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Muss man für Affiliate Marketing ein Gewerbe anmelden?

Ja – wer mit Affiliate Marketing Einnahmen erzielt, muss in der Regel ein Gewerbe anmelden. Das gilt sowohl in Österreich als auch in Deutschland, und zwar unabhängig davon, ob du das nebenberuflich oder hauptberuflich machst. Was genau dahintersteckt, welche Ausnahmen es gibt und wie die steuerliche Seite aussieht – das erfährst du hier Schritt für Schritt.


Das Wichtigste in Kürze

Affiliate Marketing gilt rechtlich als gewerbliche Tätigkeit. Sobald du regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig bist, greift die Gewerbeanmeldepflicht – egal wie klein deine Einnahmen sind. Ein einziger Affiliate-Link, über den du gelegentlich ein paar Euro verdienst, fällt in der Regel noch nicht darunter. Aber sobald eine regelmäßige Struktur dahintersteckt, ist die Anmeldung Pflicht.


Was ist Affiliate Marketing überhaupt?

Beim Affiliate Marketing vermittelst du als sogenannter Publisher oder Affiliate Produkte oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens. Du setzt einen speziellen Link auf deiner Website, deinem Blog oder einem anderen Kanal. Kauft jemand über diesen Link, bekommst du eine Provision.

Diese provisionsbasierte Vermittlungstätigkeit ist der entscheidende Punkt: Du erbringst eine wirtschaftliche Leistung und erhältst dafür eine Gegenleistung (Geld). Genau das ist der Kern einer gewerblichen Tätigkeit.


Wann genau braucht man ein Gewerbe?

Drei Kriterien entscheiden

Die Gewerbeanmeldepflicht tritt ein, wenn alle drei folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

  1. Selbstständigkeit – Du handelst auf eigene Rechnung und eigenes Risiko
  2. Regelmäßigkeit – Du bist nicht nur einmalig tätig, sondern auf Dauer oder wiederholt
  3. Gewinnerzielungsabsicht – Du willst mit der Tätigkeit Einnahmen erzielen

Sobald diese drei Punkte zutreffen, gilt Affiliate Marketing als Gewerbe – und das Gewerbe ist anzumelden.

Was ist mit Hobby-Affiliate-Marketing?

Wer einen Affiliate-Link rein zufällig teilt und dabei keinerlei strukturierte Absicht hat, fällt grundsätzlich nicht unter die Gewerbepflicht. Aber: Der Übergang ist fließend. Sobald du einen Blog betreibst, eine Webseite aufbaust oder regelmäßig Inhalte mit Affiliate-Links veröffentlichst – also eine erkennbare Struktur und Absicht dahintersteckt – gilt das als gewerblich.

Ein einziger Affiliate-Kauf pro Jahr ohne eigene Plattform ist etwas anderes als ein systematisch aufgebauter Content-Kanal mit Affiliate-Einnahmen.


Österreich vs. Deutschland: Die wichtigsten Unterschiede

AspektÖsterreichDeutschland
Zuständige BehördeBezirkshauptmannschaft, Magistrat oder online über GISAGewerbeamt der Gemeinde/Stadt
GewerbebezeichnungFreies Gewerbe (z. B. „Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung“ oder „Werbeagentur“)Einzelunternehmen / Kleingewerbe
Kosten der AnmeldungCa. 40–100 EuroCa. 15–65 Euro (je nach Gemeinde)
AnmeldezeitpunktVor Aufnahme der TätigkeitVor oder unmittelbar mit Aufnahme
Kleinunternehmergrenze (USt)55.000 Euro brutto/Jahr25.000 Euro netto (bis Ende 2024), ab 2025 erhöht
GewerbesteuerKeine Gewerbesteuer in ÖsterreichJa, ab Freibetrag von 24.500 Euro/Jahr
SozialversicherungSVS (Selbstständigenversicherung)Freiwillig (bis zu bestimmten Grenzen)

Das freie Gewerbe in Österreich

In Österreich fällt Affiliate Marketing unter das freie Gewerbe – das bedeutet, du brauchst keinen speziellen Befähigungsnachweis. Die Anmeldung ist vergleichsweise unkompliziert.

Welches Gewerbe genau anmelden?

