Ja. Lyconet ist insolvent. Über die Lyconet Austria GmbH läuft seit August 2025 ein Konkursverfahren am Landesgericht für ZRS Graz, und im März 2026 folgte ein weiteres Konkursverfahren über die Lyconet International LMI GmbH – ebenfalls in Graz. Wer Forderungen hat, kann diese beim Insolvenzgericht anmelden.
Ich begleite Network-Marketing-Partner seit vielen Jahren, und Firmenpleiten in dieser Branche sind kein neues Thema für mich. Was mich bei Lyconet beschäftigt: Viele Partner wissen nicht, dass sie aktiv tätig werden müssen, damit ihre Forderungen überhaupt berücksichtigt werden. Wer nichts unternimmt, geht leer aus. Das ist der entscheidende Punkt, den ich dir in diesem Artikel klar und strukturiert erklären will.
Was genau ist passiert?
Lyconet Austria GmbH stellte im August 2025 einen Insolvenzantrag. Das Landesgericht für ZRS Graz eröffnete daraufhin ein Konkursverfahren unter der Geschäftszahl 27 S 130/25g. Das Verfahren betrifft 43 Dienstnehmer und 565 Gläubiger, die Schulden belaufen sich auf 5,7 Millionen Euro – großteils Lieferantenverbindlichkeiten laut KSV.
Danach folgte der zweite Schlag: Am 26. März 2026 eröffnete das gleiche Gericht ein Konkursverfahren über die Lyconet International LMI GmbH (FN604775a), Geschäftszahl 27S51/26s. Insolvenzverwalter dort ist Mag. Stefan Weileder. Eine Sanierung beabsichtigt keines der beiden Unternehmen.
Die zwei laufenden Verfahren im Überblick
Ich sehe in der Praxis immer wieder, dass Partner nur eines der beiden Verfahren kennen und das zweite übersehen. Deshalb hier beide auf einen Blick:
| Gesellschaft | Eröffnungsdatum | Geschäftszahl | Anmeldefrist | Gericht |
|---|---|---|---|---|
| Lyconet Austria GmbH | August 2025 | 27 S 130/25g | 23. September 2025 | LG Graz |
| Lyconet International LMI GmbH | 26. März 2026 | 27S51/26s | 2. Juni 2026 | LG Graz |
Prüfe also konkret, welcher Gesellschaft gegenüber du deine Forderungen hast, denn das bestimmt, in welchem Verfahren du sie anmeldest.
Ein Irrtum, der bares Geld kostet
Der häufigste Gedanke, den ich bei Partnern in solchen Situationen korrigiere: „Das regelt das Gericht automatisch für mich.“ Nein. Das tut es nicht. Das Insolvenzgericht verteilt ausschließlich das, was in der Konkursmasse vorhanden ist – und NUR an jene Gläubiger, die ihre Forderung aktiv und fristgerecht angemeldet haben.
Wer keine Forderung anmeldet, taucht in keiner Verteilung auf. Das ist keine Ermessenssache. Das ist Verfahrensrecht. Und die Frist läuft unabhängig davon, ob du einen Brief bekommen hast oder nicht.
Ein weiterer Irrtum, den ich regelmäßig höre: „Ich muss doch irgendwo eingetragen sein, die wissen das schon.“ Stimmt nur teilweise. Wenn du auf der Gläubigerliste des Masseverwalters stehst, wirst du unter Umständen informiert – aber selbst dann liegt die Verantwortung für die Anmeldung bei dir.
Das bedeutet für dich konkret: Prüfe sofort, ob deine Forderung noch innerhalb der laufenden Frist angemeldet werden kann. Für die Lyconet International LMI GmbH läuft die Frist noch bis 2. Juni 2026. Das ist dein Handlungsfenster.
So meldest du deine Forderung in Österreich an
Der Ablauf gestaltet sich folgendermaßen:
Schritt 1: Verfahren identifizieren
Stelle fest, gegenüber welcher Gesellschaft du Forderungen hast. Die Lyconet Austria GmbH und die Lyconet International LMI GmbH sind zwei separate Rechtspersonen, daher laufen auch zwei separate Verfahren.
