauf auf eBay verboten? | Ja (vertraglich + gerichtlich bestätigt) |
| Ist der Verkauf auf Amazon verboten? | Ja (vertraglich) |
| Ist Forever Living ein Schneeballsystem? | Nein (rechtlich geprüft) |
| Darf man Heilaussagen machen? | Nein (EU Health-Claims-Verordnung) |
| Ist E171 in Produkten erlaubt? | Nein (seit 2022 in der EU verboten) |
FAQ
Ist Forever Living Products in Deutschland legal?
Ja, Forever Living Products Germany GmbH ist ein legal tätiges, eingetragenes Unternehmen in Deutschland. Es ist seit 1995 aktiv und unterliegt den deutschen und europäischen Gesetzen wie jedes andere Unternehmen auch.
Das Unternehmen betreibt ein Multi-Level-Marketing-System, das in Deutschland grundsätzlich legal ist, solange es kein illegales Schneeballsystem darstellt. Gerichte in Deutschland und der Schweiz haben bestätigt, dass das Vertriebssystem von Forever Living nicht unter das Schneeballsystemverbot fällt.
Warum heißt es, Forever Living sei verboten?
Das Gerücht geht auf ein Gerichtsurteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 2016 zurück. Dieses Urteil betrifft ausschließlich das Verbot des Verkaufs über Internetplattformen wie eBay – nicht das Unternehmen selbst. Das OLG Hamburg bestätigte dieses Urteil 2018.
Da der Begriff „Verbot“ im Zusammenhang mit diesem Urteil kursierte, entstand die Fehlinformation, das Unternehmen als Ganzes sei in Deutschland verboten. Das ist sachlich nicht korrekt.
Darf ich als Vertriebspartner Produkte auf Amazon verkaufen?
Nein. Die Unternehmensrichtlinien von Forever Living Products untersagen Vertriebspartnern den Verkauf über Internetplattformen wie Amazon und eBay. Dieses Verbot ist durch Urteile des LG Hamburg (2016) und OLG Hamburg (2018) als rechtmäßig bestätigt.
Wer dagegen verstößt, riskiert eine Abmahnung durch Forever Living Products Germany GmbH. Die aktuellen Richtlinien sind auf flp.de abrufbar.
Was ist die EU Health-Claims-Verordnung und was hat das mit Forever Living zu tun?
Die EU Health-Claims-Verordnung (EG Nr. 1924/2006) regelt, welche gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel erlaubt sind. Da Forever Living Produkte in diese Kategorie fallen, gilt die Verordnung unmittelbar.
Vertriebspartner dürfen keine Heilversprechen oder nicht von der EFSA zugelassenen Gesundheitsaussagen verwenden. Wer das trotzdem tut, handelt rechtswidrig – unabhängig davon, ob das in der Werbung, auf Social Media oder in einem persönlichen Gespräch passiert.
Darf ich auf meiner Website für Forever Living Produkte werben?
Grundsätzlich ja – jedoch unter strikter Einhaltung der EU Health-Claims-Verordnung und der internen Vertriebsrichtlinien. Nicht erlaubt sind Heilaussagen, krankheitsbezogene Versprechen oder Gesundheitsbehauptungen, die nicht in der EFSA-Positivliste stehen.
Zusätzlich gilt: Ein eigenständiger Onlineshop für Forever Living Produkte ist nur dann zulässig, wenn er den aktuellen Unternehmensrichtlinien entspricht. Diese Richtlinien können sich ändern und sollten regelmäßig auf flp.de geprüft werden.
Was passiert, wenn ich Produkte trotzdem auf eBay verkaufe?
Forever Living Products Germany GmbH verschickt in diesem Fall Abmahnungen. Das ist seit 2013 dokumentiert. Die rechtliche Grundlage ist der Verstoß gegen die vertraglich vereinbarten Unternehmensrichtlinien.
Nach einem entsprechenden Urteil folgt in der Regel die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Wer das ablehnt, riskiert eine gerichtliche Unterlassungsklage.
Ist Forever Living ein Pyramidensystem?
Nein. Der rechtliche Unterschied zwischen einem legalen MLM und einem illegalen Pyramiden- oder Schneeballsystem liegt im Fokus des Geschäftsmodells. Bei Forever Living steht der Verkauf von Produkten an Endverbraucher im Mittelpunkt, nicht die bloße Rekrutierung neuer Mitglieder gegen Einstiegsgebühren.
Die Thurgauer Staatsanwaltschaft hat ausdrücklich festgestellt, dass das Vertriebssystem von Forever Living kein unlauteres Schneeballsystem darstellt. Das Unternehmen selbst betont, dass kein Zwangskauf zur Teilnahme am System erforderlich ist.
Welche Urteile gibt es zu Forever Living in Deutschland?
Die relevanten Urteile betreffen ausschließlich das Plattformverkaufsverbot:
- LG Hamburg, 04.11.2016, Az. 315 O 396/15: eBay-Verkaufsverbot ist rechtmäßig
- OLG Hamburg, 22.03.2018, Az. 3 U 250/16: Berufung zurückgewiesen, Urteil bestätigt
Beide Urteile stellen fest, dass das Plattformverbot im Rahmen eines zulässigen selektiven Vertriebssystems erfolgt und nicht gegen das Kartellrecht (Art. 101 AEUV) verstößt. Ein Verbot des Unternehmens selbst wurde in keinem dieser Urteile ausgesprochen.
Was ist ein selektives Vertriebssystem und warum ist das erlaubt?
Ein selektives Vertriebssystem liegt vor, wenn ein Hersteller oder Anbieter seine Produkte nur über ausgewählte Händler oder Partner vertreibt, die objektive Qualitätskriterien erfüllen. Innerhalb dieses Systems darf der Anbieter bestimmte Vertriebswege einschränken.
Das Gericht stellte fest, dass Forever Living Products seine Vertriebspartner anhand objektiver Kriterien auswählt und die Anforderungen einheitlich und diskriminierungsfrei anwendet. Damit ist das selektive Vertriebssystem legal – und das daraus folgende Plattformverbot ebenfalls.
Muss ich als Vertriebspartner auf Heilaussagen in sozialen Medien achten?
Ja, unbedingt. Die EU Health-Claims-Verordnung gilt nicht nur für offizielle Produktverpackungen, sondern für alle Werbe- und Kommunikationsformen – einschließlich Social Media Posts, Stories, Videos und persönlicher Empfehlungen in öffentlichen Bereichen.
Erlaubt sind nur jene Aussagen, die in der EFSA-Positivliste stehen. Alle anderen Gesundheits- und Heilbehauptungen sind verboten. Verstöße können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder behördliche Maßnahmen nach sich ziehen.