Hyla Berater werden bedeutet: Du kaufst zuerst ein Hyla-Gerät, dann startest du als selbstständiger Vertriebspartner. Einen kostenlosen Einstieg gibt es nicht. Die Einstiegskosten liegen je nach Modell im vierstelligen Bereich – und wer irgendwann kündigen möchte, folgt den Fristen des Handelsvertreterrechts.
Ich begleite seit Jahren Vertriebspartner aus dem Direktvertrieb und Network Marketing – und Hyla taucht dabei regelmäßig auf. Nicht weil das System außergewöhnlich wäre, sondern weil die Fragen rund um Kosten, Vertrag und Kündigung bei fast jedem gleich sind. Wer sich informiert, bevor er unterschreibt, spart sich viele Überraschungen danach.
Was Hyla genau ist
Hyla ist ein deutsches Direktvertriebsunternehmen, das hochwertige Wasserfilter-Staubsauger vertreibt. Das bekannteste Produkt ist der HYLA EST Defender – ein Gerät, das Luft über Wasser filtert und mit einem Listenpreis von rund 2.290 bis 2.600 Euro im Direktvertrieb angeboten wird.
Das Geschäftsmodell kombiniert Direktverkauf mit Teamaufbau. Berater verkaufen Geräte direkt an Endkunden und bauen gleichzeitig ein eigenes Vertriebsteam auf, aus dem sie Folgeprovisionen erhalten.
Der Pflichtschritt vor dem Start
Bevor du als Vertriebspartner aktiv werden kannst, musst du selbst ein Hyla-System kaufen. Das ist keine Option, sondern eine Bedingung. Hyla begründet das damit, dass nur wer das Produkt selbst nutzt, es auch überzeugend verkaufen kann.
Ein Einstieg ohne vorherigen Gerätekauf ist laut Hyla-Support ausdrücklich nicht möglich. Das bedeutet konkret: Deine erste Investition ist gleichzeitig deine Einstiegsinvestition.
Genau hier steckt ein Irrtum, den ich immer wieder korrigiere. Viele Menschen denken beim Begriff „Vertriebspartner werden“ automatisch an eine geringe Anmeldegebühr – so wie es bei anderen Network Marketing Firmen oft der Fall ist, wo ein Startpaket für 50 bis 200 Euro ausreicht.
Bei Hyla läuft das anders. Du kaufst kein Startpaket für ein paar Hundert Euro. Du kaufst das Gerät selbst – zu dem Preis, zu dem du es auch deinen Kunden anbietest. Das ist strukturell ein anderes Modell.
Warum das wichtig ist: Wer das nicht versteht, rechnet seinen Einstieg falsch. Er denkt an einen Testlauf mit wenig Risiko. Tatsächlich steht er vor einer Kaufentscheidung von über 2.000 Euro, bevor er auch nur einen Cent verdient hat.
Das verändert die Frage „Soll ich Hyla Berater werden?“ sofort. Es ist keine Frage des Ausprobierens. Es ist eine Frage der Kalkulation.
Was der Einstieg konkret kostet
Die tatsächlichen Einstiegskosten hängen davon ab, welches Modell du kaufst und ob du Finanzierung nutzt. Hier ein Überblick der häufigsten Szenarien:
| Variante | Kaufpreis | Monatliche Rate |
|---|---|---|
| HYLA EST Defender (Einmalzahlung) | ca. 2.290 € | – |
| HYLA EST Defender mit Zubehör | ca. 2.583 € | – |
| 0 %-Finanzierung über 6 Monate | ca. 2.290 € | ca. 382 € |
| 0 %-Finanzierung über 12 Monate | ca. 2.290 € | ca. 191 € |
Diese Zahlen sind Richtwerte und variieren je nach aktuellem Angebot, Zubehör und Händler. Die tatsächlichen Konditionen erfährst du direkt bei deinem Hyla-Ansprechpartner.
Wichtig dabei: Die Finanzierung bezieht sich auf den Gerätekauf als Privatperson. Als späterer Vertriebspartner kommt noch das Gewerbe dazu – dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Gewerbeanmeldung und laufende Kosten
Als Hyla-Vertriebspartner arbeitest du selbstständig. Das bedeutet, du brauchst ein Gewerbe. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 10 und 30 Euro – ein einmaliger, überschaubarer Betrag.