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen
Folgende Dokumente brauchst du für die Anmeldung:
- Vertragsunterlagen mit Lyconet (Beitrittserklärung, Vergütungspläne, AGB)
- Zahlungsbelege und Kontoauszüge über geleistete Zahlungen
- Korrespondenz mit Lyconet (E-Mails, Schreiben)
- Eigenberechnung deiner Forderungshöhe
Schritt 3: Forderung anmelden
Die Anmeldung erfolgt direkt beim Insolvenzgericht. Für Österreich stehen dir drei Wege offen:
- Online via Justiz.gv.at – Das Onlineformular unter justizonline.gv.at/jop/web/formulare für Insolvenzforderungen
- Über AKV EUROPA – Der Alpenländische Kreditorenverband übernimmt für dich die Anmeldung und Vertretung bei Gericht
- Über KSV1870 – Ebenfalls staatlich bevorrechtigter Gläubigerschutzverband mit Online-Tool
- Über einen Rechtsanwalt – Sinnvoll bei höheren Forderungen oder komplexen Rechtsfragen
Schritt 4: Vergebührung beachten
Jede Forderungsanmeldung beim österreichischen Insolvenzgericht kostet eine Gerichtsgebühr von 31 Euro. Diese Gebühr gilt unabhängig von der Forderungshöhe. Bei sehr kleinen Forderungen prüfe daher vorher, ob die Anmeldung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Was musst du bei der Anmeldung angeben?
Die Forderungsanmeldung braucht keine bestimmte Form, sollte aber folgendes enthalten:
- Rechtsgrund der Forderung – z. B. Vertrag, Zahlungsauftrag, nicht ausbezahlte Vergütungen
- Genaue Forderungshöhe mit Aufschlüsselung
- Deine Kontaktdaten als Gläubiger
- Aktenzeichen des Verfahrens (für LMI GmbH: 27S51/26s)
Ein Tipp aus meiner Beobachtung: Wer den Rechtsgrund klar und nachvollziehbar formuliert, erhöht die Chance, dass die Forderung vom Masseverwalter anerkannt wird.
Die OGH-Entscheidung und ihre Bedeutung
Vor dem Insolvenzverfahren gab es bereits einen wichtigen Schritt: Der Österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte 47 Klauseln in Lyconet-Verträgen für gesetzwidrig. Konkret betrifft das die Lyconet-Vereinbarungen 3-2019, 9-2019 und 1-2021 sowie die dazugehörigen Compensation-Pläne.
Der VKI (Verein für Konsumenteninformation) hatte die Klage eingebracht. Das OGH-Urteil ist rechtskräftig.
Was bedeutet das OGH-Urteil für dich?
Die Rechtsansicht des VKI lautet: Da die betroffenen Vertragsklauseln gesetzwidrig sind, sind die Verträge in diesen Teilen unwirksam. Daraus folgt nach Ansicht der Verbraucherschützer ein Rückforderungsrecht für bereits geleistete Zahlungen.
Konkret: Wer einen der oben genannten Verträge abgeschlossen hat und Zahlungen geleistet hat, hat auf Basis dieser Entscheidung Argumente für eine Rückforderung – zusätzlich zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren.
Was 16 Jahre Branche über solche Situationen lehren
Nach mehr als eineinhalb Jahrzehnten in dieser Branche kenne ich das Muster, das bei Firmenpleiten abläuft, gut. Und es gibt einen Punkt, den fast alle Partner zu spät erkennen.
Wenn ein Unternehmen insolvent geht, verschiebt sich der gesamte Handlungsrahmen. Es geht nicht mehr um das operative Tagesgeschäft. Es geht ausschließlich darum, ob und wie du deine Forderungen rechtlich absicherst. Das sind zwei völlig verschiedene Welten – und wer das nicht früh versteht, verliert Zeit, in der die Fristen laufen.
