PM International hat mehrere Gerichtsverfahren durchlaufen – das bekannteste ist das Urteil des OLG Frankfurt vom 19.05.2011 (Az. 6 U 286/10), das die Rechtmäßigkeit des PM-Marketingplans bestätigte. Daneben gab es den BGH-Fall von Firmengründer Rolf Sorg gegen Google (Az. VI ZR 269/12) zu Suchvorschlägen sowie ein Verfahren vor dem Landgericht Köln zur Berichterstattung über Auszeichnungen. Jedes dieser Urteile betrifft einen anderen rechtlichen Bereich, weshalb ich sie dir hier einzeln und mit den genauen Aktenzeichen einordne.
Seit über 16 Jahren bin ich in dieser Branche unterwegs, und zwei Jahre davon habe ich selbst bei PM International als Vertriebspartner gearbeitet. In dieser Zeit habe ich über 800 direkte Partner gesponsert – ausschließlich über Facebook, ohne jemand aktiv anzusprechen.
Was mir dabei aufgefallen ist: Die Frage nach Gerichtsurteilen zu PM International taucht in der Branche immer wieder auf, meist ausgelöst durch Kritiker-Webseiten oder alte Foren-Beiträge. Dabei werden oft verschiedene Verfahren miteinander vermischt, obwohl sie völlig unterschiedliche Sachverhalte betreffen.
Ein Urteil zum Marketingplan ist etwas komplett anderes als ein Urteil zu Persönlichkeitsrechten des Gründers. Deshalb sortiere ich in diesem Artikel jedes einzelne Verfahren nach Gericht, Aktenzeichen und Streitgegenstand.
So bekommst du eine klare Übersicht, statt dich durch widersprüchliche Quellen zu wühlen.
Das OLG Frankfurt Urteil zum Marketingplan
Was hat das OLG Frankfurt genau entschieden?
Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte mit Urteil vom 19.05.2011 (Az. 6 U 286/10) fest, dass der Marketingplan von PM International rechtmäßig ist. Konkret ging es um die sogenannte Schecksicherung als Voraussetzung für die Auszahlung des Tiefenbonus.
Ein Wettbewerber hatte behauptet, der Marketingplan enthalte Elemente eines unzulässigen Schneeball-Systems. Sowohl das Landgericht in erster Instanz als auch anschließend das OLG Frankfurt wiesen diese Behauptung zurück.
Das Gericht führte aus, dass stets eine Gesamtbetrachtung des Vergütungssystems notwendig ist. Maßgeblich ist demnach, ob das System auf echten Warenabsatz abzielt oder vor allem darauf, neue Teilnehmer in eine Absatzstruktur einzubinden.
Welche Kriterien waren für das Gericht entscheidend?
Das OLG Frankfurt bewertete mehrere konkrete Punkte, um die Zulässigkeit des Marketingplans zu prüfen. Die folgende Liste zeigt die zentralen Argumente aus der Urteilsbegründung:
- Es gibt keine hohen Anfangsinvestitionen oder Eintrittsgelder, sondern lediglich eine Registrierungsgebühr von 9,90 Euro
- Der Marketingplan wirbt aktiv mit dem Einzelhandelsverdienst, den die meisten Teampartner auch tatsächlich erzielen
- Ein Kundendirektprogramm erzielt signifikante Umsatzerlöse unabhängig vom Partner-Recruiting
- Die vorgelegten Einkommenszahlen der Manager belegen, dass die Schecksicherung vor allem bei Geschäften mit Strukturfremden Sinn ergibt
- Großzügige Regelungen zur Produktrückgabe sind gelebte Unternehmenspraxis
Da diese Kriterien insgesamt erfüllt waren, stufte das Gericht den Marketingplan als zulässiges Multi-Level-Marketing-System ein, weil der Schwerpunkt auf dem Warenabsatz und nicht auf dem reinen Anwerben von Teilnehmern liegt.
Warum wurde die Schecksicherung überhaupt angegriffen?
Die Schecksicherung verlangt von Managern eine Qualifikation durch den Einkauf von Waren im Wert von 600 Punkten, damit der Tiefenbonus ausgezahlt wird. Genau dieser Mechanismus stand im Zentrum der Klage, weil Kritiker darin ein Element eines Schneeball-Systems vermuteten.