Für Affiliate Marketing kommen in Österreich diese Gewerbebezeichnungen in Frage:

  • „Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik“
  • „Werbeagentur“ (wenn Werbung und Vermittlung im Vordergrund stehen)
  • „Online Marketing“ bzw. verwandte Bezeichnungen

Die WKO (Wirtschaftskammmer Österreich) empfiehlt bei Unklarheiten, lieber ein Gewerbe mehr als zu wenig anzumelden. Mehrere freie Gewerbe gleichzeitig anzumelden kostet in Österreich keine Mehrkosten, wenn sie unter dieselbe Kammerumlage fallen.

So meldest du das Gewerbe in Österreich an

  1. Online: Über das GISA-System unter www.gisa.gv.at (mit ID Austria oder ohne Authentifizierung)
  2. Persönlich: Bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat
  3. Unterlagen: Reisepass oder Personalausweis, Sozialversicherungsnummer (e-Card), bei geregelten Gewerben zusätzlich Befähigungsnachweis (bei Affiliate Marketing nicht erforderlich)

Nach der Anmeldung erhältst du eine Gewerbeberechtigung, und deine Betriebsaufnahme wird automatisch an die Wirtschaftskammer Österreich gemeldet.


Das Gewerbe in Deutschland anmelden

In Deutschland meldest du dein Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an. Das funktioniert in den meisten Fällen auch online.

So läuft die Anmeldung ab

  1. Formular ausfüllen: Gewerbeanmeldung (Formular GewAnz oder online)
  2. Gewerbebezeichnung wählen: z. B. „Betrieb einer Webseite mit Affiliate-Marketing“ oder „Online-Marketing-Dienstleistungen“
  3. Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
  4. Kosten: Je nach Stadt und Gemeinde zwischen 15 und 65 Euro
  5. Finanzamt: Meldet sich nach der Gewerbeanmeldung automatisch und schickt den steuerlichen Erfassungsbogen

Die Anmeldung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit, spätestens aber mit den ersten Einnahmen.


Steuerliche Pflichten als Affiliate

Einkommensteuer

Affiliate-Einnahmen gelten sowohl in Österreich als auch in Deutschland als gewerbliche Einkünfte und sind entsprechend in der Steuererklärung anzugeben. Du erfasst:

  • Alle Provisionseinnahmen als Betriebseinnahmen
  • Abzugsfähige Betriebsausgaben (Hosting, Domain, Tools, Laptop-Anteil, etc.)
  • Den Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) als steuerlich relevante Größe

In Österreich nutzt du dafür die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR), solange du nicht buchführungspflichtig bist. In Deutschland verwendest du die Anlage EÜR und Anlage G in der Steuererklärung.

Umsatzsteuer in Österreich

Hier gilt seit Anfang 2025 die neue Kleinunternehmerregelung:

  • Bis 55.000 Euro Bruttoumsatz pro Jahr → Umsatzsteuerbefreiung möglich (kein Ausweis von USt auf Rechnungen, aber auch kein Vorsteuerabzug)
  • Toleranzspielraum von 10 %: Bis zu 60.500 Euro bleibt die Befreiung aufrecht, sofern im Vorjahr keine Überschreitung vorlag
  • Über 55.000 Euro (bzw. bei Überschreitung der Toleranz): Umsatzsteuerpflicht tritt ein, derzeit 20 % Normalsatz

Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung befreit dich nicht von der Gewerbeanmeldepflicht. Beides sind voneinander unabhängige Pflichten.

Umsatzsteuer in Deutschland

In Deutschland liegt die Kleinunternehmergrenze ab 2025 bei 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr (neue Regelung). Bis zu dieser Grenze musst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Darüber hinaus gilt die reguläre Umsatzsteuerpflicht mit 19 %.

Gewerbesteuer (nur Deutschland)

In Deutschland fällt zusätzlich Gewerbesteuer an – allerdings erst ab einem Jahresgewinn von über 24.500 Euro (Freibetrag für Einzelunternehmer). Der Steuermessbetrag beträgt 3,5 % des Gewerbeertrags, multipliziert mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.

In Österreich gibt es keine Gewerbesteuer.


Sozialversicherung: Was du wissen musst

Österreich – SVS

Als gewerblich Selbstständige/r bist du in Österreich bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) versichert. Das gilt, sobald du ein Gewerbe angemeldet hast – unabhängig davon, wie hoch deine Einnahmen sind.

