Zwei getrennte Insolvenzverfahren laufen parallel – eines in Deutschland, eines in den Niederlanden. Welches davon für dich relevant ist, hängt davon ab, mit welcher Gesellschaft du einen Vertrag abgeschlossen hast. Wer jetzt die richtigen Schritte kennt und umsetzt, hat die beste Ausgangslage, um eine Insolvenzquote zu erhalten.
Ich beobachte in meiner täglichen Arbeit mit Partnern und Investoren immer wieder, wie viele Menschen bei diesem Thema die erste und entscheidendste Frage überspringen: Mit wem hatte ich eigentlich einen Vertrag? Genau diese Frage trennt, ob du Gläubiger im deutschen oder im niederländischen Verfahren bist – und damit, an wen du deine Forderung richten musst. Wer das falsch macht, meldet seine Forderung beim falschen Verwalter an und verliert Zeit. Deshalb beginne ich hier mit den Grundlagen und gehe dann Schritt für Schritt vor.
Was hinter Juicy Fields steckt
Die Juicy Fields-Gruppe betrieb eine Online-Plattform unter dem Namen juicyfields.io, über die Investoren digital in Cannabispflanzen für medizinische Zwecke investieren konnten. Die Plattform bot dabei zweistellige Renditen aus den sogenannten Ernteerlösen.
Der Betrieb kollabierte, da das Modell als mutmaßliches Schneeballsystem eingestuft wird. Etwa 186.000 Investoren meldeten einen Gesamtschaden von rund 645 Millionen Euro. Allein in Deutschland gingen über 2.000 Strafanzeigen ein, und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin leitete Ermittlungen ein.
Die zwei Gesellschaften im Überblick
Das ist der Kern, den du verstehen musst. Nicht eine Gesellschaft war betroffen, sondern mehrere – und jede hat ihr eigenes Verfahren.
| Gesellschaft | Zuständiges Gericht | Insolvenzverwalter | Verfahren eröffnet |
|---|---|---|---|
| Juicy Grow GmbH | Amtsgericht Charlottenburg, Berlin | Philipp Grauer | 19.12.2022 |
| Juicy Holdings B.V. | Bezirksgericht Amsterdam, NL | Marlous de Groot (Kanzlei CMS) | 04.11.2022 |
Diese beiden Verfahren laufen vollständig unabhängig voneinander. Juicy Grow GmbH und Juicy Holdings B.V. sind weder Mutter- noch Tochtergesellschaft – sondern eigenständige Unternehmen. Wer also Ansprüche gegenüber beiden Gesellschaften hat, muss die Forderungen bei beiden Verwaltern separat anmelden.
Ein Fehler, den ich immer wieder sehe: Investoren gehen davon aus, dass eine Anmeldung automatisch für alle Juicy-Fields-Gesellschaften gilt. Das stimmt nicht. Jede Anmeldung gilt ausschließlich für das jeweilige Verfahren.
Bei welcher Gesellschaft bin ich Gläubiger?
Das hängt davon ab, mit welcher Gesellschaft du einen Vertrag geschlossen hast. Schau dir deine Vertragsunterlagen, deinen Zeichnungsschein oder den Investmentvertrag genau an.
- Wenn dein Vertrag mit der Juicy Grow GmbH geschlossen wurde: zuständig ist das Verfahren in Berlin.
- Wenn dein Vertrag mit der Juicy Holdings B.V. geschlossen wurde: zuständig ist das Verfahren in Amsterdam.
- Wenn du bei beiden Gesellschaften vertraglich engagiert warst: Forderungen bei beiden separat anmelden.
Falls du keine Vertragsunterlagen mehr hast, suche nach Zahlungsbestätigungen, Account-Auszügen oder Registrierungsbestätigungen. Aus diesen Dokumenten lässt sich oft ableiten, mit wem das Vertragsverhältnis bestand.
Was fast alle falsch einschätzen
Das häufigste Missverständnis, das ich zu diesem Thema korrigiere, ist folgendes: Viele denken, dass die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren eine Garantie auf Rückzahlung ist.