Das OLG Frankfurt widersprach dieser Einschätzung ausdrücklich, da die übrigen Rahmenbedingungen des Marketingplans dafürsprachen, dass es PM International um echten Produktabsatz geht. Somit erklärte das Gericht die Schecksicherung als Auszahlungsvoraussetzung für rechtlich zulässig, sofern die weiteren Bedingungen des Vergütungssystems stimmen.
Der Irrtum, den ich in Gesprächen mit Partnern und Interessenten am häufigsten korrigiere: Viele glauben, dieses Urteil sei ein allgemeines Gütesiegel für Network Marketing insgesamt. Das stimmt so nicht.
Das OLG Frankfurt hat ausschließlich den konkreten Marketingplan von PM International in seiner damaligen Ausgestaltung geprüft, und zwar bezogen auf einen einzelnen Streitpunkt: die Schecksicherung beim Tiefenbonus. Ein Urteil zu einem Bonusmechanismus ist keine pauschale rechtliche Absolution für die gesamte Vergütungsstruktur.
Ich erlebe das oft in Diskussionen, wenn jemand das Urteil als „Beweis“ für generelle Seriosität anführt, ohne den eigentlichen Streitgegenstand zu kennen. Ein Gericht entscheidet immer über einen konkreten Sachverhalt, nicht über ein Unternehmen als Ganzes.
Wer sich mit dem Marketingplan auseinandersetzt, sollte deshalb die aktuelle Fassung der Vertragsunterlagen von PM International heranziehen, weil sich Vergütungspläne im Laufe der Jahre ändern können. Das Urteil von 2011 bewertet den Stand von damals.
Der BGH-Fall zu Google und Persönlichkeitsrechten
Worum ging es beim BGH-Urteil mit PM International?
PM-Gründer Rolf Sorg klagte gegen Google, weil bei Eingabe seines Namens in die Suchmaschine automatische Wortvorschläge wie „Betrug“ und „Scientology“ erschienen. Der Bundesgerichtshof entschied am 14.05.2013 (Az. VI ZR 269/12), dass solche Google-Suchvorschläge das Persönlichkeitsrecht verletzen können.
Sorg hatte diese Autocomplete-Vorschläge bereits 2010 festgestellt und daraufhin auf Unterlassung geklagt. Sowohl das Landgericht Köln als auch das Oberlandesgericht Köln wiesen die Klage zunächst ab, weshalb der Fall schließlich vor den BGH gelangte.
Wie hat der BGH diesen Fall entschieden?
Der BGH hob die Urteile der Vorinstanzen auf und stellte klar, dass Google ab Kenntnisnahme verpflichtet ist, rechtsverletzende Suchvorschläge zu unterdrücken. Damit setzte der BGH einen Grundsatz für den Umgang mit der Autocomplete-Funktion von Suchmaschinen.
Vor dem BGH hatte das Landgericht Köln in seinem Urteil vom 19.10.2011 (Az. 28 O 116/11) die Klage noch abgewiesen. Das Gericht argumentierte damals, dass den automatischen Suchvorschlägen keine eigene inhaltliche Aussage über die Klägerseite zu entnehmen sei, weil es sich lediglich um eine technische Vervollständigungsfunktion handle. Erst der BGH bewertete die Sachlage anders und stärkte damit die Position von Personen, die durch automatisierte Suchvorschläge in Verbindung mit rufschädigenden Begriffen gebracht werden.
Was mir in der täglichen Arbeit mit Partnern auffällt: Kaum jemand kennt den Unterschied zwischen einem Urteil zum Marketingplan und einem Urteil zu Persönlichkeitsrechten des Firmengründers. Beide Fälle betreffen PM International, aber inhaltlich haben sie nichts miteinander zu tun.
Wenn ich in Coachings mit dieser Frage konfrontiert werde, merke ich schnell, ob jemand die Quelle wirklich gelesen hat oder nur eine Überschrift kennt. Der Google-Fall drehte sich um Suchvorschläge und die Frage, wann eine Suchmaschine für automatisch generierte Wortkombinationen haftet.
Das ist ein reines Persönlichkeitsrecht-Thema, während das Frankfurt-Urteil eine wettbewerbsrechtliche Frage zum Vergütungssystem klärte. Wer beide Fälle vermischt, zieht daraus oft falsche Schlüsse über die rechtliche Gesamtlage von PM International.
