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Was sagt die BaFin zu Be Infinity wirklich?

Die kurze Antwort: Die BaFin hat Be Infinity bislang keine direkte, namentliche Warnung ausgesprochen. Was viele Menschen im Netz verwechseln, sind andere Unternehmen mit ähnlichem Namen – wie „infinity-brokers.com“ oder „Infinity App Club“ – die tatsächlich auf der BaFin-Warnliste stehen. Das ist ein wesentlicher Unterschied, den du kennen musst, bevor du dir ein Urteil bildest.

Ich begleite seit vielen Jahren Menschen im Network Marketing, die sich genau diese Frage stellen, bevor sie einsteigen oder eine Entscheidung treffen. Dabei fällt mir auf, dass die meisten nicht zwischen der BaFin-Datenbank und der BaFin-Warnliste unterscheiden – das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Und genau diese Verwechslung ist der Grund, warum so viel Verwirrung rund um Be Infinity entsteht. In diesem Artikel trenne ich die Fakten von den Fehlannahmen und erkläre dir, was die BaFin tatsächlich bewertet und was nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.

Was ist die BaFin überhaupt?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die deutsche Finanzaufsichtsbehörde mit Sitz in Frankfurt am Main und Bonn. Sie beaufsichtigt Banken, Versicherungen, Wertpapierhandelsunternehmen und weitere Finanzdienstleister in Deutschland. Ihre Kernaufgabe ist es, die Funktionsfähigkeit und Integrität des deutschen Finanzmarkts zu sichern.

Die BaFin veröffentlicht regelmäßig Warnungen vor Unternehmen, die ohne erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten. Grundlage dafür ist das Kreditwesengesetz (KWG) sowie das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen anbietet, braucht dafür eine BaFin-Lizenz – sonst handelt er unerlaubt.

Was die BaFin reguliert und was nicht

Unterliegt der BaFin-AufsichtUnterliegt NICHT der BaFin-Aufsicht
Bankgeschäfte (Einlagen, Kredite)Bildungsplattformen ohne Finanzprodukte
Wertpapierhandel und -beratungNetwork Marketing / Direktvertrieb
InvestmentfondsCoaching, Kurse, E-Learning
KryptowährungsdienstleistungenAffiliate- und Empfehlungsmarketing
VermögensverwaltungMitgliedschaften ohne Anlagecharakter

Diese Tabelle zeigt, warum die BaFin für viele Network-Marketing-Unternehmen schlicht nicht zuständig ist – sofern sie keine Finanzprodukte vertreiben oder Anlageberatung leisten. Die Zuständigkeit bestimmt, ob eine Firma überhaupt im BaFin-Radar auftaucht.

Was Be Infinity ist

Be Infinity bezeichnet sich selbst als Bildungsplattform mit Schwerpunkten auf Trading-Wissen (Forex, Krypto), Mindset, Network Marketing und Gesundheitsthemen. Das Unternehmen operiert als Be Infinity Ltd. mit Firmensitz in Hongkong, gegründet von Christian Nickel.

Der Vertrieb läuft über ein Network-Marketing-Modell, bei dem Mitglieder andere Mitglieder werben und an deren Aktivitäten Provisionen erhalten. Be Infinity selbst betont ausdrücklich, dass es keine Investitionen von Kunden verwaltet und keine Renditen verspricht – die Plattform positioniert sich klar als Bildungsangebot, nicht als Finanzdienstleister.

Sitz und rechtliche Struktur

  • Firmierung: Be Infinity Ltd.
  • Registrierungsort: Hongkong
  • Geschäftsmodell: Bildungsplattform mit MLM-Vertriebsstruktur
  • Produktkern: Kurse, Tools, Community-Zugang
  • Erklärtes Selbstverständnis: Kein Finanzprodukt, keine Anlageberatung, kein Investmentangebot

Die BaFin-Warnliste – was dort wirklich steht

Das häufigste Missverständnis, das ich zu dieser Frage immer wieder korrigiere: Menschen suchen nach „Be Infinity BaFin“ und finden Treffer – aber fast alle dieser Treffer betreffen andere Unternehmen mit dem Wort „Infinity“ im Namen.