Darüber hinaus fallen keine laufenden Mitgliedsbeiträge oder monatlichen Pflichtgebühren an, die du direkt an Hyla zahlst. Das unterscheidet Hyla von einigen anderen Direktvertriebsmodellen, bei denen monatliche Mindesteinkäufe oder Aktivierungsgebühren anfallen.
Welche weiteren Kosten entstehen?
Wer als Hyla-Berater aktiv arbeitet, rechnet realistisch mit diesen laufenden Kostenpositionen:
- Fahrtkosten für Kundenbesuche und Vorführungen
- Telefon- und Internetkosten anteilig als Betriebsausgabe
- Steuerberater-Kosten für die jährliche Einkommensteuererklärung
- Visitenkarten, Flyer oder eigenes Marketingmaterial
- Eventuelle Zubehörartikel für Vorführzwecke
Diese Kosten lassen sich als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, sofern sie eindeutig der selbstständigen Tätigkeit zuzuordnen sind.
In meiner täglichen Arbeit mit Vertriebspartnern sehe ich immer wieder, dass dieser Punkt unterschätzt wird. Die laufenden Kosten stehen selten im Fokus, wenn jemand über den Einstieg nachdenkt. Alle Aufmerksamkeit geht auf die Geräteanschaffung – und danach kommt das böse Erwachen, wenn Benzin, Steuerberater und Telefonrechnung die ersten Provisionen auffressen.
Das ist kein Hyla-spezifisches Thema. Das passiert in fast allen Formen des Direktvertriebs. Aber bei Hyla wiegt es besonders, weil der Einstieg schon vergleichsweise hoch liegt.
Ein Muster, das ich immer wieder sehe: Die ersten zwei Monate läuft alles gut, weil Enthusiasmus das Kostenbewusstsein überlagert. Dann kommt die erste Steuererklärung. Dann kommt das Gewerbe. Dann kommen die Fahrtkosten für fünf Vorführungen, die keinen Abschluss gebracht haben.
Deshalb gilt: Wer als Hyla-Berater kalkuliert, zählt nicht nur den Gerätepreis. Er zählt alle Kosten des ersten Jahres zusammen – und rechnet damit, wann der Break-Even erreicht ist.
Wie die Provisionen funktionieren
Was verdient man pro verkauftem Gerät?
Die Grundprovision liegt bei ca. 20–25 % des Verkaufspreises. Bei einem Gerät für rund 2.000 Euro entspricht das einer Provision von 400 bis 500 Euro pro Verkauf. Ein Muster, das ich so schon viele Male begleitet habe: Wer monatlich zwei Geräte verkauft, kommt auf etwa 800 bis 1.000 Euro Grundprovision – vor Steuern, vor Betriebsausgaben.
Das Provisionssystem von Hyla enthält mehrere Stufen und Boni. Im Überblick:
| Einkommensquelle | Höhe |
|---|---|
| Grundprovision Direktverkauf | ca. 20–25 % des VK |
| Umsatzbonus (ab ca. 5 Geräten/Monat) | weitere 5–10 % |
| Teamprovisionen aus Downline | ca. 3–10 % je Stufe |
| Karrierestufen (Top-Seller) | bis zu 40 % des VK |
| Sonderboni (Jahresziele) | z. B. 1.000 € Bonus |
Die genauen Provisionssätze und Karrierestufen erfährst du direkt bei Hyla oder deinem betreuenden Vertriebspartner, da der vollständige Vergütungsplan nur intern kommuniziert wird.
Müssen Provisionen versteuert werden?
Ja. Alle Einnahmen als Hyla-Vertriebspartner gelten steuerlich als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und unterliegen der Einkommensteuer. Das gilt unabhängig davon, ob Hyla sie als „Provision“, „Bonus“ oder „Rabatt“ ausweist.
Zusätzlich zur Einkommensteuer kann je nach Umsatzhöhe Umsatzsteuerpflicht entstehen. Wer unter der Kleinunternehmergrenze bleibt, zahlt keine Umsatzsteuer – wer darüber liegt, führt sie ans Finanzamt ab.