Deshalb rate ich immer dazu, jedes Urteil einzeln nach Gericht, Datum und Streitgegenstand zu betrachten, bevor man eine Aussage daraus ableitet.
Verfahren zu Auszeichnungen und Berichterstattung
Welches Urteil gab es zur TOP JOB Auszeichnung?
Das Landgericht Köln entschied am 09.11.2010 (Az. 33 O 200/10), dass die Berichterstattung über die Auszeichnungen „TOP JOB“ und „TOP 100“ von PM International rechtlich zulässig war. Zuvor hatte PM International eine einstweilige Verfügung gegen einen Rechtsanwalt erwirkt, der über die Vergabepraxis dieser Auszeichnungen berichtet hatte.
Diese einstweilige Verfügung erging zunächst am 16.06.2010 unter demselben Aktenzeichen. Nach Widerspruch des Rechtsanwalts hob das Landgericht Köln die Verfügung jedoch wieder auf, weil die Rechte von PM International durch die Veröffentlichung nicht verletzt wurden.
Was bedeutet dieses Urteil konkret?
Das Gericht stellte fest, dass die Berichterstattung im Rahmen einer journalistischen Tätigkeit zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen in der Direktvertriebsbranche erfolgte. Somit hatte die Veröffentlichung Bestand, obwohl PM International zunächst versucht hatte, sie per einstweiliger Verfügung zu unterbinden.
| Verfahren | Gericht | Datum | Aktenzeichen | Streitgegenstand |
|---|---|---|---|---|
| Marketingplan-Legalität | OLG Frankfurt | 19.05.2011 | 6 U 286/10 | Zulässigkeit der Schecksicherung beim Tiefenbonus |
| Google Autocomplete | BGH | 14.05.2013 | VI ZR 269/12 | Persönlichkeitsrecht des Gründers bei Suchvorschlägen |
| Google Autocomplete (Vorinstanz) | LG Köln | 19.10.2011 | 28 O 116/11 | Klageabweisung vor dem BGH-Verfahren |
| TOP JOB/TOP 100 Berichterstattung | LG Köln | 09.11.2010 | 33 O 200/10 | Zulässigkeit journalistischer Berichterstattung |
Bevor du diese Tabelle nur überfliegst: Ich sehe in der Praxis oft, dass Partner ein einziges Aktenzeichen googeln und dabei die anderen Verfahren komplett übersehen, weil die Suchmaschinen meist nur den bekanntesten Fall ausspielen.
Wie wirken sich diese Urteile praktisch aus?
Für dich als Vertriebspartner oder Interessent bedeutet das OLG-Frankfurt-Urteil vor allem eines: Der Marketingplan von PM International galt zum Zeitpunkt der Entscheidung als rechtlich zulässiges MLM-System und nicht als Schneeball-System. Das ist relevant, wenn du dich mit der rechtlichen Einordnung des Vergütungsmodells beschäftigst.
Der BGH-Fall zu Google betrifft dagegen ausschließlich die Person des Gründers und dessen Umgang mit Suchmaschinen-Vorschlägen, wodurch er keine direkte Aussage über das Unternehmen selbst trifft. Falls du auf aktuelle Gerichtsentscheidungen zu PM International stößt, lohnt sich immer der Blick auf das genaue Aktenzeichen, damit du den Fall korrekt einordnen kannst.
In meiner Facebook-Gruppe Momentum Macher taucht diese Frage in schöner Regelmäßigkeit auf, meist wenn jemand neu in die Branche einsteigt und vorab recherchiert. Dabei zeigt sich immer wieder ein ähnliches Muster.
Die Person findet eine Kritiker-Seite, liest dort einen Halbsatz zu „Gerichtsurteil“ und „PM International“ und postet dann eine verunsicherte Frage in die Gruppe. Sobald ich dann nach dem konkreten Aktenzeichen frage, kommt fast nie eine Antwort, weil die Quelle selbst keine Details nennt.
Genau deshalb liste ich in solchen Situationen immer die tatsächlichen Gerichtsentscheidungen mit Datum und Aktenzeichen auf. Sobald die Fakten auf dem Tisch liegen, klärt sich die Sache innerhalb von wenigen Minuten.
Für dich heißt das: Verlasse dich nie auf eine Zusammenfassung ohne Aktenzeichen, sondern prüfe die Originalquelle. Ein konkretes Aktenzeichen lässt sich bei den Landesjustizportalen oder über die zuständigen Gerichte direkt nachschlagen.