Die Verwechslung passiert, weil Suchmaschinen Ergebnisse zu ähnlichen Namen bündeln. Wer dabei nicht genau liest, zieht falsche Schlüsse. Die BaFin hat in der Vergangenheit unter anderem vor folgenden Unternehmen gewarnt, die nichts mit Be Infinity zu tun haben:

Erstens: Infinity App Club – dabei ermittelte die BaFin wegen unerlaubter Finanzdienstleistungen nach KWG § 32, da das Unternehmen ohne entsprechende Lizenz operierte. Zweitens: Infinity Business Brokers Limited (infinity-brokers.com) – hier warnten die Aufseher, weil das britische Unternehmen ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbot und Kundenzahlungen nicht weisungsgemäß verwendete. Drittens: Infinity Invest (infinityinvest.pro) – ebenfalls auf der BaFin-Warnliste wegen unerlaubter Finanzangebote. Viertens: infinityprofitai.com – im Dezember 2025 gewarnt, da die Plattform ohne Angabe von Geschäftssitz oder Betreiber Krypto-Investments anbot.

All diese Unternehmen bieten Finanzdienstleistungen oder Trading-Produkte an – und genau das ist der entscheidende Unterschied zu einer Bildungsplattform, die sich bewusst außerhalb dieses Rahmens positioniert.

Wer als Vertriebspartner oder Interessent nach Informationen über Be Infinity sucht, muss deshalb genau auf die genaue Firmenbezeichnung und den Kontext achten. Eine BaFin-Warnung gegen „Infinity Brokers“ sagt nichts über „Be Infinity Ltd.“ aus – das sind zwei völlig unabhängige Unternehmen.

Warum die BaFin Be Infinity (bislang) nicht direkt warnt

Ist Be Infinity BaFin-pflichtig?

Be Infinity unterliegt nach aktuellem Stand nicht der direkten BaFin-Aufsicht, da das Unternehmen offiziell keine Finanzdienstleistungen im regulierten Sinne anbietet. Die BaFin-Lizenzpflicht setzt voraus, dass ein Unternehmen Bankgeschäfte betreibt, Finanzinstrumente vermittelt oder Anlageberatung leitet – keines davon deklariert Be Infinity als eigenes Angebot.

Die BaFin ist zudem eine deutsche Behörde, deren Zuständigkeit primär für in Deutschland regulierte Unternehmen gilt. Da Be Infinity als Hongkonger Gesellschaft operiert, fällt die primäre Regulierungsverantwortung in den Zuständigkeitsbereich der Hongkonger Behörden – konkret die Securities and Futures Commission (SFC) für Finanzprodukte.

Der entscheidende rechtliche Knackpunkt

Ob ein Bildungsanbieter BaFin-pflichtig wird, hängt von einer wesentlichen Frage ab: Enthält das Angebot implizit oder explizit Anlageberatung oder das Versprechen finanzieller Renditen? Sobald ein Unternehmen, das sich als Bildungsplattform deklariert, de facto Empfehlungen für konkrete Finanzentscheidungen gibt oder Renditen in Aussicht stellt, ändert sich die rechtliche Einordnung.

Die BaFin prüft nicht nur die Selbstbeschreibung eines Unternehmens, sondern die tatsächliche Tätigkeit. Deshalb bleibt die Frage der BaFin-Pflichtigkeit für Bildungsplattformen mit Trading-Inhalten grundsätzlich eine, die Einzelfallprüfung erfordert.

Nach 16 Jahren in dieser Branche erkenne ich ein Muster, das sich bei Bildungs-MLM-Plattformen regelmäßig zeigt: Der entscheidende Moment ist nicht die Gründung, sondern die Ausgestaltung des Angebots im Detail.