Als Betriebsausgaben anrechenbar sind unter anderem Fahrtkosten, Kommunikationskosten und anteilige Arbeitsraumkosten. Ein Steuerberater klärt die genaue Abgrenzung – das ist bei Einkünften aus Direktvertrieb keine überflüssige Ausgabe, sondern eine sinnvolle Investition.
In der Praxis sehe ich immer wieder, dass Partner erst nach dem ersten Steuerbescheid verstehen, wie viel von ihrer Provision tatsächlich netto bei ihnen landet. Wer das vorher durchrechnet, plant realistischer.
Nach 16 Jahren in dieser Branche ist mir klar, dass die Steuerfrage der größte blinde Fleck im Direktvertrieb ist. Nicht weil die Leute es nicht wissen wollen – sondern weil niemand im Onboarding-Prozess aktiv darüber spricht.
Der typische Ablauf: Du startest, verdienst deine ersten Provisionen, freust dich. Dann kommt das Finanzamt und will seinen Anteil. Und dann wird oft gerechnet, was tatsächlich netto übrig geblieben ist.
Das ist bei Hyla nicht anders als bei anderen Direktvertriebsfirmen. Aber die Kombination aus hohem Einstiegspreis und steuerpflichtigen Provisionen macht es wichtig, das frühzeitig zu durchdenken.
Wer sich schon vor dem Start ein gutes Bild macht – was kommt rein, was geht raus, was bleibt – startet mit einem deutlich solideren Fundament als jemand, der erst nach dem zweiten verkauften Gerät beginnt zu rechnen.
Der Vertriebspartnervertrag
Was steht im Vertrag?
Als Hyla-Vertriebspartner schließt du einen Handelsvertretervertrag ab. Das ist rechtlich klar geregelt: Du arbeitest nicht als Angestellter, sondern als selbstständiger Handelsvertreter im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch).
Dieser Vertrag regelt unter anderem:
- Deine Rechte und Pflichten als Partner
- Die Provisionsstruktur und Abrechnungsmodalitäten
- Das Gebiet oder die Zielgruppe, in der du tätig bist
- Eventuelle Wettbewerbsklauseln
Gibt es Mindestabnahmepflichten?
Hyla verlangt keine monatlichen Pflichtabnahmen wie es in klassischen MLM-Modellen mit PV-Systemen der Fall ist. Du bist als Berater aktiv, wenn du verkaufst – und inaktiv, wenn du es nicht tust. Eine Kündigung des Vertrags tritt dadurch allein nicht ein.
Allerdings können intern Erwartungen oder informelle Ziele existieren, die du im Gespräch mit deinem betreuenden Team klärst.
In der Momentum-Macher-Gruppe taucht genau diese Frage regelmäßig auf – und dabei zeigt sich jedes Mal dasselbe Muster. Menschen fragen: „Muss ich jeden Monat etwas verkaufen, um meinen Vertriebspartnerstatus zu behalten?“
Die Antwort ist rechtlich: Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Mindesttätigkeit. Aber in der Praxis läuft das oft anders – weil Teams intern Erwartungen aufbauen und soziale Dynamiken entstehen, die sich wie eine Verpflichtung anfühlen.
Das ist kein Hyla-spezifisches Phänomen. Das beobachte ich in jedem Direktvertriebsmodell. Die formalen Vertragsregeln und die informellen Teamkulturen sind zwei verschiedene Welten.
Wer das versteht, geht in das Gespräch mit dem betreuenden Team mit anderen Fragen. Nicht „Was muss ich?“, sondern „Was wird erwartet, und deckt sich das mit meinen eigenen Zielen?“
Kündigung: So funktioniert es
Wie kündigt man den Hyla-Vertriebspartnervertrag?
Der Hyla-Vertriebspartnervertrag unterliegt als Handelsvertretervertrag dem HGB. Damit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 89 HGB, sofern der Vertrag keine anderen Fristen festlegt.
Die Fristen im Überblick:
| Vertragslaufzeit | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Im 1. Vertragsjahr | 1 Monat |
| Im 2. Vertragsjahr | 2 Monate |
| Im 3. bis 5. Jahr | 3 Monate |
| Ab dem 6. Jahr | 6 Monate |
Die Kündigung gilt grundsätzlich zum Ende des Kalendermonats, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Kürzere Fristen als die gesetzlichen sind vertraglich nicht zulässig. Längere Fristen hingegen schon – solange sie für beide Seiten gleich lang sind.