Weitere internationale Verfahren im Überblick
Gibt es auch Gerichtsverfahren zu PM International außerhalb Deutschlands?
Ja, PM International war auch in andere internationale Verfahren involviert, etwa in Norwegen und Hongkong. Diese Fälle betrafen jeweils unterschiedliche Rechtsfragen und lokale Landesgesellschaften des Unternehmens.
In Norwegen entschied das Berufungsgericht Borgarting (Borgarting Lagmannsrett) am 06.07.2018 über einen Rechtsstreit im Zusammenhang mit Medienberichterstattung über ein Produkt. In Hongkong befasste sich der High Court bereits 2010 mit einem zivilrechtlichen Streit zwischen der PM-International AG und einer weiteren Vertriebsgesellschaft (HCA259/2010). Diese Verfahren zeigen, dass sich gerichtliche Auseinandersetzungen rund um das Unternehmen über verschiedene Länder und Rechtsgebiete verteilen, weshalb eine pauschale Aussage zu „dem einen Gerichtsurteil“ nicht zutreffend ist.
Der Blick über mehrere Network-Marketing-Firmen und viele Jahre zeigt eines sehr deutlich: Fast jedes größere Unternehmen in dieser Branche hat irgendwann ein Gerichtsverfahren zu seinem Vergütungsplan durchlaufen. Amway musste das in den USA schon in den 70er-Jahren klären, PM International in Deutschland im Jahr 2011.
Das liegt schlicht daran, dass Multi-Level-Marketing rechtlich streng von unzulässigen Schneeball-Systemen abgegrenzt werden muss, und diese Abgrenzung wird immer wieder gerichtlich überprüft. Ein Urteil zur Legalität des Marketingplans ist also kein branchenuntypisches Ereignis, sondern eher ein wiederkehrender Bestandteil der rechtlichen Entwicklung dieser Vertriebsform.
Firmen, die solche Verfahren durchlaufen und dabei erfolgreich bestehen, schaffen damit gleichzeitig Rechtssicherheit für die gesamte Branche, weil zukünftige Vergütungspläne sich an denselben gerichtlichen Maßstäben orientieren können. Das betrifft also nicht nur das einzelne Unternehmen, sondern setzt einen Bezugspunkt für vergleichbare Modelle.
FAQ
Wurde PM International schon einmal wegen eines Schneeball-Systems verklagt?
Ja. Ein Wettbewerber warf PM International vor, der Marketingplan enthalte Elemente eines Schneeball-Systems, doch sowohl das Landgericht als auch das OLG Frankfurt wiesen diesen Vorwurf zurück. Das Urteil vom 19.05.2011 (Az. 6 U 286/10) stellte die Rechtmäßigkeit des Marketingplans ausdrücklich fest.
Der Kern des Vorwurfs betraf die Schecksicherung, also die Bedingung, wonach Manager Waren im Wert von 600 Punkten einkaufen müssen, damit der Tiefenbonus ausgezahlt wird. Das Gericht bewertete diese Regelung im Gesamtkontext des Vergütungssystems, wobei es unter anderem auf die niedrige Registrierungsgebühr von 9,90 Euro und auf das eigenständige Kundendirektprogramm verwies. Da diese Aspekte insgesamt für einen echten Warenabsatz sprachen, sah das Gericht keine Anhaltspunkte für ein unzulässiges Schneeball-System.
Was hat der BGH zu PM International entschieden?
Der BGH entschied im Fall des Firmengründers Rolf Sorg, dass Google-Suchvorschläge wie „Betrug“ bei Eingabe eines Namens rechtswidrig sein können. Das Urteil vom 14.05.2013 (Az. VI ZR 269/12) verpflichtet Google, solche Vorschläge auf Anforderung zu unterdrücken.
In der Momentum-Macher-Gruppe taucht genau diese Frage regelmäßig auf, und dabei zeigt sich, dass viele den BGH-Fall fälschlicherweise für ein Urteil „gegen“ PM International halten. Tatsächlich war es umgekehrt: Der Gründer klagte erfolgreich gegen Google, um seine eigenen Persönlichkeitsrechte zu schützen. Vor dem BGH hatten sowohl das Landgericht Köln als auch das OLG Köln die Klage noch abgewiesen, bis der BGH die Vorinstanzen aufhob und der Klage stattgab.