Das ist nicht so. Die Forderungsanmeldung ist der erste notwendige Schritt, um überhaupt an einer späteren Ausschüttung teilzunehmen – aber sie garantiert keinen Betrag. Wer seine Forderung nicht anmeldet, schließt sich selbst aus der Verteilung aus. Wer sie anmeldet, nimmt am Verfahren teil – mit dem Anspruch auf eine Quote, deren Höhe erst am Ende des Verfahrens feststeht.
Bei Insolvenzen in Deutschland liegt die statistische Durchschnittsquote zwischen 5 und 8 Prozent des angemeldeten Betrags. Diese Zahl sagt aber nichts über das Juicy-Fields-Verfahren aus, da weder alle Vermögenswerte noch alle Verbindlichkeiten final bekannt sind. Es gibt also noch keine konkrete Prognose.
Was ich in der Praxis immer wieder beobachte: Menschen, die frühzeitig anmelden und ihre Dokumente vollständig einreichen, haben eine deutlich bessere Ausgangsposition als jene, die abwarten. Das liegt nicht daran, dass späte Anmeldungen schlechter behandelt werden – sondern daran, dass vollständige Unterlagen die Prüfung durch den Insolvenzverwalter erleichtern und seltener bestritten werden.
Das bedeutet praktisch: Jetzt handeln, nicht abwarten. Auch wenn das Verfahren noch läuft.
Forderung anmelden bei der Juicy Grow GmbH
So läuft die Anmeldung ab
Der Insolvenzverwalter Philipp Grauer hat für die Juicy Grow GmbH ein Formular zur Forderungsanmeldung bereitgestellt. Das Formular ist über die Kanzlei Münzel & Böhm abrufbar.
Schritt 1: Lade das offizielle Formular herunter (abrufbar unter muenzel-boehm.de).
Schritt 2: Fülle das Formular vollständig aus. Dazu benötigst du:
- Den genauen Betrag deiner Forderung
- Den Rechtsgrund (z. B. Darlehensvertrag, Zeichnungsschein)
- Deine vollständigen Kontaktdaten
Schritt 3: Lege deiner Anmeldung alle relevanten Unterlagen bei:
- Zahlungsbelege / Überweisungsbelege
- Investmentvertrag oder Zeichnungsschein
- Account-Auszüge oder Kontoauszüge
- E-Mail-Korrespondenz mit der Gesellschaft, sofern vorhanden
Schritt 4: Sende das ausgefüllte Formular im Original (nicht als Kopie) in einfacher Ausfertigung an den Insolvenzverwalter.
Fristen und Gebühren
Die ursprüngliche Anmeldefrist lief bis zum 30. Januar 2023. Forderungen lassen sich jedoch auch nach dieser Frist bis spätestens zum Schlusstermin anmelden. Dabei gilt:
- Nachmeldung nach dem 30.01.2023: Gebühr von 22,00 Euro
- Späteste Anmeldemöglichkeit: Bis zum Schlusstermin (voraussichtlich mehrere Jahre nach Verfahrenseröffnung)
Melde deine Forderung JETZT an, auch wenn du die ursprüngliche Frist versäumt hast. Eine Nachmeldung ist deutlich besser als gar keine Anmeldung.
Forderung anmelden bei der Juicy Holdings B.V.
Der niederländische Weg
Das Verfahren über die Juicy Holdings B.V. läuft in Amsterdam. Insolvenzverwalterin ist Marlous de Groot von der Kanzlei CMS (Atrium, Parnassusweg 737, 1077 DG Amsterdam, Niederlande).
Die Forderungsanmeldung für dieses Verfahren erfolgt direkt über die Website der Kanzlei CMS. Dort stellt die Verwalterin Formulare und Informationen für Gläubiger bereit.
Wichtig: Da es sich um ein niederländisches Insolvenzverfahren handelt, gelten die Regeln der niederländischen Insolvenzordnung. Die Kommunikation läuft in englischer Sprache.
Für das Verfahren in Amsterdam gilt dieselbe Grundlogik: Wer seine Forderung nicht anmeldet, nimmt an keiner Ausschüttung teil.