Was ich über die Jahre gelernt habe: Wer frühzeitig handelt, hat die besten Optionen. Das OGH-Urteil zu den 47 Klauseln liegt bereits vor. Das Konkursverfahren der LMI GmbH läuft noch, die Frist endet am 2. Juni 2026. Das sind objektiv gute Ausgangsbedingungen für jemanden, der jetzt aktiv wird.
Die Erfahrung zeigt auch: Wer sich auf Gerüchte oder Facebook-Posts verlässt statt auf Gerichtsdokumente und staatliche Gläubigerschutzverbände, riskiert, falsche Fristen anzunehmen oder im falschen Verfahren tätig zu werden.
Deshalb mein klarer Rat: Wende dich direkt an AKV oder KSV – und nicht an informelle Gruppen als erste Anlaufstelle.
Geld zurückfordern in Deutschland
Das ist ein wichtiger Punkt, der oft unklar bleibt: Lyconet hatte keine eigenständige deutsche GmbH, die einem deutschen Insolvenzverfahren unterliegt. Die relevanten Gesellschaften sitzen in Graz, Österreich. Daraus folgt: Deutsche Partner melden ihre Forderungen beim österreichischen Insolvenzgericht in Graz an.
Gilt österreichisches Recht für deutsche Partner?
Da die Gesellschaften in Österreich ansässig sind, läuft das Insolvenzverfahren nach österreichischem Recht. Innerhalb der EU gilt die EU-Insolvenzverordnung (EuInsVO), die regelt, dass das Insolvenzverfahren in dem EU-Staat geführt wird, in dem der Schuldner seinen Interessenmittelpunkt hat – also Österreich.
Für dich als deutsche(r) Partner bedeutet das:
- Forderungsanmeldung beim Landesgericht für ZRS Graz
- Österreichisches Insolvenzrecht gilt für das Verfahren
- Du kannst dich durch einen österreichischen Anwalt oder einen der Gläubigerschutzverbände vertreten lassen
- Die Gerichtsgebühr von 31 Euro fällt auch für dich an
Welche Fristen gelten für deutsche Gläubiger?
Die Fristen sind dieselben wie für österreichische Gläubiger. Für die Lyconet International LMI GmbH endet die Anmeldefrist am 2. Juni 2026. Für die Lyconet Austria GmbH war die Frist der 23. September 2025 – diese ist bereits abgelaufen.
Was ich als Trainer täglich bei Partnern sehe
In meiner täglichen Arbeit mit Partnern fällt mir auf, dass die Frage „Was tue ich jetzt?“ bei Firmenpleiten oft von einer anderen Frage überlagert wird: „Bin ich der Einzige, dem das passiert ist?“ Diese Frage kostet Zeit, die für die Forderungsanmeldung fehlt.
Wenn ich Partner begleite, die von einer Insolvenz ihres Unternehmens betroffen sind, zeigt sich ein klares Muster: Wer die emotionale Verarbeitung und die rechtliche Handlung trennt, kommt besser durch den Prozess. Beides hat seinen Platz – aber NICHT gleichzeitig.
Die rechtliche Seite ist klar strukturiert. Es gibt einen Masseverwalter, eine Frist, ein Formular und einen Gläubigerschutzverband, der hilft. Das ist kein bürokratisches Chaos, sondern ein Verfahren mit klaren Regeln.
Was mir außerdem auffällt: Viele Partner suchen nach dem „schnellen Weg zurück ans Geld“, obwohl der realistischere Weg die geduldige Verfolgung der Forderung über das Insolvenzverfahren ist. Das klingt langsam – und ist es auch. Aber es ist der einzige Weg, der funktioniert.
Der entscheidende Unterschied zwischen denen, die am Ende etwas zurückbekommen, und denen, die leer ausgehen: Erstere haben fristgerecht angemeldet. Zweitere haben gewartet, bis sie „mehr wissen“.
Wie hoch ist die Rückzahlungsquote realistisch?