Ich habe Dutzende solcher Plattformen beobachtet – manche positionieren sich als reine Bildungsanbieter, andere rutschen inhaltlich schrittweise in die Anlageberatung hinein, ohne es bewusst wahrzunehmen. Die Grenze ist dabei enger, als die meisten vermuten. Schon die regelmäßige Empfehlung bestimmter Assets in einem Mitgliederbereich kann in rechtliche Graubereiche führen.

Das gilt unabhängig davon, wie das Unternehmen sich selbst nennt. Die BaFin schaut nicht auf den Namen, sondern auf das, was tatsächlich passiert. Deshalb ist es sinnvoll, als Vertriebspartner einer solchen Plattform die inhaltlichen Grenzen zu kennen – nicht aus Angst, sondern aus einem klaren Verständnis heraus, womit man es zu tun hat.

Was ich dabei immer wieder beobachte: Partner machen sich darüber kaum Gedanken, solange es läuft. Erst wenn extern Fragen auftauchen – von Familie, Freunden oder online – entsteht der Wunsch nach einer fundierten Einordnung. Genau deshalb ist ein Artikel wie dieser nützlich: nicht um Zweifel zu säen, sondern um Klarheit zu schaffen, die trägt.

Wer versteht, warum die BaFin eine Firma auf ihrer Warnliste hat – oder eben nicht – kann souverän auf solche Fragen antworten. Das ist eine Form von Klarheit, die im Gespräch mit anderen einen spürbaren Unterschied macht.

Was die BaFin konkret prüft – und wie das auf Be Infinity zutrifft

Prüfkriterium 1: Erlaubnispflicht nach KWG

Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt, wer in Deutschland Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen darf. Dazu zählen unter anderem Einlagengeschäfte, Kreditgeschäfte, Finanzkommissionsgeschäfte und die Anlageberatung. Ein Bildungsanbieter, der ausschließlich Kursinhalte zum Thema Trading verkauft, fällt grundsätzlich nicht unter diese Erlaubnispflicht.

Be Infinity verkauft nach eigenen Angaben Zugang zu Bildungsinhalten – damit nimmt es dieselbe Position ein wie andere Online-Akademien für Trading-Wissen auch. Solange keine konkreten Anlageentscheidungen empfohlen und keine Kundengelder verwaltet werden, greift die KWG-Pflicht nicht.

Prüfkriterium 2: WpHG – Wertpapierdienstleistungen

Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) regelt die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, darunter Anlageberatung, Portfolioverwaltung und die Ausführung von Aufträgen. Wer in diesem Bereich tätig ist, braucht eine entsprechende Zulassung der BaFin.

Da Be Infinity erklärt, keine Investitionen zu verwalten und keine Renditen zu versprechen, bewegt sich das Unternehmen formal außerhalb des WpHG. Ob das in der Praxis – je nach konkreten Kurs-Inhalten – immer so klar ist, ist eine Frage, die im Zweifelsfall ein Fachanwalt oder die BaFin selbst beurteilt.

Prüfkriterium 3: Das MLM-Modell

Network Marketing an sich ist in Deutschland legal und fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der BaFin, sofern echte Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden. Die BaFin unterscheidet dabei nicht zwischen verschiedenen Vertriebsmodellen – sie prüft ausschließlich den Finanzprodukt-Charakter des Angebots.

In meiner täglichen Arbeit mit Partnern sehe ich immer wieder, dass das Network-Marketing-Modell an sich mit der BaFin gleichgesetzt wird – als ob MLM automatisch BaFin-relevant wäre. Das ist ein Missverständnis, das ich regelmäßig aufkläre.