Was ich bei diesem Verfahrenstyp regelmäßig beobachte
Ein Muster, das ich in ähnlichen Fällen schon viele Male begleitet habe: In den ersten Wochen nach Bekanntwerden einer Insolvenz reagieren die meisten Investoren abwartend. Sie wollen sehen, was passiert, ob sich die Lage klärt – oder ob sich eine einfachere Lösung ergibt.
Das ist verständlich. Und doch zeigt die Erfahrung aus vergleichbaren Verfahren, dass genau diese Abwartehaltung dazu führt, dass Fristen versäumt werden. Im deutschen Insolvenzrecht gibt es eine erste Anmeldefrist und dann eine Nachmeldungsgebühr – das ist zwar überschaubar. Aber wer bis kurz vor dem Schlusstermin wartet, hat deutlich weniger Zeit, bei eventuellen Rückfragen des Insolvenzverwalters zu reagieren.
Das konkrete Muster sieht so aus: Frühe Anmelder reichen vollständige Unterlagen ein und erhalten vom Insolvenzverwalter eine Anerkennung der Forderung – ohne weitere Rückmeldung, weil alles passt. Späte Anmelder hingegen reichen oft unvollständige Unterlagen nach, bekommen dann Rückfragen oder eine Bestreitung des Verwalters, und stehen plötzlich vor dem nächsten Schritt: der Nachbesserung der Anmeldung vor Gericht.
Das bedeutet für dich: Warte nicht, bis das Verfahren weiter fortgeschritten ist. Die beste Ausgangslage hast du mit vollständiger Dokumentation und frühzeitiger Anmeldung – unabhängig davon, ob die Frist bereits abgelaufen ist.
Was nach der Anmeldung passiert
Prüfung durch den Insolvenzverwalter
Nach der Forderungsanmeldung prüft der Insolvenzverwalter jeden angemeldeten Betrag. Dabei gibt es zwei mögliche Ergebnisse:
- Anerkennung: Der Verwalter erkennt die Forderung an. Der Gläubiger erhält in diesem Fall keine gesonderte Benachrichtigung – die Anerkennung läuft stillschweigend.
- Bestreitung: Der Verwalter bestreitet die Forderung. In diesem Fall erhält der Gläubiger eine Mitteilung vom Insolvenzgericht, verbunden mit der Möglichkeit, die Anmeldung nachzubessern oder eine Feststellungsklage zu erheben.
Verteilung der Insolvenzmasse
Sobald alle Vermögenswerte ermittelt und verwertet sind, errechnet der Insolvenzverwalter die Insolvenzquote. Diese Quote ergibt sich aus dem Verhältnis des verteilbaren Vermögens zu den angemeldeten und anerkannten Forderungen.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel – als Muster, da die tatsächlichen Zahlen von der finalen Insolvenzmasse abhängen:
- Gesamtforderungen aller Gläubiger: 10.000.000 Euro
- Verteilbare Insolvenzmasse: 500.000 Euro
- Quote: 5 %
- Ausgezahlter Betrag bei einer Forderung von 10.000 Euro: 500 Euro
Zur tatsächlichen Höhe der Quote im Juicy-Fields-Verfahren gibt es aktuell keine offiziellen Prognosen, da weder alle Vermögenswerte noch alle Verbindlichkeiten abschließend bekannt sind.
Strafrechtliche Ermittlungen parallel zum Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren und die strafrechtlichen Ermittlungen laufen unabhängig voneinander.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt wegen des Verdachts auf Betrug. Im Zuge dieser Ermittlungen verhängte die Staatsanwaltschaft Vermögensarreste über insgesamt rund 10 Millionen Euro bei vier verschiedenen Gesellschaften des Firmengeflechts – jeweils in Höhe von mehr als 2,5 Millionen Euro pro Gesellschaft.