Es gibt jedoch eine Mindestbeitragsgrundlage: Auch wenn dein Gewinn gering ist, zahlst du einen Mindestbeitrag. Dieser kann auf Antrag bis zu einem bestimmten Betrag gesenkt werden, wenn die tatsächlichen Einkünfte gering sind.

Wenn du nebenberuflich Affiliate Marketing betreibst und gleichzeitig angestellt bist, gibt es Ausnahmen: Bei sehr geringen Einnahmen unterhalb der Versicherungsgrenze kann die SVS-Pflicht entfallen – das ist im Einzelfall mit einem Steuerberater zu prüfen.

Deutschland – Krankenkasse

In Deutschland bist du als Gewerbetreibende/r in der Regel freiwillig krankenversichert – entweder in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Bei nebenberuflicher Tätigkeit und gleichzeitiger Anstellung bleibt die gesetzliche Krankenversicherung über den Arbeitgeber in den meisten Fällen bestehen.


Nebenberufliches Affiliate Marketing

Gewerbe auch bei Nebenberuf?

Ja. Die Gewerbeanmeldepflicht gilt ausnahmslos – auch wenn du hauptberuflich angestellt bist und Affiliate Marketing nur nebenbei betreibst. Es gibt keine Einnahmengrenze, unterhalb derer du von der Anmeldepflicht befreit wärst. Entscheidend ist die Absicht, regelmäßig Einnahmen zu erzielen, nicht die tatsächliche Höhe der Einnahmen.

Was sich bei Nebenberuf ändern kann:

  • Sozialversicherung: Unter bestimmten Grenzen entfällt die SVS-Pflicht in Österreich
  • Steuern: Du gibst die Einnahmen in der Steuererklärung an, zahlst aber nur Steuer, wenn dein Gesamteinkommen den Grundfreibetrag übersteigt
  • Kleinunternehmerregelung: Auch als Nebenberufler nutzbar

Kennzeichnungspflicht: Affiliate-Links ausweisen

Neben der gewerberechtlichen Seite gibt es noch eine weitere Pflicht, die viele übersehen: Affiliate-Links müssen als Werbung gekennzeichnet sein.

Das gilt in Österreich (UWG) und Deutschland (UWG) gleichermaßen. Wer Affiliate-Links auf seiner Website, seinem Blog oder einem anderen Kanal einsetzt, muss das deutlich und unmissverständlich als Werbung oder Anzeige kennzeichnen. Ein versteckter Hinweis im Impressum reicht nicht aus – die Kennzeichnung muss direkt beim Link oder Beitrag erfolgen.

Verstöße gegen diese Transparenzpflicht können Abmahnungen und Bußgelder nach sich ziehen.


Rechtsform wählen: Welche passt für den Start?

Für den Einstieg ins Affiliate Marketing eignen sich folgende Rechtsformen:

RechtsformÖsterreichDeutschlandBesonderheit
Einzelunternehmen✅ Häufigste Wahl✅ Häufigste WahlEinfache Anmeldung, volle Haftung
GmbH✅ Möglich✅ MöglichHöherer Aufwand, beschränkte Haftung
GbR / OG✅ OG bei mehreren Personen✅ GbR bei PartnerschaftFür Teams geeignet

Für Einsteiger ist das Einzelunternehmen (in Österreich: Einzelkaufmann oder eingetragener Unternehmer) die unkomplizierteste und kostengünstigste Option.


Betriebsausgaben: Was du absetzen kannst

Als gewerblich tätiger Affiliate kannst du betrieblich veranlasste Ausgaben steuerlich geltend machen. Das reduziert deinen steuerpflichtigen Gewinn:

  • Domainkosten und Webhosting
  • Software und Tools (z. B. SEO-Tools, E-Mail-Marketing)
  • Laptop, Tablet, Monitore (anteilig bei privater Mitnutzung)
  • Homeoffice-Pauschale (in Österreich und Deutschland möglich)
  • Weiterbildungen und Fachbücher
  • Buchführungskosten / Steuerberater
  • Internetkosten (anteilig)

Es gilt das Prinzip: Ausgaben, die ausschließlich oder überwiegend betrieblich veranlasst sind, sind abzugsfähig. Im Zweifelsfall dokumentierst du den betrieblichen Zweck schriftlich.