Die BaFin hat mit dem Vertriebsmodell einer Firma wenig zu tun – sofern es kein Schneeballsystem im Sinne des UWG ist und sofern echte Leistungen dahinterstehen. Das entscheidende Merkmal eines Schneeballsystems ist, dass Einnahmen primär aus dem Anwerben neuer Mitglieder und nicht aus dem Verkauf echter Produkte oder Dienstleistungen stammen.

Be Infinity behauptet, Bildungsprodukte zu verkaufen. Ob der Anteil der Einnahmen aus echten Produktverkäufen oder aus Recruiting dominiert, ist eine Frage, die das Unternehmen intern beantworten kann – und die im Zweifelsfall für die rechtliche Einordnung durch Verbraucherschutzbehörden oder Gerichte relevant wäre.

Ich sage das nicht, um Zweifel zu wecken, sondern um zu verdeutlichen: Die BaFin ist hier nur ein Teil des regulatorischen Bildes. Weitere relevante Behörden wären das Bundeskartellamt oder das UWG-Aufsichtsrecht, das von den Verbraucherzentralen und Gerichten angewendet wird.

Wer als Partner einer solchen Plattform wirklich auf der sicheren Seite sein möchte, fragt nicht nur nach der BaFin-Warnung, sondern versteht den gesamten regulatorischen Rahmen – das ist die Grundlage für langfristige Klarheit im eigenen Business.

Wie du selbst in der BaFin-Datenbank nachschaust

Die BaFin stellt auf ihrer Webseite eine öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank zur Verfügung. Dort lässt sich jederzeit prüfen, ob ein Unternehmen eine Lizenz besitzt oder auf der Warnliste steht.

So funktioniert die Suche:

  1. Öffne www.bafin.de und navigiere zur Unternehmensdatenbank
  2. Gib den Namen des Unternehmens in das Suchfeld ein – achte dabei auf die exakte Firmierung
  3. Prüfe, ob das Unternehmen eine aktive Lizenz besitzt oder eine Warnung vorliegt
  4. Unterscheide dabei: Eine fehlende Lizenz bedeutet nicht automatisch eine Warnung – sie bedeutet, dass das Unternehmen nicht lizenziert ist

Da Be Infinity Ltd. in Hongkong registriert ist, taucht es in der BaFin-Datenbank nicht als lizenziertes Unternehmen auf – das ist jedoch kein Warnhinweis, sondern die logische Folge des Firmensitzes außerhalb Deutschlands.

Warnliste vs. Datenbank – der Unterschied

FunktionInhalt
BaFin-WarnlisteUnternehmen, gegen die aktiv ermittelt wird oder die nachweislich unerlaubt handeln
BaFin-UnternehmensdatenbankAlle in Deutschland lizenzierten Finanzdienstleister
Fehlen in der DatenbankDas Unternehmen ist nicht BaFin-lizenziert – kann viele Gründe haben
Eintrag auf der WarnlisteEin konkreter Verdacht oder eine festgestellte Rechtsverletzung liegt vor

Direkt vor dieser Tabelle: Ein Fehler, den ich häufig sehe, ist der folgende – jemand sucht ein Unternehmen in der Datenbank, findet es nicht und schlussfolgert daraus eine BaFin-Warnung. Das ist falsch. Nicht gefunden bedeutet nicht gewarnt.

Welche Behörden sonst noch relevant sein können

Neben der BaFin gibt es weitere Institutionen, die je nach Sachverhalt zuständig sein können:

  • Bundeskartellamt: Zuständig für Wettbewerbsrecht, auch für MLM-Strukturen, die als Schneeballsystem eingestuft werden könnten
  • Verbraucherzentralen: Prüfen Werbeaussagen, AGB und Vertragsbedingungen auf Verstöße gegen das UWG
  • Gewerbeaufsichtsämter: Zuständig für die gewerbliche Zulassung von Direktvertriebsunternehmen auf deutschem Boden
  • Staatsanwaltschaften: Ermitteln bei konkreten Betrugsvorwürfen im Einzelfall
  • Hongkonger SFC: Als primäre Aufsicht am Firmensitz zuständig für Finanzprodukt-Fragen

Wer sich ein vollständiges Bild über die regulatorische Einordnung von Be Infinity machen möchte, schaut deshalb nicht nur zur BaFin, sondern berücksichtigt den gesamten zuständigen Behördenrahmen.