Arrestierte Vermögen aus dem Strafverfahren fließen nicht automatisch in die Insolvenzmasse. Die Verwendung dieser Gelder hängt vom Ausgang der strafrechtlichen Verfahren ab. Es gibt jedoch Stimmen in der Rechtspraxis, die darauf hinweisen, dass Vermögensarreste langfristig auch für Gläubiger relevant werden können, sofern eine Einziehung und Rückführung an Geschädigte angeordnet wird.
Was der Blick auf vergleichbare Verfahren zeigt
Nach Jahren, in denen ich Firmen, Verfahren und Entwicklungen in der Investitions- und Network-Marketing-Branche beobachte, zeigt sich bei komplexen Insolvenzen immer wieder dasselbe Muster: Wer mehrere rechtliche Pfade parallel beschreitet, hat statistisch bessere Chancen auf eine Teilrückzahlung.
Das bedeutet konkret: Das Insolvenzverfahren ist Weg Nummer eins. Die Strafanzeige ist Weg Nummer zwei. Eine zivilrechtliche Klage – gegen Hintermänner, Plattformbetreiber oder beteiligte Finanzinstitute – ist Weg Nummer drei. Diese Wege schließen sich gegenseitig nicht aus, sondern ergänzen sich.
Was ich aus vergleichbaren Fällen kenne: In Fällen, wo nur ein Weg gegangen wurde, war die Rückholung gering. In Fällen mit einer koordinierten Kombination aus Insolvenzforderung, Strafanzeige und zivilrechtlicher Geltendmachung war die Gesamtbilanz für Gläubiger besser – nicht wegen des einzelnen Instruments, sondern wegen der Kombination.
Das heißt für dich: Wer ausschließlich auf das Insolvenzverfahren setzt und alle anderen Wege ignoriert, lässt möglicherweise Ansprüche liegen. Ein Anwalt, der auf Kapitalanlagerecht spezialisiert ist, kann dir genau sagen, welche Kombination in deinem spezifischen Fall sinnvoll ist.
Zivilrechtliche Möglichkeiten zusätzlich zum Insolvenzverfahren
Klage gegen Hintermänner und Beteiligte
Unabhängig vom Insolvenzverfahren besteht die Option, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen natürliche Personen oder Institutionen geltend zu machen. Das sind mögliche Anspruchsgegner:
- Geschäftsführer und Verantwortliche der insolventen Gesellschaften
- Beteiligte Finanzinstitute, sofern diesen eine Mitverantwortung nachgewiesen werden kann
- Plattformbetreiber und technische Dienstleister, sofern sie wissentlich am Betrieb beteiligt waren
Ein aktuelles Beispiel: Gegen die zypriotische iSX-Bank laufen laut Berichterstattung erste Zivilklagen, die vorwerfen, dass die Bank als Zahlungsdienstleister am System beteiligt war.
Strafanzeige erstatten
Eine Strafanzeige ist keine Forderungsanmeldung und kein Ersatz dafür – aber sie ist ein eigenständiger, wichtiger Schritt. Die Strafanzeige richtet sich an die Staatsanwaltschaft Berlin, da dort das Ermittlungsverfahren koordiniert wird.
Die Anzeige lässt sich stellen:
- Bei jeder lokalen Polizeidienststelle
- Direkt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin
- Über einen Anwalt, der die Anzeige im Namen des Mandanten erstattet
Durch die Anzeige wird die Ermittlungsbehörde über den konkreten Fall informiert, was der Staatsanwaltschaft bei der Ermittlung des Gesamtschadens hilft.
Welche Unterlagen du zusammenstellen solltest
Unabhängig davon, welchen Weg du gehst – Insolvenzanmeldung, Strafanzeige oder Zivilklage – brauchst du dieselbe Dokumentationsbasis. Sammle folgende Unterlagen:
- Investmentverträge oder Zeichnungsscheine mit der jeweiligen Gesellschaft
- Zahlungsbelege für alle getätigten Investitionen (Überweisungsbelege, Kreditkartenabrechnung, Kryptotransaktionen mit Hash)
- Account-Auszüge von der Plattform juicyfields.io, soweit noch zugänglich
- E-Mail-Korrespondenz mit dem Unternehmen
- Screenshots von Kontostand, Renditenachweisen und Auszahlungsanfragen
- Kontoauszüge, die die Zahlungsströme belegen
Falls du Kryptowährungen eingesetzt hast, dokumentiere Wallet-Adressen, Transaktions-IDs und Zeitpunkte der Transaktion – das ist bei Krypto-Investitionen der Nachweis gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Was 16 Jahre Branchenerfahrung hier zeigen
Nach mehr als 16 Jahren, in denen ich Entwicklungen in Netzwerk- und Investmentstrukturen beobachte, lässt sich eines klar sagen: Bei komplexen Verfahren mit vielen Beteiligten entscheidet die Dokumentation fast immer darüber, ob eine Forderung anerkannt oder bestritten wird.