Ist der Marketingplan von PM International legal?
Das OLG Frankfurt stellte mit Urteil vom 19.05.2011 fest, dass der geprüfte Marketingplan rechtlich zulässig ist. Diese Feststellung bezog sich konkret auf die Schecksicherung als Voraussetzung für den Tiefenbonus.
Der häufigste Irrtum, den ich zu dieser Frage korrigiere: Ein Gerichtsurteil zu einem bestimmten Vergütungsmechanismus ist keine dauerhafte, pauschale Garantie für alle zukünftigen Fassungen des Marketingplans. Vergütungspläne entwickeln sich weiter, weshalb sich die rechtliche Bewertung stets auf die zum Urteilszeitpunkt geltende Fassung bezieht. Für eine aktuelle Einschätzung lohnt sich deshalb immer der Blick in die aktuell gültigen Vertragsunterlagen des Unternehmens.
Welches Gericht hat über PM International entschieden?
Mehrere Gerichte waren mit Verfahren rund um PM International befasst, unter anderem das OLG Frankfurt, das Landgericht Köln, das OLG Köln und der Bundesgerichtshof. Jedes dieser Gerichte behandelte einen eigenen, klar abgegrenzten Streitgegenstand.
Das OLG Frankfurt entschied über die Zulässigkeit des Marketingplans, während sich die Kölner Gerichte und der BGH mit Persönlichkeitsrechten und Berichterstattung befassten. Zusätzlich gab es internationale Verfahren, etwa vor dem norwegischen Berufungsgericht Borgarting und dem High Court in Hongkong. Diese Verteilung über verschiedene Instanzen und Länder erklärt, warum es „das eine“ Gerichtsurteil zu PM International in dieser Form nicht gibt, sondern eine Reihe unterschiedlicher Entscheidungen zu unterschiedlichen Sachverhalten.
Warum hat PM International einen Rechtsanwalt verklagt?
PM International erwirkte 2010 eine einstweilige Verfügung gegen einen Rechtsanwalt, der über die Auszeichnungen „TOP JOB“ und „TOP 100“ des Unternehmens berichtet hatte. Das Landgericht Köln hob diese Verfügung jedoch nach Widerspruch wieder auf.
Ein Muster, das ich so oder ähnlich schon viele Male in der Direktvertriebsbranche beobachtet habe: Berichterstattung über Auszeichnungsverfahren führt gelegentlich zu rechtlichen Auseinandersetzungen, weil Unternehmen ihre öffentliche Darstellung schützen möchten. Im konkreten Fall entschied das Landgericht Köln am 09.11.2010 (Az. 33 O 200/10), dass die Rechte von PM International durch die Veröffentlichung nicht verletzt wurden, da die Berichterstattung im Rahmen einer journalistischen Tätigkeit zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen der Branche erfolgte.
Gibt es ein aktuelles Gerichtsurteil zu PM International?
Die bekanntesten und meistzitierten Urteile stammen aus den Jahren 2010 bis 2013, während neuere, öffentlich zugängliche Gerichtsentscheidungen zu PM International derzeit nicht in vergleichbarem Umfang vorliegen. Internationale Verfahren, etwa in Norwegen, reichen bis in die späteren Jahre hinein.
Für eine wirklich aktuelle Einschätzung empfehle ich, direkt bei den zuständigen Landesjustizportalen oder über spezialisierte Rechtsdatenbanken nach dem aktuellen Firmennamen und Aktenzeichen zu suchen, weil sich Verfahren häufig über mehrere Instanzen und Jahre hinziehen. Achte dabei besonders auf das konkrete Aktenzeichen und das entscheidende Gericht, damit du den Fall korrekt zuordnen kannst.
Was bedeutet das Urteil zur Schecksicherung für Vertriebspartner?
Das Urteil bestätigt, dass die Schecksicherung als Bedingung für die Auszahlung des Tiefenbonus rechtlich zulässig ist, sofern die übrigen Rahmenbedingungen des Vergütungssystems stimmen. Für Partner bedeutet das: Die grundsätzliche Struktur dieser Bonusregelung hält vor Gericht stand.