Ein Verlauf, den ich so oder ähnlich schon viele Male begleitet habe: Jemand steigt bei Be Infinity ein, baut erste Strukturen auf, läuft gut an – und dann kommt von einem Freund oder aus einer Facebook-Gruppe der Kommentar: „Hast du mal nachgeschaut, was die BaFin dazu sagt?“

In diesem Moment entsteht oft eine kurze Verunsicherung. Der Partner recherchiert schnell, findet Artikel zu „BaFin warnt vor Infinity“ und glaubt zunächst, diese Warnungen beziehen sich auf sein Unternehmen. Dabei handelt es sich – wie oben erklärt – fast immer um andere, gleichnamige oder ähnlichnamige Firmen aus dem Finanzsektor.

Was dann folgt, ist in der Regel eines von zwei Mustern: Entweder jemand liest genau nach, versteht den Unterschied und kann künftig souverän antworten. Oder jemand liest nicht genau, verbreitet die Fehlinformation weiter – und damit entsteht ein Gerücht, das sich in der Community verselbstständigt.

Den ersten Weg zu wählen, kostet 20 Minuten Lesen. Der Unterschied in der Außenwirkung – gegenüber Interessenten, Familie oder Skeptikern – ist enorm. Wer auf Basis echter Fakten antwortet, wirkt souverän. Wer auf Gerüchte reagiert, verliert Glaubwürdigkeit.

Das ist kein be-Infinity-spezifisches Muster – das kenne ich aus fast jedem Network-Marketing-Unternehmen, mit dem ich je gearbeitet habe. Regulatorische Gerüchte entstehen schnell und halten sich lang. Deshalb lohnt es sich, einmal gründlich nachzuschauen – damit du nicht auf Basis von Halbwissen kommunizierst.

Be Infinity und die Frage der Seriosität – was die BaFin nicht bewertet

Die BaFin bewertet keine Seriosität im umgangssprachlichen Sinne. Sie prüft ausschließlich, ob lizenzpflichtige Finanzdienstleistungen mit oder ohne Erlaubnis erbracht werden. Ob eine Bildungsplattform qualitativ hochwertige Inhalte liefert, ob ein MLM-Vergütungsplan fair ist oder ob die Erfolgsversprechen realistisch sind – all das fällt außerhalb des BaFin-Mandats.

Deshalb ist die Frage „Was sagt die BaFin zu Be Infinity?“ inhaltlich begrenzt: Sie sagt (bislang) nichts – weil Be Infinity im regulierten Sinne kein Finanzunternehmen ist. Das ist faktisch neutral. Es bedeutet weder, dass Be Infinity empfehlenswert ist, noch dass es ein Problem gibt.

Was tatsächlich zu prüfen ist

Wer sich ein fundiertes Bild von Be Infinity machen möchte, sollte folgende Punkte eigenständig prüfen:

  • Vergütungsplan: Welcher Anteil des möglichen Einkommens stammt aus Produktverkäufen, welcher aus reinem Recruiting?
  • Produktsubstanz: Haben die Bildungsinhalte einen nachweisbaren Mehrwert – unabhängig vom MLM-Vertriebsteil?
  • Transparenz: Sind Firmensitz, Geschäftsführung und rechtliche Struktur klar erkennbar?
  • Vertragsbedingungen: Welche Kündigungsfristen, Rückgaberechte und Pflichtabnahmen gibt es?
  • Regulatorischer Status am Firmensitz: Was gilt unter Hongkonger Recht für das Unternehmen?