Wie kündigt man richtig?
Eine Kündigung des Handelsvertretervertrags sollte immer schriftlich erfolgen – am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit der Zugang nachweisbar ist. Folgendes gehört in die Kündigung:
- Vollständige Angabe deiner Vertriebspartnerdaten (Name, Kundennummer)
- Eindeutige Formulierung, dass du den Vertriebspartnervertrag kündigst
- Das gewünschte Kündigungsdatum unter Einhaltung der Frist
- Deine Unterschrift
Nach der Kündigung erlischt dein Recht zur Vertretung von Hyla. Offene Provisionen aus abgeschlossenen Verkäufen bleiben dir aber erhalten.
Gibt es eine außerordentliche Kündigung?
Ja. Gemäß § 89a HGB können beide Seiten den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Beispiele dafür sind laut Rechtsprechung:
- Wesentliche Vertragsverletzungen einer Seite
- Rufschädigung oder Verstoß gegen Geschäftsgeheimnisse
- Einseitige Provisionskürzungen ohne Rechtsgrundlage
Bei Unklarheiten zu Kündigungsgründen empfiehlt sich anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt für Handelsrecht.
Was ist mit dem Gerät nach der Kündigung?
Das Gerät, das du beim Einstieg gekauft hast, gehört dir – unabhängig davon, ob du als Vertriebspartner aktiv bleibst oder nicht. Der Kauf des Geräts und der Vertriebspartnervertrag sind zwei rechtlich getrennte Vorgänge.
Du kannst das Gerät weiterhin privat nutzen. Eine Rückgabe oder Rückabwicklung ist im Normalfall nicht vorgesehen, außer du hast das Gerät innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Kauf zurückgegeben.
Ein Muster, das ich so oder ähnlich schon viele Male begleitet habe: Jemand steigt bei Hyla ein, kauft das Gerät, startet enthusiastisch. Nach drei bis sechs Monaten läuft der Vertrieb nicht so wie erhofft. Die Frage nach der Kündigung kommt dann meist nicht aus einer rationalen Kalkulation – sondern aus dem Gefühl, feststeckend zu sein.
Was viele in diesem Moment nicht wissen: Die Kündigung ist einfach. Ein Einschreiben, die richtige Frist, fertig. Das Gerät bleibt. Offene Provisionen werden noch ausgezahlt.
Das eigentliche Thema ist oft ein anderes. Nicht der Vertrag ist das Hindernis – sondern das Gefühl, das Geld für das Gerät „verloren“ zu haben.
Wer das versteht, kann klarer entscheiden. Entweder er nutzt das Gerät privat weiter und kündigt den Partnervertrag. Oder er sucht sich eine andere Strategie, um die Geräte tatsächlich zu verkaufen. Beides ist eine valide Entscheidung – und keine davon bedeutet, dass der Einstieg ein Fehler war.
Widerruf beim Gerätekauf
Wer das Hyla-System als Privatperson kauft, hat nach deutschem und österreichischem Recht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Hyla weist in seiner Widerrufsbelehrung darauf hin, dass dieses Recht ab dem Tag gilt, an dem der Vertrag geschlossen bzw. die Ware geliefert wurde.
Innerhalb dieser Frist lässt sich der Kauf rückgängig machen. Danach gilt: Das Gerät ist gekauft, und eine Rücknahme liegt im Ermessen von Hyla.
Beim Kauf über einen Handelsvertreter (also direkt bei einem Hyla-Berater zu Hause) gilt in Deutschland zusätzlich das Haustürwiderrufsrecht, das ebenfalls 14 Tage beträgt.
FAQ
Was kostet es, Hyla Berater zu werden?
Der größte Kostenpunkt ist das Gerät selbst – rund 2.290 bis 2.600 Euro je nach Ausstattung. Dazu kommt die Gewerbeanmeldung für 10 bis 30 Euro. Laufende Pflichtgebühren an Hyla gibt es nicht.