Das ist die Frage, die am stärksten brennt – und die ehrlichste Antwort ist: unbekannt, wahrscheinlich niedrig.
In Insolvenzverfahren teilt sich die Konkursmasse auf alle Gläubiger auf, die fristgerecht angemeldet haben. Bei einem Schuldenstand von 5,7 Millionen Euro bei der Lyconet Austria GmbH und vielen Gläubigern gibt es keinen mathematischen Automatismus, der zu einer hohen Quote führt.
Das Verfahren läuft noch. Eine Verteilungsquote steht erst nach Abschluss des Verfahrens fest. Wer seine Forderung anmeldet, nimmt an dieser Verteilung teil – wer es nicht tut, bleibt außen vor.
Gibt es Alternativen zur Insolvenzforderung?
Ja. Neben der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es je nach Situation weitere rechtliche Wege:
- Direktklage gegen Verantwortliche – In bestimmten Konstellationen können Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden
- Sammelklagen oder kollektive Rechtsdurchsetzung – Einige Kanzleien und Organisationen bieten koordinierte Verfahren an
- Beratung durch Verbraucherschutzorganisationen – VKI und AK können erste Einschätzungen geben
Ob diese Wege im Einzelfall gangbar sind, hängt vom konkreten Vertrag, den geleisteten Zahlungen und dem jeweiligen Rechtsverhältnis ab. Eine individuelle anwaltliche Beratung gibt hier die klarste Auskunft.
Ein Muster, das ich so schon viele Male begleitet habe
Ein Verlauf, den ich in solchen Situationen so oder ähnlich immer wieder sehe: Partner hören von der Insolvenz, warten erst einmal ab, weil sie denken, es klärt sich noch irgendwie – und melden sich dann erst, wenn die Fristen bereits verstrichen sind.
Das ist kein Vorwurf. Das ist ein psychologisches Muster, das ich verstehe. Die Hoffnung, dass sich etwas noch wendet, ist menschlich. Und die Komplexität von Insolvenzverfahren macht es verlockend, nichts zu tun, solange man „noch nicht genug weiß“.
Aber das Verfahren wartet nicht auf deine persönliche Vorbereitung. Die Frist für die Lyconet International LMI GmbH endet am 2. Juni 2026 – das ist eine harte Linie im Kalender, die unabhängig von deinem Informationsstand gilt.
Was ich bei denen beobachte, die frühzeitig handeln: Sie anmelden, ohne alle Fragen beantwortet zu haben. Sie holen sich Unterstützung vom AKV oder KSV. Und sie machen weiter – sowohl rechtlich als auch persönlich. Dieser Ansatz führt zu den klarsten Ergebnissen.
Anlaufstellen und Kontakte auf einen Blick
Damit du sofort tätig werden kannst, hier die wichtigsten Anlaufstellen zusammengefasst:
| Organisation | Leistung | Kontakt |
|---|---|---|
| AKV EUROPA | Forderungsanmeldung, Vertretung bei Gericht | akv.at |
| KSV1870 | Gläubigervertretung, Online-Anmeldung | ksv.at |
| Justizonline.gv.at | Direkte Anmeldung beim Gericht (Formular) | justizonline.gv.at |
| VKI Österreich | Verbraucherberatung, OGH-Urteil-Infos | vki.at |
| Masseverwalter (LMI GmbH) | Mag. Stefan Weileder | über LG Graz |
Für deutsche Partner empfiehlt sich der direkte Kontakt zu AKV oder KSV, da beide EU-weit tätig sind und auch grenzüberschreitende Forderungsanmeldungen abwickeln.
Was in der Momentum-Macher-Gruppe zu diesem Thema auftaucht
In der Momentum-Macher-Gruppe zeigt sich immer wieder, dass Lyconet-Partner mit einer sehr spezifischen Frage kommen: „Ich habe Geld eingezahlt, aber nie wirklich etwas verdient – kann ich das jetzt alles zurückfordern?“
Die Antwort darauf ist nuancierter, als die Frage vermuten lässt. Eingezahlte Beträge – also Mitgliedsbeiträge, Lizenzgebühren oder andere Zahlungen an Lyconet – lassen sich grundsätzlich als Insolvenzforderung anmelden. Nicht ausgezahlte Vergütungen ebenfalls. Aber: Die Höhe der tatsächlichen Rückzahlung hängt von der Verteilungsquote ab, die sich erst am Ende des Verfahrens ergibt.