In der Momentum-Macher-Gruppe taucht genau diese Frage regelmäßig auf, und dabei zeigt sich ein klares Muster: Die meisten Menschen, die nach BaFin und Be Infinity suchen, wollen keine rechtliche Analyse – sie wollen Sicherheit.

Die eigentliche Frage hinter der Recherche lautet fast immer: „Kann ich das guten Gewissens machen – und kann ich es guten Gewissens anderen weiterempfehlen?“ Das ist eine völlig legitime Frage, die ich vollständig respektiere.

Was ich dabei immer wieder betone: Rechtliche Unbedenklichkeit und persönliche Eignung sind zwei verschiedene Dinge. Ein Unternehmen kann vollständig legal operieren und trotzdem nicht zu deinem Stil, deinen Werten oder deiner Zielgruppe passen. Umgekehrt bedeutet eine fehlende BaFin-Lizenz nicht automatisch, dass etwas illegal ist.

Wer diese beiden Ebenen sauber trennt, trifft bessere Entscheidungen – für sich selbst und im Gespräch mit anderen. Die BaFin-Recherche ist ein Teil der Prüfung, aber eben nur ein Teil. Der andere Teil ist persönliche Klarheit darüber, ob das Modell zu dir passt.

Das ist eine Unterscheidung, die ich in der Gruppe immer wieder einbringe – weil sie den Unterschied macht zwischen einer Entscheidung aus Angst und einer Entscheidung aus Überzeugung. Und wer aus Überzeugung handelt, baut dauerhafter auf.

FAQ

Hat die BaFin Be Infinity offiziell gewarnt?

Nach aktuellem Informationsstand hat die BaFin keine namentliche, direkte Warnung gegen Be Infinity (be-infinity.com) veröffentlicht. Warnungen, die bei Suchanfragen auftauchen, betreffen andere Unternehmen mit ähnlichen Namen wie infinity-brokers.com oder Infinity App Club.

Diese Unternehmen sind eigenständige juristische Personen ohne nachweisbaren Zusammenhang zu Be Infinity Ltd. aus Hongkong. Es empfiehlt sich, bei jeder Suchanfrage die genaue Firmenbezeichnung zu prüfen, bevor Schlüsse gezogen werden.

Warum findet man Be Infinity nicht in der BaFin-Datenbank?

In der täglichen Arbeit mit Partnern sehe ich immer wieder, dass das Fehlen in der BaFin-Datenbank mit einer Warnung gleichgesetzt wird – das ist ein grundlegender Irrtum. Die BaFin-Datenbank listet ausschließlich Unternehmen, die in Deutschland eine Finanzlizenz besitzen.

Da Be Infinity als Bildungsplattform positioniert ist und kein reguliertes Finanzprodukt anbietet, braucht es keine BaFin-Lizenz. Unternehmen mit Sitz in Hongkong, die keine deutschen Finanzdienstleistungen erbringen, erscheinen daher grundsätzlich nicht in dieser Datenbank. Ein fehlender Eintrag bedeutet keine Warnung – er bedeutet lediglich, dass keine Lizenz vorliegt und auch keine beantragt wurde.

Wann warnt die BaFin vor einem Unternehmen?

Die BaFin veröffentlicht eine Warnung, wenn Unternehmen nachweislich ohne erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten, oder wenn konkrete Anhaltspunkte für Betrug im Finanzbereich vorliegen. Ein typisches Muster: ein Unternehmen nimmt Einlagen entgegen, verspricht Renditen und transferiert Gelder auf externe Konten – ohne behördliche Zulassung.

Nach meiner Beobachtung aus 16 Jahren in dieser Branche entstehen die meisten BaFin-Warnungen im Trading-Betrug-Bereich und bei gefälschten Investmentplattformen. Bildungsplattformen ohne Anlagecharakter tauchen dort deutlich seltener auf – weil sie einem anderen rechtlichen Rahmen unterliegen. Der Unterschied liegt im Produktcharakter: Wer Wissen verkauft, ist anders einzuordnen als wer Kapital verwaltet.