Das Modell von Hyla funktioniert so, dass du zunächst Kunde wirst und erst danach Vertriebspartner. Es gibt kein separates „Startpaket“ zu einem niedrigen Preis. Wer kalkuliert, rechnet also: Gerätepreis, Gewerbeanmeldung, Fahrtkosten für die ersten Vorführungen und eventuelle Steuerberatungskosten im ersten Jahr. Zusammen kommt man realistisch auf einen Einstieg im Bereich von 2.500 bis 3.000 Euro im ersten Jahr – je nachdem, wie aktiv man unterwegs ist.
Kann man Hyla Berater werden, ohne das Gerät zu kaufen?
Nein. Hyla setzt den Gerätekauf als Pflichtvoraussetzung für den Partnerstatus. Ohne eigenes Hyla-System gibt es keinen Vertriebspartnervertrag.
Das hat laut Hyla einen inhaltlichen Hintergrund: Wer das Produkt selbst täglich nutzt, kennt seine Funktionen und Vorzüge aus eigener Erfahrung – und kann es dadurch überzeugender im Kundengespräch präsentieren. Ob man diese Begründung teilt oder nicht, ändert nichts an der Regelung selbst.
Wie hoch ist die Provision bei Hyla?
Die Grundprovision liegt bei ca. 20–25 % des Verkaufspreises. Bei einem Gerät für rund 2.000 Euro macht das 400 bis 500 Euro pro Verkauf.
Nach einem Muster, das ich so schon oft gesehen habe, erreichen neue Berater in den ersten Monaten meistens diese Grundprovision – also etwa einen Verkauf pro Monat, manchmal zwei. Die höheren Stufen (bis zu 40 % Provision) erreichen Partner, die regelmäßig mehrere Geräte pro Monat verkaufen und ein aktives Team aufgebaut haben. Der Weg dorthin erfordert Zeit, weil Vertrauen im Direktvertrieb durch persönliche Kontakte entsteht.
Wie kündigt man als Hyla-Vertriebspartner?
Die Kündigung erfolgt schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Die Frist beträgt je nach Vertragsdauer zwischen einem und sechs Monaten.
Maßgeblich ist § 89 HGB, da es sich um einen Handelsvertretervertrag handelt. Im ersten Vertragsjahr genügt eine Frist von einem Monat zum Monatsende. Wer länger dabei ist, braucht entsprechend mehr Vorlauf. Wichtig: Die Frist darf vertraglich nicht unterschritten werden. Wer also im Vertrag eine kürzere Frist als gesetzlich vorgesehen findet, kann sich auf das Gesetz berufen.
Was passiert mit meinem Hyla-Gerät nach der Kündigung?
Das Gerät gehört dir. Der Vertriebspartnervertrag und der Gerätekauf sind rechtlich voneinander getrennt. Auch nach der Kündigung des Partnervertrags kannst du das Gerät behalten und privat nutzen.
Lediglich innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist nach Kauf besteht die Möglichkeit, den Gerätekauf rückgängig zu machen. Danach ist das Gerät in deinem Eigentum – unabhängig vom Status deines Partnervertrags.
Was verdient man realistisch als Hyla Berater?
Das hängt direkt davon ab, wie viele Geräte pro Monat verkauft werden. Ein Verkauf pro Monat bringt rund 400 bis 500 Euro Grundprovision – vor Steuern und Betriebsausgaben.
Nach einem Überblick über viele Verläufe, die ich in meiner Arbeit begleitet habe: Die meisten Einsteiger verkaufen in den ersten sechs Monaten ein bis drei Geräte pro Monat. Das ergibt eine monatliche Bruttoprovision von 400 bis 1.500 Euro. Wer ein Team aufbaut und regelmäßig fünf oder mehr Geräte im Monat bewegt – entweder selbst oder durch sein Team – kann im vierstelligen Bereich landen. Diese Zahl setzt aber voraus, dass Direktvertrieb konsequent und aktiv betrieben wird, denn Geräte dieser Preisklasse verkaufen sich nicht von selbst.
Muss ich meine Hyla-Provisionen versteuern?
Ja, vollständig. Provisionen aus dem Hyla-Vertrieb gelten als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und unterliegen der Einkommensteuer.