Nicht die Höhe des investierten Betrags. Nicht die Dauer der Beteiligung. Sondern die Qualität der Unterlagen, die beim Insolvenzverwalter eingehen.
Das klingt banal. Aber was ich in der Begleitung von Partnern immer wieder erlebe: Wer jahrelang in Systeme investiert, digitale Konten führt und Gewinne reinvestiert – der hat selten alle Originalbelege griffbereit. Gerade bei Kryptoinvestments fehlen oft die Transaktions-IDs. Bei Plattforminvestments fehlen Screenshots des Kontostands.
Deshalb mein Rat, der für alle vergleichbaren Fälle gilt: Sammle JETZT alles, was du noch finden kannst. Sieh dir Mailadressen, App-Logins, alte E-Mails und Zahlungsverläufe durch – bevor Plattformen endgültig offline gehen oder Zugänge erlöschen. Jedes Dokument mehr ist ein besseres Argument gegenüber dem Verwalter.
Das Verfahren läuft noch. Die Zeit, sauber zu dokumentieren, ist jetzt.
Anwalt einschalten – wann es sinnvoll ist
Bei einer Forderung über 1.000 Euro
Die Forderungsanmeldung selbst lässt sich auch ohne Anwalt einreichen. Dennoch empfiehlt sich eine anwaltliche Begleitung in folgenden Situationen:
- Wenn deine Forderung vom Insolvenzverwalter bestritten wird
- Wenn du zivilrechtliche Ansprüche zusätzlich zur Insolvenzforderung geltend machen möchtest
- Wenn du nicht sicher bist, mit welcher Gesellschaft du vertraglich verbunden warst
- Wenn du Kryptowährungen eingesetzt hast und die Dokumentation lückenhaft ist
- Wenn du an einer Sammelklage teilnehmen möchtest
Spezialisierung beachten
Nicht jeder Anwalt ist für dieses Verfahren gleich geeignet. Suche gezielt nach Kanzleien mit Schwerpunkt Kapitalanlagerecht oder Insolvenzrecht, die bereits Mandate im Juicy-Fields-Komplex führen. Einige Kanzleien haben sich auf diesen Fall spezialisiert und kennen die Verfahrensdetails bereits in der Tiefe.
Sammelklagen und Investorengemeinschaften
Es existieren Investorengruppen und Kanzleien, die Sammelklagen organisieren. Der Vorteil einer Sammelklage liegt in der geteilten Kostenlast und der gebündelten Verhandlungsposition.
Dabei gelten folgende Punkte:
- Sammelklagen ersetzen nicht die individuelle Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
- Die Mitgliedschaft in einer Investorengruppe gibt dir oft Zugang zu aktuellen Verfahrensupdates
- Einige Gruppen koordinieren sich über Online-Foren oder eigene Communities
Prüfe vor der Teilnahme an einer Sammelklage, welche Kosten entstehen und welche Kanzlei die Klage führt.
Was mir als Trainer täglich auffällt
In meiner täglichen Arbeit mit Investoren und Vertriebspartnern beobachte ich immer wieder, dass bei Insolvenzthemen dieser Art eine bestimmte Informationsquelle besonders gefährlich werden kann: unoffizielle Telegram-Gruppen und Facebook-Kommentare.