Was genau hat die BaFin gegen „Infinity Brokers“ ermittelt?

Die BaFin hat öffentlich vor der Website infinity-brokers.com gewarnt. Dabei handelt es sich um die britische Infinity Business Brokers Limited, die ohne Erlaubnis nach dem KWG Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbot. Kunden zahlten dort in Kryptowährung ein – diese Einzahlungen transferierte das Unternehmen laut BaFin auf externe Wallets, ohne die versprochenen Gewinne auszuzahlen.

Dieses Unternehmen hat keinen nachweisbaren Zusammenhang mit Be Infinity Ltd. Es handelt sich um zwei getrennte Firmen mit unterschiedlichen Firmierungen, unterschiedlichem Sitz und unterschiedlichem Geschäftsmodell. Wer eine Verbindung zwischen beiden annimmt, verwechselt zwei eigenständige Entitäten.

Braucht Be Infinity eine BaFin-Lizenz?

Ein Muster, das ich so schon viele Male begleitet habe: Jemand sieht das Wort „Trading“ auf einer Plattform und nimmt automatisch an, dass diese Plattform reguliert sein muss. Das stimmt so nicht. Be Infinity erklärt ausdrücklich, keine Investitionen zu verwalten und keine Renditen zu versprechen – es positioniert sich als Bildungsangebot.

Ob diese Selbstpositionierung in jedem Fall mit den tatsächlichen Inhalten übereinstimmt, ist eine Frage, die im Einzelfall zu prüfen ist. Ein Unternehmen, das Kurse zu Trading-Strategien verkauft, braucht keine BaFin-Lizenz. Ein Unternehmen, das konkrete Anlageempfehlungen erteilt oder Kundenvermögen verwaltet, hingegen schon. Die Grenze liegt im inhaltlichen Detail der angebotenen Leistungen.

Wie prüfe ich selbst, ob ein Unternehmen auf der BaFin-Warnliste steht?

Nach dem Muster einer Trainer-Beobachtung: Die wenigsten Partner nehmen sich die Zeit, direkt auf bafin.de zu suchen – stattdessen suchen sie bei Google und interpretieren die Ergebnisse ohne genaue Lektüre. Das führt zu Fehlinformationen.

So läuft die direkte BaFin-Prüfung:

  1. Öffne bafin.de
  2. Wähle „Verbraucherschutz“ → „Warnmeldungen“
  3. Nutze die Suchfunktion mit dem exakten Firmennamen
  4. Prüfe, ob eine aktive Warnung vorliegt – und für welche Firma genau
  5. Vergleiche den Firmennamen mit der tatsächlichen Firmierung des Unternehmens

Diese Prüfung dauert maximal fünf Minuten und liefert dir eine fundierte Antwort – ohne Interpretation aus zweiter Hand.

Ist Be Infinity ein Schneeballsystem?

In der Momentum-Macher-Gruppe taucht diese Frage immer wieder auf, und dabei zeigt sich, dass die meisten Menschen „Schneeballsystem“ und „Network Marketing“ durcheinanderwerfen. Ein Schneeballsystem im rechtlichen Sinne liegt vor, wenn Einnahmen primär durch das Anwerben neuer Mitglieder entstehen und nicht durch den tatsächlichen Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen an Endkunden.

Be Infinity vertreibt Bildungsprodukte, deren Substanz und Nutzungshäufigkeit durch echte Mitglieder dokumentiert sein muss, um nicht als primär recruiting-getriebenes System eingestuft zu werden. Die rechtliche Einordnung obliegt im Zweifelsfall den Gerichten oder dem Bundeskartellamt – nicht der BaFin. Eine pauschale Einordnung als Schneeballsystem ohne gerichtliche Überprüfung ist rechtlich nicht haltbar.

Welche deutschen Behörden sind für Network Marketing zuständig?