Was ich in diesen Gesprächen außerdem sehe: Viele Partner unterscheiden nicht klar zwischen dem, was sie an Lyconet bezahlt haben, und dem, was sie durch ihren eigenen Vertrieb erzielt haben. Für die Forderungsanmeldung ist diese Unterscheidung wichtig, denn du meldest Forderungen gegen Lyconet an – nicht allgemeine Einkommensverluste.
Mein Rat an alle, die diese Frage haben: Stell eine konkrete Liste zusammen. Was hast du wann an welche Gesellschaft gezahlt? Diese Liste ist die Grundlage für alles, was danach kommt.
FAQ
Ist Lyconet jetzt offiziell bankrott?
Ja. Sowohl die Lyconet Austria GmbH als auch die Lyconet International LMI GmbH befinden sich in einem laufenden Konkursverfahren am Landesgericht Graz. Eine Sanierung plant keines der Unternehmen.
Konkursverfahren bedeutet im österreichischen Recht: Das Unternehmen stellt den Betrieb ein, ein Masseverwalter übernimmt das verbleibende Vermögen, und dieses verteilt sich auf die angemeldeten Gläubiger. Die Lyconet Austria GmbH ist seit August 2025 in diesem Verfahren, die LMI GmbH seit März 2026.
Bis wann muss ich meine Forderung anmelden?
Für die Lyconet International LMI GmbH gilt die Frist 2. Juni 2026. Die Frist für die Lyconet Austria GmbH (23. September 2025) ist bereits abgelaufen.
Nach meiner Beobachtung in der Begleitung von Partnern unterschätzen viele, wie schnell diese Fristen kommen. Sobald du weißt, dass du eine Forderung hast, zählt jeder Tag. Die Tagsatzung für die LMI GmbH findet am 16. Juni 2026 statt – die Anmeldung muss vorher erfolgen.
Kann ich als Partner aus Deutschland auch Forderungen anmelden?
Ja. Da die Gesellschaften in Österreich sitzen, gilt EU-Recht. Deutsche Partner melden ihre Forderungen beim Landesgericht für ZRS Graz an – entweder direkt über das Online-Formular auf justizonline.gv.at oder über Gläubigerschutzverbände wie AKV oder KSV, die auch für ausländische Gläubiger tätig werden.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Wer die Anmeldefrist versäumt, nimmt an der Verteilung der Insolvenzmasse nicht teil. Ein nachträgliches Anmelden ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Deshalb gilt: Handeln, bevor die Frist abläuft – auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Wie viel Geld bekomme ich realistisch zurück?
Ein konkreter Prozentsatz steht erst nach Abschluss des Verfahrens fest. In vielen Konkursverfahren liegt die Verteilungsquote deutlich unter 100 %. Bei Schulden von 5,7 Millionen Euro und 565 Gläubigern bei der Lyconet Austria GmbH hängt die Quote davon ab, wie viel Masse tatsächlich vorhanden ist.
Nach 16 Jahren in dieser Branche ist mir klar, dass realistische Erwartungen hier wichtiger sind als Hoffnungen. Wer seine Forderung anmeldet und die Tagsatzungstermine im Blick behält, hat die bestmögliche Position – und damit auch die beste Grundlage für eine sachliche Bewertung am Ende.
Hilft mir das OGH-Urteil zu den 47 Klauseln?
Das OGH-Urteil erklärt Klauseln aus den Lyconet-Vereinbarungen 3-2019, 9-2019 und 1-2021 für gesetzwidrig. Der VKI vertritt die Ansicht, dass daraus ein Rückforderungsrecht für geleistete Zahlungen folgt.