Dort kursieren Gerüchte, inoffizielle „Rückzahlungsangebote“ und Falschinformationen – und zwar mit einer Geschwindigkeit, die offizielle Verfahrensinformationen weit überholt. Im Juicy-Fields-Kontext gab es konkret ein solches Angebot: Eine Ankündigung, dass Rückzahlungen über einen bestimmten Weg möglich seien. Mehrere auf diesen Fall spezialisierte Kanzleien rieten davon ausdrücklich ab, dieses Angebot anzunehmen.
Der Insolvenzverwalter Philipp Grauer hat klar kommuniziert, dass er mit der sogenannten JF DAO nicht zusammenarbeitet – und dass Mitteilungen, die dieses Gegenteil behaupten, nicht von ihm stammen. Das ist ein typisches Muster: In laufenden Insolvenzverfahren tauchen Dritte auf, die vorgeben, einen schnelleren oder direkteren Weg zu kennen.
Die sicherste Informationsquelle ist ausschließlich die offizielle Website des Insolvenzverwalters oder der zuständigen Kanzlei – im Juicy-Grow-Verfahren: muenzel-boehm.de; im Juicy-Holdings-Verfahren: die Website von CMS. Alles andere vertraue ich in dieser Situation nicht.
Zeitlicher Ablauf des Verfahrens
Insolvenzverfahren dieser Größenordnung dauern in der Regel mehrere Jahre. Dabei lässt sich ein grober Ablauf skizzieren:
| Phase | Inhalt | Zeitrahmen (ca.) |
|---|---|---|
| Verfahrenseröffnung | Insolvenzverwalter wird bestellt, erste Maßnahmen | Abgeschlossen (12/2022 bzw. 11/2022) |
| Forderungsanmeldung | Gläubiger melden Forderungen an | Laufend bis Schlusstermin |
| Vermittlungsermittlung | Verwalter sichert und verwertet Vermögen | Mehrere Jahre |
| Gläubigerversammlung | Abstimmung über Verfahrensschritte | Laufend |
| Schlussverteilung | Ausschüttung an Gläubiger nach Quote | Voraussichtlich mehrere Jahre nach Eröffnung |
Ein schnelles Ende ist bei einem Verfahren dieser Komplexität nicht zu erwarten. Die CMS-Verwalterin hat bereits kommuniziert, dass allein die Untersuchung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
FAQ
Bin ich automatisch im Insolvenzverfahren dabei, wenn ich bei Juicy Fields investiert habe?
Nein. Du nimmst am Verfahren nur dann teil, wenn du deine Forderung aktiv beim zuständigen Insolvenzverwalter anmeldest. Ohne Anmeldung kein Anspruch auf eine spätere Ausschüttung.
Die Insolvenzordnung sieht keine automatische Berücksichtigung von Gläubigern vor. Jeder Gläubiger muss seine Forderung schriftlich, mit Belegen und mit Angabe des Rechtsgrundes beim zuständigen Verwalter einreichen. Das gilt für beide Verfahren – das deutsche (Juicy Grow GmbH) und das niederländische (Juicy Holdings B.V.) – separat. In meiner täglichen Arbeit mit Partnern sehe ich immer wieder, dass dieser Schritt aus Unwissenheit ausgelassen wird – mit dem Ergebnis, dass der Anspruch de facto verfällt.
An wen schicke ich meine Forderungsanmeldung?
Das hängt davon ab, mit wem du vertraglich verbunden warst. Für die Juicy Grow GmbH ist der Insolvenzverwalter Philipp Grauer zuständig, erreichbar über die Kanzlei Münzel & Böhm (muenzel-boehm.de). Für die Juicy Holdings B.V. ist die Insolvenzverwalterin Marlous de Groot von der Kanzlei CMS in Amsterdam zuständig.
Prüfe deine Vertragsunterlagen und Zahlungsbelege, bevor du die Anmeldung absendest. Wer sich unsicher ist, zieht am besten einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt hinzu. Die Forderung beim falschen Verwalter anzumelden hat keine automatische Weiterleitungswirkung – die Forderung gilt als nicht angemeldet.
Wie hoch ist die Insolvenzquote bei Juicy Fields?