Nach 16 Jahren in dieser Branche ist mir klar, dass viele Partner solche Bonusmechanismen erst hinterfragen, wenn sie selbst eine bestimmte Umsatzstufe erreichen. Die konkrete Ausgestaltung der Schecksicherung, also welche Punktzahl genau erforderlich ist, ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Marketingplan des Unternehmens und nicht aus dem Gerichtsurteil selbst. Das Gericht prüfte nur die grundsätzliche Zulässigkeit des Mechanismus, nicht die exakten Zahlen zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Wie kann ich ein Gerichtsurteil zu PM International selbst nachlesen?
Viele deutsche Gerichtsurteile lassen sich über offizielle Justizportale wie das Justizportal des Bundes und der Länder oder über die jeweiligen Landesjustizverwaltungen im Volltext abrufen. Für das OLG-Frankfurt-Urteil und die Kölner Entscheidungen genügt die Suche nach Gericht und Aktenzeichen.
Folgende Schritte helfen bei der Recherche:
- Suche zunächst nach dem exakten Aktenzeichen, zum Beispiel 6 U 286/10 für das OLG-Frankfurt-Urteil
- Nutze offizielle Rechtsprechungsdatenbanken wie das Justizportal des Bundes und der Länder
- Prüfe, ob das jeweilige Bundesland eine kostenlose Volltextsuche anbietet, da dies je nach Landesjustizverwaltung unterschiedlich gehandhabt wird
- Achte darauf, zwischen erstinstanzlichen Urteilen und Berufungsurteilen zu unterscheiden
So kommst du an den Originaltext, statt dich auf zusammengefasste Darstellungen von Drittseiten verlassen zu müssen.
Betrifft das BGH-Urteil auch andere Network-Marketing-Firmen?
Das BGH-Urteil zu Google-Autocomplete-Vorschlägen betrifft grundsätzlich jede Person oder jedes Unternehmen, dessen Name mit rechtswidrigen Suchvorschlägen verknüpft wird, nicht nur PM International. Es handelt sich um ein Grundsatzurteil zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht im digitalen Kontext.
Was 16 Jahre in dieser Branche an Perspektive mitbringen: Dieses Urteil hat weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangt, weil es erstmals höchstrichterlich klärte, wann Suchmaschinenbetreiber für automatisch generierte Wortkombinationen verantwortlich sind. Seitdem berufen sich auch andere Betroffene außerhalb der Network-Marketing-Branche auf diese Entscheidung, wenn es um vergleichbare Suchvorschläge geht.
Wo finde ich die Aktenzeichen der wichtigsten Urteile zu PM International?
Die wichtigsten Aktenzeichen sind 6 U 286/10 (OLG Frankfurt, Marketingplan), VI ZR 269/12 (BGH, Google-Autocomplete), 28 O 116/11 (LG Köln, Vorinstanz zum BGH-Fall) und 33 O 200/10 (LG Köln, Berichterstattung über Auszeichnungen). Mit diesen Angaben lässt sich jedes Urteil gezielt nachschlagen.
Ein Verlauf, den ich so oder ähnlich schon viele Male begleitet habe: Jemand sucht nach „PM International Urteil“, findet einen Blogartikel ohne Aktenzeichen und verbreitet dann eine unvollständige oder falsch zugeordnete Information weiter. Sobald das korrekte Aktenzeichen vorliegt, lässt sich der Sachverhalt eindeutig überprüfen, weshalb ich empfehle, diese vier Kennungen für die eigene Recherche griffbereit zu halten.
Vier Urteile, ein Unternehmen, klare Fakten
Jetzt weißt du: Es gibt nicht „das eine“ Gerichtsurteil zu PM International, sondern mehrere Verfahren mit völlig unterschiedlichen Streitgegenständen. Der Marketingplan wurde 2011 vom OLG Frankfurt bestätigt, während der BGH-Fall 2013 die Persönlichkeitsrechte des Gründers gegenüber Google betraf.
Wer diese Fakten kennt, muss sich bei diesem Thema nie wieder auf vage Andeutungen aus zweiter Hand verlassen. Das ist die Art von Klarheit, die dir hilft, sachlich zu argumentieren, wenn dir jemand mit Halbwissen zu diesem Thema begegnet.
Genau diese Klarheit macht am Ende den Unterschied zwischen jemandem, der Gerüchte weiterträgt, und jemandem, der die Fakten kennt und souverän damit umgeht. Und ehrlich: Genau dieses souveräne Auftreten mit echtem Wissen ist es, was dich im Network Marketing langfristig von der Masse abhebt.
Rock it!
Dein Willi
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