Neben der BaFin, die ausschließlich für Finanzprodukte zuständig ist, spielen für Network-Marketing-Unternehmen folgende Stellen eine Rolle: das Bundeskartellamt bei Wettbewerbsfragen, die Verbraucherzentralen bei AGB- und Werberechtverstößen, die Gewerbeaufsicht bei der gewerblichen Zulassung sowie die Staatsanwaltschaften bei konkreten Betrugsvorwürfen.

Darüber hinaus haben Gerichte in Deutschland schon mehrfach über einzelne Network-Marketing-Unternehmen entschieden – auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Eine negative Einordnung durch die BaFin ist für Network Marketing daher weder die einzig mögliche noch die typischste Form regulatorischer Reaktion.

Kann man als Be Infinity Partner rechtlich auf der sicheren Seite sein?

Wer als selbstständiger Vertriebspartner für Be Infinity tätig ist, handelt grundsätzlich als unabhängiger Gewerbetreibender. Das bedeutet: Du trägst für deine eigenen Werbeaussagen rechtliche Verantwortung – unabhängig davon, was das Unternehmen kommuniziert.

Konkret bedeutet das: Eigene Erfolgsversprechen in Wort oder Schrift können als irreführende Werbung eingestuft werden, wenn sie nicht auf belegbaren, typischen Ergebnissen basieren. Wer in der eigenen Kommunikation sachlich bleibt, keine Renditeversprechen macht und das Bildungsprodukt inhaltlich korrekt beschreibt, bewegt sich im rechtssicheren Bereich. Im Zweifelsfall lohnt eine kurze Beratung durch einen auf Direktvertrieb spezialisierten Anwalt.

Was passiert, wenn die BaFin ein Unternehmen nachträglich auf die Warnliste setzt?

Sobald die BaFin eine Warnung gegen ein Unternehmen veröffentlicht, ist das öffentlich einsehbar – auf der BaFin-Webseite und in den Medien. Das Unternehmen hat dann die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder das beanstandete Verhalten einzustellen.

Für Vertriebspartner bedeutet eine nachträgliche BaFin-Warnung konkret: Sie sollten ihre eigenen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Unternehmen prüfen, aktuelle Partnerverträge auf Kündigungsrechte hin analysieren und in Fragen zur persönlichen Haftung anwaltliche Beratung einholen. Eine BaFin-Warnung betrifft das Unternehmen direkt – welche Konsequenzen das für Einzelpartner hat, hängt vom konkreten Sachverhalt und der eigenen Vertragsposition ab.

Was bleibt – und was das bedeutet

Die BaFin hat Be Infinity bislang nicht namentlich gewarnt. Die Verwechslung mit anderen Infinity-Unternehmen entsteht durch ungenaue Recherche und ähnliche Firmennamen. Wer die BaFin-Warnliste direkt prüft und auf die exakte Firmierung achtet, kommt zu einem klaren Ergebnis.

Was darüber hinausgeht – die Frage nach Seriosität, Vergütungsplan-Fairness und Produktsubstanz – liegt außerhalb des BaFin-Mandats. Dafür braucht es eigene Prüfung, eigene Maßstäbe und im Zweifelsfall unabhängige Beratung.

Ich erlebe immer wieder, dass die BaFin-Frage eigentlich eine Stellvertreterfrage ist – sie steht für den tieferen Wunsch: „Will ich das wirklich? Passt das zu mir?“ Das ist die ehrlichere Frage. Und die beantwortet keine Behörde, sondern du selbst – mit Klarheit über das, was du aufbauen möchtest.

Network Marketing ist ein Modell, das funktioniert, wenn du es mit Substanz betreibst. Die regulatorische Einordnung eines Unternehmens ist ein Teil der Grundlage – deine eigene Überzeugung und dein konsequentes Handeln sind der Rest.

Rock it!
Dein Willi

PS: So gewann ich +800 Erstlinien bei Fitline.