Dazu gibt es aktuell keine offizielle Prognose. Der Insolvenzverwalter kann erst dann eine Quote berechnen, wenn alle Vermögenswerte ermittelt und alle Verbindlichkeiten bekannt sind. Statistische Vergleichswerte bei deutschen Unternehmensinsolvenzen liegen bei durchschnittlich 5 bis 8 Prozent der angemeldeten Forderung – jedoch lässt sich dieser Wert nicht auf das Juicy-Fields-Verfahren übertragen.
Welche Vermögenswerte die Insolvenzverwalter letztlich sichern können, hängt wesentlich davon ab, wie viel des Kapitals noch auffindbar und nicht ins Ausland verbracht wurde. Nach meiner Langzeiterfahrung in der Branche ist klar: Je mehr Vermögen die Ermittler sicherstellen, desto besser die Quote – und genau deshalb ist die Mitwirkung an Strafermittlungen über eine eigene Strafanzeige kein bedeutungsloser Schritt.
Kann ich meine Forderung noch anmelden, wenn die Frist abgelaufen ist?
Ja. Die ursprüngliche Frist für die Juicy Grow GmbH war der 30. Januar 2023. Forderungen lassen sich jedoch bis zum Schlusstermin des Verfahrens nachmelden. Wer nach dieser Frist anmeldet, zahlt eine einmalige Gebühr von 22,00 Euro an das Insolvenzgericht.
Diese Nachmeldung hat keine inhaltlichen Nachteile gegenüber einer rechtzeitigen Anmeldung – solange die Unterlagen vollständig sind und der Schlusstermin noch nicht erreicht ist. Der Schlusstermin liegt voraussichtlich mehrere Jahre nach Verfahrenseröffnung, da komplexe Verfahren dieser Art zeitintensiv sind.
Was passiert, wenn meine Forderung bestritten wird?
Wenn der Insolvenzverwalter deine angemeldete Forderung bestreitet, erhältst du eine Mitteilung vom Insolvenzgericht. Darin bekommst du die Möglichkeit, die Anmeldung zu ergänzen oder nachzubessern.
Reicht eine Nachbesserung nicht aus oder wird die Forderung weiterhin bestritten, besteht die Option einer Feststellungsklage vor dem Insolvenzgericht. In diesem Verfahren entscheidet das Gericht, ob die Forderung in die Insolvenztabelle aufgenommen wird. Ein spezialisierter Anwalt begleitet diesen Schritt. Der häufigste Irrtum, den ich zu dieser Frage korrigiere: Viele denken, eine Bestreitung bedeutet das endgültige Aus ihrer Forderung – dabei ist sie nur ein Zwischenschritt, auf den du reagieren kannst.
Lohnt sich eine Strafanzeige zusätzlich zur Insolvenzforderung?
Ja, denn Strafanzeige und Insolvenzforderung verfolgen unterschiedliche Ziele und schließen sich nicht aus. Die Insolvenzforderung sichert deine Teilnahme an der Verteilung der Insolvenzmasse. Die Strafanzeige unterstützt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft – und kann langfristig dazu beitragen, dass weitere Vermögenswerte gesichert werden.
In Deutschland koordiniert die Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen. Strafanzeigen lassen sich bei jeder Polizeidienststelle oder direkt bei der Staatsanwaltschaft stellen. Das Erstatten einer Strafanzeige ist kostenfrei und erfordert keine anwaltliche Vertretung, obwohl ein Anwalt diesen Schritt erleichtern kann.
Welche Unterlagen brauche ich unbedingt für die Anmeldung?
Du brauchst mindestens den Investmentvertrag oder Zeichnungsschein und einen Zahlungsbeleg, der deine tatsächlich geleistete Investition nachweist. Idealerweise ergänzt du die Anmeldung durch Account-Auszüge von der Plattform und relevante E-Mail-Korrespondenz.