Ob das in deinem konkreten Fall gilt, hängt davon ab, welchen Vertrag du abgeschlossen hast und wann. Das Urteil liegt rechtskräftig vor – es bietet also eine rechtliche Grundlage für Ansprüche, die über die normale Insolvenzforderung hinausgehen können. Eine individuelle Einschätzung durch einen Anwalt oder den VKI gibt dir dazu die beste Auskunft.
Was macht der Masseverwalter genau?
Der Masseverwalter übernimmt nach Konkurseröffnung das gesamte Vermögen des Schuldners. Er prüft angemeldete Forderungen, verwertet das vorhandene Vermögen und teilt den Erlös auf die Gläubiger auf. Bei der Lyconet International LMI GmbH ist das Mag. Stefan Weileder.
Der häufigste Irrtum, den ich dazu korrigiere: Viele Partner erwarten, dass der Masseverwalter aktiv auf sie zukommt und sie über ihre Ansprüche informiert. Das tut er nur, wenn er deine Kontaktdaten hat – und selbst dann liegt die Pflicht zur Anmeldung bei dir.
Gibt es Sammelklagen gegen Lyconet?
Einzelne Kanzleien und Organisationen koordinieren Sammelklagen oder kollektive Verfahren gegen Lyconet-Verantwortliche. Das ist ein separater Weg neben der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren. Beide Wege schließen sich nicht gegenseitig aus.
Ein Muster, das ich so schon viele Male begleitet habe: Partner warten auf eine Sammelklage, die gerade „in Vorbereitung“ ist – und vergessen dabei die laufende Insolvenzfrist. Beides kann parallel laufen. Aber die Frist wartet nicht auf die Sammelklage.
Muss ich einen Anwalt beauftragen?
Nein, zwingend ist das nicht. Die Forderungsanmeldung lässt sich direkt über Gläubigerschutzverbände oder das Online-Formular der Justiz erledigen. Einen Anwalt empfehle ich, wenn deine Forderung hoch ist, der Sachverhalt komplex ist oder du zusätzliche Ansprüche aus dem OGH-Urteil geltend machen willst.
Was ist der Unterschied zwischen den zwei Verfahren?
Die Lyconet Austria GmbH und die Lyconet International LMI GmbH sind zwei separate Gesellschaften mit je eigenem Konkursverfahren. Welche Gesellschaft dein Vertragspartner war, entscheidet, in welchem Verfahren du deine Forderung anmeldest. Prüfe deine Vertragsunterlagen: Wer steht dort als Vertragspartner?
Sofern du Verträge mit beiden Gesellschaften hast, meldest du Forderungen in beiden Verfahren an – jeweils separat und innerhalb der jeweiligen Frist.
Kann Lyconet noch gerettet werden?
Nein. Sowohl der KSV als auch der AKV bestätigen, dass eine Fortführung oder Sanierung nicht geplant ist. Beide Unternehmen befinden sich in einem reinen Abwicklungsverfahren.
Was du jetzt weißt – und die meisten verpasst haben
Zwei Insolvenzverfahren, zwei separate Gesellschaften, eine noch laufende Anmeldefrist bis 2. Juni 2026 und ein rechtskräftiges OGH-Urteil zu 47 gesetzwidrigen Klauseln. Das sind die Fakten. Alles andere sind Geschichten.
Ich finde, der interessanteste Gedanke an dieser ganzen Situation ist dieser: Das Insolvenzrecht gibt jedem Gläubiger eine gleichwertige Chance – unabhängig davon, wie lange er dabei war oder wie viel er eingezahlt hat. Die einzige Bedingung ist Handeln innerhalb der Frist. Das ist eigentlich fair.
Network Marketing als Modell funktioniert dann, wenn die richtigen Grundlagen stimmen. Ein Unternehmen, das insolvent geht, sagt nichts über das Modell aus – sondern nur über dieses eine Unternehmen. Wer das auseinanderhält, trifft klarere Entscheidungen für seinen nächsten Schritt.
Rock it!
Dein Willi