Fazit

Wer Affiliate Marketing betreibt und damit regelmäßig Einnahmen erzielen will, meldet ein Gewerbe an – Punkt. Das ist in Österreich wie in Deutschland Pflicht, sobald die drei Kriterien Selbstständigkeit, Regelmäßigkeit und Gewinnerzielungsabsicht erfüllt sind. Die Anmeldung selbst ist unkompliziert und in beiden Ländern auch online möglich. Steuerlich gilt: Einnahmen werden als gewerbliche Einkünfte erfasst, die Kleinunternehmerregelung schützt anfangs vor der Umsatzsteuerpflicht, und zahlreiche Betriebsausgaben lassen sich absetzen. Wer bei steuerlichen Detailfragen unsicher ist, zieht einen Steuerberater hinzu – der Aufwand dafür zahlt sich in der Regel aus.


FAQ: Häufige Fragen

Muss ich wirklich ein Gewerbe anmelden, wenn ich nur wenig verdiene?

Ja. Die Gewerbeanmeldepflicht hängt nicht von der Höhe der Einnahmen ab, sondern von der Absicht, regelmäßig Einnahmen zu erzielen. Auch wer nur 50 Euro im Monat mit Affiliate Marketing verdient, aber strukturiert vorgeht, ist gewerbeanmeldepflichtig. Die Einnahmen bleiben bis zum steuerlichen Grundfreibetrag steuerfrei – die Anmeldepflicht bleibt davon unberührt.

Ausführlich: Viele glauben, unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze keine Pflichten zu haben. Das Gewerberecht kennt aber keine Mindesteinnahmengrenze. Was zählt, ist die Absicht zur Gewinnerzielung in Verbindung mit regelmäßiger Tätigkeit. Einmalige oder völlig zufällige Einnahmen ohne strukturierte Vorgehensweise können eine Ausnahme darstellen – aber das ist die Ausnahme, nicht die Regel.


Was passiert, wenn ich kein Gewerbe anmelde?

Das Betreiben eines Gewerbes ohne Anmeldung ist in Österreich eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. In Deutschland drohen ebenfalls Bußgelder. Zusätzlich können steuerliche Nachforderungen entstehen, wenn das Finanzamt Einnahmen aus Affiliate Marketing feststellt, die nicht korrekt gemeldet wurden.

Ausführlich: In der Praxis wird das Finanzamt auf Affiliate-Einnahmen aufmerksam, wenn Provisionen auf dein Konto eingehen und der entsprechende Anbieter (z. B. Amazon, AWIN) steuerlich relevant ist. Die fehlende Gewerbeanmeldung schützt dich weder vor Steuerpflicht noch vor Strafen. Eine nachträgliche Anmeldung ist zwar möglich, aber nicht rückwirkend gültig – was zu Bußgeldern führen kann.


Welches Gewerbe melde ich für Affiliate Marketing an?

In Österreich wählst du ein freies Gewerbe, zum Beispiel „Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung“ oder „Werbeagentur“. In Deutschland trägst du als Gewerbebezeichnung sinngemäß „Online-Marketing“ oder „Betrieb einer Webseite mit Werbevermittlung“ ein.

Ausführlich: Ein Befähigungsnachweis ist bei freien Gewerben in Österreich nicht erforderlich. Du meldest das Gewerbe einfach an – die zuständige Behörde prüft nur die allgemeinen Voraussetzungen (keine einschlägigen Vorstrafen, Volljährigkeit, österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Aufenthaltsrecht). In Deutschland läuft das ähnlich unkompliziert über das lokale Gewerbeamt.


Kann ich Affiliate Marketing als freien Beruf ausüben, ohne Gewerbe?

Nein, in aller Regel nicht. Affiliate Marketing gilt sowohl in Deutschland als auch in Österreich als gewerbliche Tätigkeit, nicht als freier Beruf. Freie Berufe sind gesetzlich definiert (Ärzte, Anwälte, Architekten, Journalisten etc.) – die Vermittlungstätigkeit im Affiliate Marketing gehört nicht dazu.

Ausführlich: Einige Content Creator versuchen, ihre Tätigkeit als schriftstellerische oder journalistische Leistung zu deklarieren, um den Gewerbestatus zu umgehen. Das funktioniert in Einzelfällen, wenn der kreative Anteil klar überwiegt und Affiliate-Einnahmen nur einen Bruchteil der Gesamteinnahmen ausmachen. Sobald jedoch Affiliate-Einnahmen einen relevanten Teil des Gesamtumsatzes darstellen, greift in Deutschland die sogenannte Abfärberegel: Ab 3 % Anteil gelten alle Einnahmen als gewerblich. In Österreich ist die Abgrenzung ähnlich zu beurteilen.