Bei Kryptoinvestments sind Wallet-Adressen, Transaktions-IDs und Zeitpunkte der Transaktionen die relevanten Nachweise. Falls du keinen Zugang mehr zur Plattform hast, suche in E-Mails, Browser-Verläufen oder App-Benachrichtigungen nach gespeicherten Daten. Ein Muster, das ich so schon viele Male begleitet habe: Selbst lückenhafte Dokumentation ist besser als gar keine – der Insolvenzverwalter hat die Möglichkeit, um Nachreichung zu bitten, sofern eine Forderung überhaupt einmal angemeldet wurde.
Gibt es eine Sammelklage, der ich mich anschließen kann?
Es gibt mehrere auf den Fall spezialisierte Kanzleien und Investorengruppen in Deutschland und Österreich, die Sammelklagen koordinieren oder koordiniert haben. Ein Anschluss an eine Sammelklage ist neben der Insolvenzforderung möglich – er ersetzt diese jedoch nicht.
Wer an einer Sammelklage teilnimmt, sollte vorher klären, welche Kosten entstehen, welche Kanzlei die Klage führt und welche konkreten Anspruchsgegner adressiert werden. Zivilrechtliche Ansprüche können sich gegen Hintermänner, beteiligte Finanzinstitute oder Plattformbetreiber richten – je nachdem, was die Ermittlungen ergeben.
Was bedeutet die iSX-Bank-Klage für Investoren?
Gegen die zypriotische iSX-Bank laufen erste Zivilklagen, da sie als Zahlungsdienstleister in das Juicy-Fields-System involviert gewesen sein soll. Diese Klagen laufen unabhängig von den Insolvenzverfahren und den strafrechtlichen Ermittlungen.
Für einzelne Investoren bedeutet das, dass es möglicherweise einen weiteren zivilrechtlichen Haftungsweg gibt – sofern eine Mitverantwortung des Finanzinstituts gerichtlich festgestellt wird. Ob und in welcher Höhe daraus Erstattungsansprüche entstehen, ist noch nicht entschieden. Wer diesen Weg verfolgen möchte, benötigt anwaltliche Begleitung durch eine Kanzlei, die diesen Anspruch aktiv führt.
Wie lange dauert das gesamte Verfahren noch?
Das lässt sich nicht exakt beantworten. Komplexe grenzüberschreitende Insolvenzverfahren dieser Größenordnung – mit Ermittlungen in mehreren Ländern, zahlreichen Gesellschaften und einem internationalen Gläubigerfeld – dauern in der Regel fünf bis zehn Jahre ab Verfahrenseröffnung. Das Verfahren läuft seit Ende 2022, weshalb mit einer Schlussverteilung nicht vor Mitte dieses Jahrzehnts zu rechnen ist.
Für dich als Gläubiger bedeutet das: Handlungsbedarf besteht JETZT – bei der Forderungsanmeldung, der Dokumentation und der Strafanzeige. Das Abwarten hat keinen Vorteil, da die Fristen unabhängig vom Verfahrensfortschritt laufen.
Was jetzt zählt
Das Insolvenzverfahren läuft. Die Forderungsanmeldung ist möglich. Wer noch keine eingereicht hat, kann das nachholen – gegen eine kleine Gebühr, aber ohne inhaltliche Nachteile. Wer bereits angemeldet hat, wartet auf die Entscheidung des Verwalters und beobachtet das Verfahren weiter.
Der Kern dieses Verfahrens ist komplex, weil mehrere Gesellschaften, mehrere Länder und mehrere Rechtswege gleichzeitig relevant sind. Wer aber die drei Schritte – Forderungsanmeldung, Strafanzeige, zivilrechtliche Prüfung – konsequent umsetzt, hat die bestmögliche Ausgangslage für eine Teilrückzahlung.
Eines sehe ich immer wieder bei komplexen Verfahren dieser Art: Die Menschen, die handeln, stehen am Ende besser da als die, die abwarten und hoffen, dass sich alles von selbst löst.
Jede Forderungsanmeldung, jede Strafanzeige, jedes gesammelte Dokument ist ein aktiver Schritt in die richtige Richtung. Das lässt sich nicht rückgängig machen – aber es lässt sich aufbauen.
Rock it!
Dein Willi