Wer unter der Kleinunternehmergrenze bleibt, ist von der Umsatzsteuer befreit. Wer darüber kommt, führt Umsatzsteuer ab. Die Provisionen werden in dem Jahr versteuert, in dem sie zufließen. Als Gegenbuchung lassen sich alle beruflich veranlassten Ausgaben als Betriebsausgaben ansetzen – Fahrtkosten, Kommunikation, anteiliger Arbeitsraum, Steuerberater. Der häufigste Irrtum, den ich zu dieser Frage korrigiere: Viele denken, ein Kleingewerbe bedeutet „steuerfrei“. Das stimmt nur für die Umsatzsteuer – die Einkommensteuer fällt trotzdem an, sobald der steuerliche Grundfreibetrag überschritten wird.
Kann man als Hyla Berater auch online arbeiten?
Hyla ist klassischer Direktvertrieb mit persönlichem Produkterlebnis. Das Kernformat ist die Vorführung beim Kunden zu Hause, weil das Gerät gesehen, gehört und erlebt werden muss.
Online spielt dennoch eine Rolle – nämlich bei der Kontaktgenerierung, beim ersten Interesse wecken und beim Aufbau einer eigenen Reichweite. Wer beispielsweise über organische Inhalte auf sozialen Plattformen Aufmerksamkeit aufbaut, kann damit Anfragen generieren, die er dann in persönliche Vorführungen überführt. Das eigentliche Verkaufsgespräch und die Produktdemonstration finden aber weiterhin offline statt.
Was ist der Unterschied zwischen Hyla Direktvertrieb und klassischem MLM?
Hyla kombiniert Direktvertrieb mit Teamstruktur. Das Kerngeschäft ist der Verkauf des Geräts – daran verdient man den größten Teil. Teamprovisionen kommen dazu, sind aber nicht das alleinige Einkommen.
Der Unterschied zu klassischen MLM-Modellen liegt im Gerätekauf als Pflichteinstieg. Es gibt keine monatlichen Pflicht-Abnahmemengen, keinen PV-Druck und keine monatlichen Gebühren. Gleichzeitig ist das Produktsortiment schmal – im Wesentlichen ein Gerät – im Gegensatz zu Firmen mit breitem Produktportfolio. Das bedeutet: Das gesamte Einkommen hängt an einem Produkt und seiner Marktakzeptanz.
Gibt es eine fristlose Kündigung bei Hyla?
Ja. Gemäß § 89a HGB können beide Seiten den Vertriebspartnervertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
Als wichtiger Grund gilt zum Beispiel eine schwerwiegende Vertragsverletzung der anderen Seite. Für den Vertriebspartner wären das etwa einseitige Provisionskürzungen ohne Rechtsgrundlage oder die Verletzung vertraglich vereinbarter Gebietsrechte. Für Hyla gilt das spiegelbildlich. Fristlose Kündigungen sind an hohe rechtliche Hürden geknüpft – sie erfordern einen klaren Sachverhalt. Wer erwägt, diesen Weg zu gehen, klärt das vorher mit einem Fachanwalt für Handelsrecht.
Was du jetzt weißt – und die meisten vorher nicht
Hyla Berater zu werden ist keine Entscheidung, die man mal eben trifft. Es ist eine Kaufentscheidung im vierstelligen Bereich, gefolgt von einem Handelsvertretervertrag, der ganz klaren gesetzlichen Regeln folgt. Wer das versteht, startet mit offenen Augen.
Die Kündigung ist einfacher als viele denken – ein Einschreiben, die richtige Frist, fertig. Das Gerät bleibt. Offene Provisionen auch. Was bleibt, ist die Frage, ob man in den Monaten dazwischen das Beste aus der Entscheidung gemacht hat.
Ich sag dir was: Wer die Kosten kennt, vor dem Start kalkuliert und versteht wie der Vertrag funktioniert, hat gegenüber dem Durchschnitt schon einen echten Vorsprung. Denn die meisten lesen das Kleingedruckte erst, wenn sie rauswollen.
Und selbst dann gilt: Jede Entscheidung – rein oder raus – ist richtig, wenn sie informiert getroffen wurde. Network Marketing funktioniert dann, wenn du weißt, worauf du dich einlässt. Und Hyla ist da keine Ausnahme.
Rock it!
Dein Willi