Ab wann muss ich Umsatzsteuer zahlen?

In Österreich ab einem Bruttoumsatz von über 55.000 Euro pro Jahr. Bis dahin kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen und Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen. In Deutschland liegt die Grenze ab 2025 bei 25.000 Euro Jahresumsatz im Vorjahr.

Ausführlich: Die Kleinunternehmerregelung ist freiwillig – du kannst auch freiwillig auf sie verzichten und direkt mit Umsatzsteuer arbeiten. Das kann sinnvoll sein, wenn du viele Betriebsausgaben hast und die Vorsteuer zurückfordern willst. Bei reinen Affiliate-Tätigkeiten ohne große Investitionsausgaben ist die Kleinunternehmerregelung am Anfang aber meist die einfachere Lösung.


Wie melde ich das Gewerbe in Österreich online an?

Die Anmeldung erfolgt über das GISA-System unter www.gisa.gv.at. Du kannst dich mit ID Austria einloggen oder die Anmeldung ohne Authentifizierung starten. Alternativ gehst du persönlich zur Bezirkshauptmannschaft oder zum Magistrat.

Ausführlich: Du benötigst deinen Reisepass oder Personalausweis sowie deine Sozialversicherungsnummer (e-Card). Die Gewerbebezeichnung wählst du aus dem vorgegebenen Katalog. Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du deine Gewerbeberechtigung, und die Betriebsaufnahme wird automatisch an die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) gemeldet. Die Kammermitgliedschaft und die damit verbundene Pflichtbeitragszahlung beginnt mit der Anmeldung.


Brauche ich für Affiliate Marketing einen Steuerberater?

Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht. Für den Start reicht in vielen Fällen eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Ein Steuerberater empfiehlt sich, sobald die Einnahmen relevanter werden, du Angestellte beschäftigst oder komplexere steuerliche Fragen auftauchen.

Ausführlich: Aus meiner Erfahrung mit Hunderten von Vertriebspartnern und Online-Unternehmern ist ein einmaliges Beratungsgespräch beim Start fast immer sinnvoll – allein schon, um die richtige Gewerbebezeichnung zu wählen, die steuerliche Einkunftsart korrekt zu bestimmen und die Kleinunternehmerregelung richtig einzusetzen. Die Kosten für den Steuerberater sind übrigens selbst wieder als Betriebsausgabe absetzbar.


Muss ich auch bei ausländischen Affiliate-Programmen ein Gewerbe anmelden?

Ja. Es spielt keine Rolle, ob der Merchant (also das Unternehmen, dessen Produkte du vermittelst) im In- oder Ausland sitzt. Maßgeblich ist dein Wohnsitz und Tätigkeitsort. Wer in Österreich oder Deutschland wohnt und dort Affiliate Marketing betreibt, unterliegt dem jeweiligen nationalen Recht.

Ausführlich: Besonders bei US-amerikanischen Programmen (z. B. Amazon Associates, ClickBank) stellt sich die Frage nach der Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende Dienstleistungen. In der Regel erbringst du als Affiliate eine sonstige Leistung an ein ausländisches Unternehmen – dabei kommt das Reverse-Charge-Verfahren zum Einsatz, d. h. die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über. Dieser Punkt ist im Detail mit einem Steuerberater abzuklären, da er von den genauen Umständen abhängt.


Darf ich als Minderjähriger Affiliate Marketing betreiben?

In Österreich ist eine Gewerbeanmeldung grundsätzlich erst mit Volljährigkeit (18 Jahre) eigenständig möglich. Vor diesem Zeitpunkt wäre die Mitwirkung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. In Deutschland gilt ebenfalls die Volljährigkeit als Voraussetzung für eine eigenständige Gewerbeanmeldung.

Ausführlich: In der Praxis bedeutet das: Wer unter 18 ist und Affiliate Marketing betreiben will, benötigt die Zustimmung und Mitwirkung der Eltern oder des Erziehungsberechtigten. Diese können das Gewerbe für das Kind anmelden oder gemeinsam die rechtliche Verantwortung übernehmen. Die steuerlichen Pflichten gelten auch hier uneingeschränkt.

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